Neues Vermieter-Formular des Jobcenters Bonn stellt Hartz IV Bezieher bloß
25.06.2013
Seit 2012 fordert das Jobcenter Bonn von Hartz IV Antragstellern ein vom Vermieter auszufüllendes Formular. In diesem wird der Bezug des Arbeitslosengeldes II unmittelbar gegenüber dem Ausfüllenden offenbart. Neben den typischen Angaben zur Wohnfläche, Heizkosten sowie Miethöhe wird auch die Wohnlage, die Größe des Gebäudes sowie das Jahr der Fertigstellung des Hauses bzw. der Wohnung abgefragt. Besonders unverhältnismäßig ist die Frage, ob bei dem Vermieter Mietschulden bestehen und in welcher Höhe diese liegen. Einige Betroffene berichteten, dass die Weigerung der Verwendung des Formulars mit einer Leistungskürzung sanktioniert wird.
„Für viele Menschen ist es unangenehm, anderen gegenüber ihre schwierige wirtschaftliche Lage zu offenbaren – dies gilt besonders auch für BezieherInnen von Hartz IV-Leistungen. Unabhängig von dieser möglichen Scheu haben sie jedoch Anspruch auf Wahrung des Sozialdatenschutzes, soweit dies bei der gesetzlich legalisierten Durchleuchtung ihrer Lebensverhältnisse überhaupt möglich ist. Die derzeitige Praxis des Jobcenters ist nicht nur höchst unsensibel, sondern verstößt gegen Datenschutzbestimmungen.“, so Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschand.
Formular verstößt gegen den Sozialdatenschutz
Ebenso sieht das auch die Bonner Linksfraktion. Denn der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte diesbezüglich bereits geäußert, dass die Verwendung des Vordruckes nur dann in Frage komme, wenn der Antragsteller dies freiwillig tut. Zudem sei das Formular eigentlich überflüssig, da alle Fragen auch durch anderweitige Unterlagen wie Mietverträge oder Abrechnungen belegt werden könne.
Aus Sicht Behrsings sollten derartige Formulare von Hartz IV Antragstellern nicht ausgefüllt werden. Mit einer Kürzung von Sozialleistungen dürfen die Jobcenter nicht drohen. Daher fordert Behrsing die Stadt dazu auf, diese Praxis sofort einzustellen. Die Linksfraktion der Stadt hat unterdessen angekündigt eine Anfrage an die Verwaltung zu stellen. Diese soll sich positionieren und berichten, wie der Datenschutz in Zukunft besser eingehalten werden kann. (sb)
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors