Hartz IV Regelsatz-Urteil: Oberster Bundessozialrichter Peter Udsching Meinungsbefangen?
13.07.2012
Gestern befand das oberste Bundessozialgericht in Kassel unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Peter Udsching , dass der derzeitige Hartz IV Regelbedarf nicht gegen die Bundesdeutsche Verfassung verstößt (wir berichteten). Interessant sind in diesem Zusammenhang die Äußerungen des Bundessozialrichters Udsching vor einigen Jahren in dem Interview mit dem Titel: "Wer kochen kann, dem reichen 130 Euro" gegenüber dem Onlinemagazin "Guter Rat" (SUPERillu Verlag, Burda Media).
So wurde Peter Udsching bereits im Dezember 2009 sinngemäß gefragt, ob er die Regelleistungen für Erwachsene als verfassungswidrig einstuft. Daraufhin sagte Udsching gegenüber dem Magazin, „Ich erwarte nicht, dass das Gericht den Regelsatz für Erwachsene für verfassungswidrig erklärt. Dass Hartz-IV-Empfängern etwas weniger Geld für Freizeit, Unterhaltung und Kultur zugestanden wird, als dem unteren Einkommensfünftel, ist nachvollziehbar. In elementaren Bereichen wie bei den Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke werden ja auch gar keine Abzüge gemacht.“
Zu damaliger Zeit waren etwa 130 Euro für einen Alleinstehenden für Nahrungsmittel vorgesehen (heute sind es 132,71 Euro). Nach Ansicht des Richters, würde dieser Betrag ausreichen: „Ja, das reicht. Wer kochen kann, sollte mit diesen 130 Euro auskommen.“ Und wer schließlich nicht damit auskomme, könne ja zur Tafel gehen: „Wenn man nicht gelernt hat, mit Nahrungsmitteln umzugehen, ist es natürlich schwierig. Fast Food beispielsweise ist ja richtig teuer! Wer deshalb mit dem Geld nicht klar kommt, hat immer noch die Möglichkeit, sich Nahrungsmittel bei den Tafeln zu beschaffen.“
In dem gestrigen Urteilsspruch hatte der oberste Bundessozialrichter Udsching laut Agenturmeldungen gesagt: „die Argumente der Kläger konnten das Gericht nicht überzeugen“. Sicher, dem Richter kann keine Befangenheit unterstellt werden. Inwieweit persönliche Ansichten bei der Urteilsfindung eine Rolle spielen können, darüber können wir natürlich kein Urteil abgeben. Aber wir unterstellen einmal, dass Peter Udsching nicht weiß wie es real ist, sich von 130 Euro im Monat gesund zu ernähren und bei Tafeln um milde Gaben zu betteln. Auch interresant ist die "politische Farbe" des Juristen: Anscheindend hatte sich Udsching schon einmal für die FDP zu den Göttinger Ratswahlen aufstellen lassen. (sb)
Lesen Sie auch:
Bundesrichter Udsching zum Hartz IV-Verfahren
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors