Hartz IV: Mietgrenzen klammheimlich um zehn Euro gesenkt
02.03.2011
Schon zum Jahresende hat die ARGE Bochum (jetzt „Jobcenter“ genannt) die Mietgrenzen um 9,98 Euro gesenkt. Selbst Beratungsstellen ist das zunächst nicht aufgefallen. Grund ist eine Änderung in der aktuellen „Arbeitshilfe … “ des vom SPD- und Ex-DGB-Funktionär Guntram Schneider geführten NRW-Sozialministeriums. Danach stehen einer Einzelperson nur noch 45 qm Wohnfläche zu (zuvor 50 qm, dann 47 qm). Das widerspricht nach Ansicht von Beratungsstellen, der Anwaltschaft und des Mieterforum Ruhr der Rechtsprechung des Bundessozialgericht und ist bereits gerichtsanhängig. Bei einem Neubezug muss eine ggf. anfallende Differenz aus der Regelleistung bezahlt werden. Damit wäre die aktuelle Erhöhung von fünf Euro bereits doppelt verfrühstückt. Wird durch die Absenkung eine durch die "Wirtschaftlichkeitsgrenze" (plus 50 Euro) geschützte Wohnung betroffen, können wegen der dann einsetzenden Ungleichbehandlung bis zu 60 Euro aus der Regelleistung fällig werden.
Nur bei der Wohnungsgrösse für zwei Personen (60 qm) kommt es durch die Aktualisierung (Erhöhung) des Mietspiegels nicht zu einer Absenkung. Eine ausführliche Information zu den aktuellen Mietgrenzen finden sich hier. (pm)
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