Arbeitsgruppe tagte ohne Hartz-IV Beschluss
Nachdem die erste Runde nach der Suche nach einem Hartz IV-Kompromiss am Montag gescheitert waren, findet sich heute die Arbeitsgruppe aus Bundes und Ländern im Bundesrat zum zweiten Mal zusammen.
21.12.2010
Die Arbeitsgruppe wurde gebildet, da die sogenannten Hartz IV-Reformen im Bundesrat von Seiten der Opposition am Freitag abgelehnt wurden. Die Arbeitsgruppe aus Bundesregierung und Ländervertretungen muss nun einen Kompromiss finden, damit die Gesetzesvorhaben in Sachen Hartz IV umgesetzt werden können. Grüne, Linke und SPD lehnen den vorgelegten Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung ab und kritisieren die Neuberechnung der Hartz IV-Regelleistungen als unzureichend. Lediglich um fünf auf 364 Euro soll nach dem Willen der Koalition der Regelsatz für Erwachsene erhöht werden. Die Regelleistungen für Kinder sollen sogar so bleiben, wie zuvor. Zudem plant das Bundesarbeitsminiterium die Einführung eines Bildungspaketes. Auch dieses Paket wird als zu niedrig bemessen kritisiert.
So sagte die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nach der ersten Zusammenkunft am Montag: „Wir haben fast fünf Stunden hart miteinander verhandelt“. Nach Angaben der Ministerin soll bei dem ersten Treffen um die Regelsätze, Hinzuverdienst-Grenzen und die Einführung eines Mindeslohns verhandelt worden sein. Ein tatsächliches Ergebnis habe es allerdings nicht gegeben. Dennoch sprachen alle Beteiligten von einem „konstruktiven Gespräch“. Für ein erstes Treffen, sei dies ein „ordentliches Ergebnis“ so Mecklenburg- Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD), die als Verhandlungsführerin fungiert. Sollten die Gespräche weiterhin „gut verlaufen“, so könnte bereits am 19 Januar 2011 ein Ergebnis „formal beschlossen“ werden, wie es aus Verhandlungskreise hieß. Werden an den Reformen Änderungen vorgenommen, so müsse diese erneut den Bundesrat sowie den Bundestag passieren. Bis die Neuregelungen dann in die Tat umgesetzt werden, vergeht mindestens noch ein Monat. Die ALG II-Leistungen werden allerdings rückwirkend zum ersten Januar ausgezahlt. (sb)
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