Hartz IV: Regierung bestätigt Recht auf Beistand

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Das Anrecht auf einen Beistand wurde hochoffiziell durch die Bundesregierung bestätigt

14.11.2013

Immer wieder lehnen Jobcenter-Mitarbeiter Beistände bei Terminen innerhalb der Behörden ab. Das dies rechtswidrig ist, wurde seitens einiger Gerichte schon oft festgestellt. Auch das legen von parallelen Terminen, damit mögliche Beistände behindert werden, ist rechtswidrig. Einige Behörden entwickelten spezielle Maschen, um Beistände zu verhindern.

Nicht nur ein Beistand rechtens
Die Linke hat nun eine offizielle Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Bundesregierung bestätigt, dass Beistände grundsätzlich zulässig sind. Die Regierung bestätigt zudem, das nicht nur eine Person, sondern auch mehrere Personen als Beistände in einem Termin anwesend sein dürfen. Die Antwort der Regierung findet sich hier als PDF. Jede/r sollte sich das Ausdrucken, um im Fall aller Fälle das Dokument zu verwenden. So kann schnell deutlich gemacht werden, dass sich die Behörde hochgradig rechtswidrig verhält, wenn Beistände direkt oder auch indirekt verhindert werden. (sb)