Immer weniger Geld für Hartz IV Bezieher

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Weniger Geld trotz Anpassungen: Hartz IV Bezieher werden mit immer geringeren Sozialleistungen abgespeist
Laut aktueller Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist die Kaufkraft von Hartz IV Beziehern trotz leichter Anpassungen der Regelsätze in den letzten Jahren kontinuierlich deutlich gesunken. Die Gewerkschaft fordert eine schnelle Neuberechnung.

Zwar werden die Hartz-IV-Regelsätze zum Jahresbeginn leicht angehoben – trotzdem haben Hartz-IV-Empfänger heute weniger Geld zum Leben als zum Start des Hartz-Systems im Jahr 2005. Denn die Preise sind seit 2005 deutlich stärker gestiegen als die Hartz-Sätze. Das zeigt eine DGB-Analyse.

Nahrung und Strom: Krasse Lücke zwischen Hartz-Sätzen und tatsächlichen Kosten
Besonders krass ist die Lücke zwischen Preiserhöhungen und der Erhöhung der Hartz-IV-Sätze bei Nahrungsmitteln und bei den Energiekosten. Während die Regelsätze seit 2005 bis 2015 um 15,7% gestiegen sind, stiegen die Preise für Nahrungsmittel um 24,4% – eine Differenz von fast 9 Prozentpunkten. Die Stromkosten eines Haushalts haben sich seit 2005 um etwa 54% erhöht, hier hinken die Hartz-IV-Sätze also noch krasser hinterher.

Verfassungsgerichts-Urteil von 2014 noch nicht umgesetzt
Zu den Haushaltsstromkosten hatte das Bundesverfassungsgericht noch im Juli 2014 gefordert, dass der Gesetzgeber bei kurzfristigen Preissteigerungen eine Anpassung der Regelsätze vornehmen müsse. Dem ist der Gesetzgeber bis heute nicht nachgekommen.

Buntenbach: Viele Kinder werden abgehängt
"Die Einkommensschwächsten in unserer Gesellschaft haben heute real weniger zum Leben als im Jahr 2005 beim Start von Hartz IV. Trotz guter Konjunktur hat sich die Spaltung zwischen oben und unten noch vergrößert", kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. "Ein Teil der Gesellschaft, darunter überproportional viele Kinder, droht von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung abgehängt zu werden. Die Bundesregierung darf bei der kommenden Neubestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums mit Wirkung ab 2017 nicht wieder die Regelsätze kleinrechnen. Die Sicherung des Existenzminimums ist ein Verfassungsauftrag und keine Frage fiskalpolitischer Opportunität." (sb)

Bild: Gerhard Seybert – fotolia