Jobcenter sollen den Druck auf Bürgergeld-Bezieher noch mehr erhöhen

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Ende Oktober 2026 hat die Bundesagentur für Arbeit eine neue Weisung für das SGB II herausgegeben, welche die Umsetzung eines Konzeptes mit dem Namen „nah am Kunden“ beinhaltet. Doch was bedeutet „nah am Kunden“?

Nah am Kunden?

Aus Sicht der Kundinnen und Kunden sollte „nah am Kunden“ eigentlich bedeuten, dass Jobcenter diesen die zustehenden existenzsichernden Leistungen zügig, in der ihnen zustehende Höhe und Umfang bewilligen und diese nicht durch oft absichtliche Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung in Existenznöte treiben.

„nah am Kunden“ sollte für Kundinnen und Kunden unbedingt bedeuten, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen bei existenziellen Notlagen wie Miet- und Energieschulden, Kostenübernahmen für besondere Bedarfe wie Brillen, oder Laptops für Schülerinnen und Schüler, oder auch einem Darlehen zur Reparatur des PKW, der für den Weg zur Arbeitsstelle unbedingt benötigt wird, schnell und unkompliziert handeln.

„nah am Kunden“ sollte für Kundinnen und Kunden ebenso bedeuten, dass Jobcenter Antragsteller nicht unzulässig zur Nutzung von jobcenter.digital zwingen, sondern weiterhin auch außerhalb davon erreichbar sind und für Anträge Papierformulare verfügbar machen.

Keine Kommunikation auf Augenhöhe

Doch das Konzept der Bundesagentur für Arbeit, „nah am Kunden“, ist nicht die von der Bundesregierung 2021 angekündigte und lang erwartete Kommunikation auf Augenhöhe zum Aufbau einer Vertrauensbeziehung zwischen Kundinnen und Kunden der Jobcenter und deren Mitarbeitern. Denn der Bundesagentur für Arbeit ist die Sicht ihrer Kundinnen und Kunden nach wie vor vollkommen egal.

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Und so versteht die Bundesagentur für Arbeit unter „nah am Kunden“, ihren Kundinnen und Kunden so nah zu sein, dass diese permanent den heißen Atem ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Nacken spüren.

Konkret plant die Bundesagentur für Arbeit mal wieder, den Druck auf Bürgergeldbezieher zu erhöhen, insbesondere indem die Beratungsintensität generell erhöht wird. So sollen alle dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Bürgergeldbezieher regelmäßig im Abstand von 6 Wochen vom Jobcenter eingeladen werden.

Jobcenter als “direkte Vermittler”

Außerdem sollen Jobcenter noch mehr als bisher als direkte Vermittler auftreten, potentiellen Arbeitgebern mit einer sog. „bewerberorientierten Arbeitgeber-Ansprache“ die Einstellung von Bürgergeldbeziehern schmackhaft machen und deren Eignung dabei bewusst schönreden. In der Sprache der Bundesagentur für Arbeit heißt das dann ‚Vermittlungsformate an vorhandenen Bewerberpotenzialen ausrichten‘.

Jobcenter sollen also nicht mehr Bürgergeldbezieher zielgerichtet qualifizieren, sondern deren Bewerberprofile an die Stellenbeschreibung von Jobangeboten anpassen.

Die von der Bundesagentur für Arbeit gewünschte Nachhaltigkeit der Integrationen wird man so aber kaum erreichen. Vielmehr wird man so bei Bürgergeldbeziehern den Frustrationslevel noch weiter erhöhen.