Nachweispflicht für Bürgergeld-Bezieher bei Krankschreibung entfällt

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Am 01. Januar 2027 tritt eine neue Regelung in § 109a SGB IV in Kraft (Artikel 61 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes), welche nach Arbeitgebern und Arbeitsagenturen nun auch endlich Jobcentern den elektronischen Abruf von Daten zur Arbeitsunfähigkeit und zur stationären Krankenhausbehandlung bei den Krankenkassen ermöglicht.

Der Datenabruf umfasst Beginn und Dauer der Krankschreibung oder stationären Behandlung, Diagnosen oder medizinische Daten dürfen nicht abgefragt oder übermittelt werden.

Kein Nachweis mehr gegenüber dem Jobcenter

Für alle, die Leistungen des SGB II beziehen, entfällt damit ab dem 01. Januar 2027 der umständliche Nachweis einer ärztlichen Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder stationären Behandlung (Liegebescheinigung), gegenüber dem Jobcenter.

Ab dann reicht eine kurze formlose Mitteilung an das Jobcenter aus, die auch Dritte vornehmen können, dass man vom Arzt krankgeschrieben wurde, oder sich in stationärer Behandlung befindet.

Die Jobcenter müssen dann die Daten dazu (Beginn, Dauer) elektronisch bei den Krankenkassen abfragen.

Bis zum 01. Januar 2027 müssen Leistungsbezieher jedoch Arbeitsunfähigkeits- und Liegebescheinigungen noch in Papierform an das Jobcenter übermitteln.

Um dem Arzt gegenüber den Leistungsbezug nicht offenlegen zu müssen, können Versicherte dazu ihren Anspruch nutzen, kostenlos einen Papierausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ihre eigenen Unterlagen zu erhalten. Dieser Ausdruck ist vom Jobcenter als Nachweis anzuerkennen.

Die medizinischen Daten und Diagnosen auf diesem Nachweis dürfen gemäß §§ 69 und 76 SGB X geschwärzt werden, denn Jobcenter haben kein Recht, diese Gesundheitsdaten zu erheben.

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Wenn der Arzt die Krankschreibung verweigert

Jeder Arzt ist verpflichtet, bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit eine Krankschreibung auszustellen.

Wann eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der gesetzlichen Krankenversicherungen in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie festgelegt, die auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht wurde.

Sollte ein Arzt sich weigern, trotz Vorliegen der Voraussetzungen eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen mit der Begründung, Arbeitslose benötigen diese nicht, sollte man sich bei seiner Krankenversicherung und der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung beschweren.

Krankschreibung als Nachweis für eine Nichtmeldung beim Jobcenter

Eine Krankschreibung reicht auch 2027 meist als Grund für eine Nichtmeldung aus.
Wenn das Jobcenter in der jeweiligen Meldeaufforderung jedoch festgelegt hat, dass eine Krankschreibung nicht ausreichend ist, benötigt man vom Arzt zusätzlich ein Kurzattest, in welchem dieser erklärt, dass der Patient aus gesundheitlichen bzw. medizinischen Gründen keine Termine beim Jobcenter wahrnehmen kann. Die Kosten dieses Kurzattest muss das Jobcenter erstatten, da es diesen zusätzlichen Nachweis forderte.

Bei einem stationären Aufenthalt ist regelmäßig kein zusätzlicher Nachweis erforderlich.

Darf das Jobcenter meine Krankschreibung anzweifeln/prüfen?

Wenn das Jobcenter berechtigte Zweifel hat, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gegen die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie verstößt, kann es bei der Krankenversicherung eine Prüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beantragen.

Das ist insbesondere dann zulässig, wenn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wiederholt zur Entschuldigung der Nichtwahrnehmung von Meldeterminen oder von Terminen bei potenziellen Arbeitgebern vorlegt werden.