Künftig Hartz IV an der Supermarktkasse

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Die Bundesagentur für Arbeit testet ein neues Verfahren. Hartz IV-Bezieher sollen demnächst ihre Hartz IV-Leistungen an der Supermarktkasse erhalten. Hartz IV-Bezieher die sich in einer finanziellen Notlage befinden, sollen von diesem Verfahren profitieren.

Hartz IV-Leistungen schnell und einfach abheben

Die Auszahlung von Hartz IV-Leistungen ist häufig mit einem sehr hohen Bürokratieaufwand verbunden. Gerade wenn man sich als Hartz IV-Bezieher in einer finanziellen Notlage befindet, ist dies ein Problem. Aus diesem Grund sollen Hartz IV-Bezieher nun in Zukunft die Möglichkeit haben, sich einen Vorschuss an der Supermarktkassen auszahlen zu lassen.

Hartz IV-Bezieher ohne Konto profitieren

Bisher konnten Hartz IV-Bezieher in solch einem Fall Geld an einem Kassenautomaten im Jobcenter abheben. Diese sollen jedoch aus Kostengründen abgeschafft werden. Von der Auszahlung der Hartz IV-Leistungen im Supermarkt würden daher Hartz IV-Bezieher profitieren, die kein eigenes Konto haben und in der Vergangenheit Geld beim in Jobcenter befindlichen Kassenautomaten abgehoben haben.

Wie funktioniert das neue Verfahren?

Für die Bargeldabhebung im Supermarkt erhalten Hartz IV-Bezieher einen Zettel mit einem Barcode. Dieser Zettel soll keinen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um einen Hartz IV-Bezieher handelt. So sollen Stigmatisierungen vermieden werden. Die Auszahlung der Hartz IV-Leistung erfolgt in bar und ohne Wartezeit. Anstatt an 300 Jobcenterautomaten könnten Hartz IV-Bezieher nun in 8.000 Märkten wie Rewe, Penny, Real etc. Geld abheben. Zudem sei dieses Verfahren auch wesentlich kostengünstiger. Die Jobcenter-Kassenautomaten haben laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 3,2 Millionen Euro gekostet.

Kritik am neuen System

Zwar hat dieses neue System auch viele Vorteile. So muss ein Hartz IV-Bezieher ohne Bankkonto nicht mehr den weiten Weg zum Jobcenter antreten und spart so Fahrtkosten und Zeit. Trotzdem könne man die Aufgabe des Jobcenters nicht auf Supermärkte übertragen. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken, Sabine Zimmermann, findet zudem, dass die Jobcenter gewährleisten müssen, auch in Notfällen Bargeld auszuzahlen. Die Abhebung von Hartz IV-Leistungen in Supermärkten kann höchsten eine Ergänzung aber nicht der Regelfall sein.

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