Hartz IV: Schul-Cello wird nicht finanziert

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Kosten für Schul-Cello müssen Hartz IV-betroffene Familien selbst tragen

11.09.2013

Das sogenannte Bildung- und Teilhabepaket für Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, soll sicherstellen, dass auch arme Schüler am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können. Mit bis zu zehn Euro pro Monat können Vereinsbeiträge oder Musikunterricht finanziert werden. Ein Junge aus dem Neckar-Odenwald-Kreis muss die Kosten für ein Leih-Cello jedoch selber tragen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel (Aktenzeichen: B 4 AS 1/13 R).

Mit Teilhabepaket werden nur außerschulische Aktivitäten finanziert
Im vorliegenden Fall stellte eine vierfache Mutter einen Antrag beim Jobcenter auf Kostenübernahme für das Leih-Cello ihres Sohnes. Der Schüler benötigte das Instrument für den Unterricht an einem Musikgymnasiums, welches eine Gebühr in Höhe von 90 Euro für die Nutzung verlangte. Das Jobcenter lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass nur die Teilhabe am privaten, außerschulischen sozialen und kulturellen Leben für Kinder aus Familien im Hartz IV-Bezug gefördert werde. Bei der Leihgebühr für das Cello handele es sich jedoch um schulische Kosten. Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder „Unterricht in künstlerischen Fächern“ würden dagegen übernommen werden.

Das Bundessozialgericht bestätigte die Entscheidung der Behörde. Für die Kostenübernahme des Leih-Cellos seien die Schule oder der Schulträger zuständig, hieß es in der Begründung der Richter. (ag)

Bild: Alfred Kroll, Pixelio

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