Hartz IV-Klagen im Osten doppelt so hoch

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In Ostdeutschland ist der Anteil derer, die sich gegen Hartz IV-Bescheide zur Wehr setzen, doppelt so hoch wie in Westdeutschland.

89.836 Hartz-Klagen in Ostdeutschland

Im Mai 2018 waren ca. 180.000 Hartz IV-Klagen deutschlandweit anhängig. Ungefähr 90.000 Klagen wurde in Ostdeutschland anhängig gemacht. Werden diese Zahlen mit den Zahlen der in Deutschland lebenden Bedarfsgemeinschaften ins Verhältnis gesetzt, ist die Anzahl der Hartz IV-Klagen im Osten doppelt so hoch wie im Westen.

Im Osten werden weniger Klagen erledigt

In Ostdeutschland sind prozentual gesehen mehr Hartz IV-Klagen anhängig, jedoch werden im Vergleich zu Westdeutschland weniger Klagen entschieden. Im Mai wurden in Westdeutschland 5.361 Klagen erledigt. Knapp der Hälfte wurde stattgegeben. In Ostdeutschland hingegen wurden im Monat Mai 4.212 Klagen erledigt. Hiervon wurden 1.751 stattgegeben. Zwar haben die Klagen in Ostdeutschland prozentual gesehen mehr Erfolg, jedoch werden ca. 1.000 Klagen weniger bearbeitet im Monat.

Gründe für Klagen gegen Hartz IV-Bescheide

Die meisten Klagen richten sich gegen die monatliche Regelleistung selbst. Dieser Umstand macht erneut deutlich, dass das Hartz IV-System in seiner bürokratischen Komplexität zu fehleranfällig ist und Hartz IV-Bezieher ihre Leistungsbescheide in der Regel immer überprüfen müssen. Andere Gründe für Klagen sind rechtswidrige Sanktionen und die Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten. Gerade die Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten wirkt kurios, da Jobcenter Hartz IV-Bezieher ja eigentlich bei der Suche nach einer Arbeitsbeschäftigung unterstützen sollen.

Mindestsicherung statt Hartz IV

Für die Linken ist es kein Wunder, dass die Anzahl der Hartz IV-Klagen im Osten doppelt so hoch ist, denn Hartz IV sei gerade im Osten ein großes Problem. Hartz IV-Bezieher sollen an sinnlosen Maßnahmen teilnehmen. Eine Nichtteilnahme führt wiederrum zu rechtswidrigen Sanktionen. Das Existenzminimum ist somit ständig gefährdet. Viele fordern daher nun die Abschaffung von Hartz IV und die Einführung einer Mindestsicherung.

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