Hartz IV: Überprüfungsantrag bei PKV-Versicherung stellen
24.03.2011
Das Bundessozialgericht in Kassel hatte geurteilt, dass privat-versicherten Hartz IV Beziehern die Kosten für eine Krankenversicherung voll zu erstatten sei. Voraussetzung hierfür ist, dass der PKV Tarif den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht (Basistarif). Zuvor mussten privat Versicherte den Differenzbetrag von den laufenden Regelleistungen bestreiten, da nur der gedeckelte Betrag des „Arbeitslosen-Tarifes“ der GKV übernommen wurde.
Überprüfungsanträge werden zurückgewiesen
Derzeit berichten Betroffene, dass Jobcenter Überprüfungsanträge für die Zeit vor dem BSG-Urteil zurückweisen. Zudem hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine interne Weisung heraus gegeben, nach der alle Überprüfungsanträge zurückzuweisen sind. Dort steht: Zunächst sind laufende Leistungssfälle für Zeiten ab 18. Januar 2011 von Amts wegen aufzugreifen.Bei bestandskräftigen Entscheidungen und in anhängigen Widerspruchs- und Klageverfahren, die die Höhe des Zuschusses zum Gegenstand haben, sind rückwirkende Zeiträume vor dem 18 Januar 2011 derzeit nicht aufzugreifen. Die Einzelheiten zur Verfahrensweise – auch bei Anträgen nach § 44 SGB X wird derzeit abgestimmt.
Keine ständige Rechtssprechung
Das Landessozialgericht hat nunmehr entschieden (AZ: 19 AS 70/11 B ER – und- L 19 AS 71/11 B) geurteilt, dass trotz der Entscheidung des Bundessozialgerichts weiterhin nicht der Differenzbetrag zu übernehmen sei. Hierzu Harald Thome von Tacheles e.V.: „Dadurch entsteht nun die Situation, dass genau keine ständige Rechtsprechung im Sinne von §§ 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II iVm § 330 Abs. 1 SGB III entstanden ist und daher nunmehr auf jeden Fall Überprüfungsanträge für Zeiten vor der BSG Entscheidung möglich sind. Dafür gibt es bis Ende März 2011 noch ein Zeitfenster nachdem der Überprüfungsantrag bis 4 Jahre rückwirkt, ab April – insofern das neue Gesetz bis dahin wirksam ist – nur noch ein Jahr rückwirkend. Daher stellt bitte im Allgemeinen eure Überprüfungsanträge noch und im Speziellen auf den Differenzbetrag erst recht“. (sb)
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