Ein Gedächtnisprotokoll Wohnungskontrolle durch ARGE Saale-Orla-Kreis
Erstmalig wird durch eine ARGE dokumentiert, dass ein mittlerweile nicht mehr gesteigert unterhaltspflichtige Sohn (ausgelernt) seinem Vater -allein wegen seines Einkommens aus einem Arbeitsverhältnis- Unterhaltsleistungen zahlen muss. Man bedenke hier, das beide keine Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft bilden, sondern eigenständig ihren Wohnraum als Lebensmittelpunkt haben.
Der Junge (J)18 Jahre, staatliche Berufsausbildung mit Fachschulreife, eigene Wohnung, im Haus des Vaters. Antrag auf ALGII im März 2006. Eltern getrennt lebend, beide mittellos.
Nach Antragsabgabe wurden, weitere Unterlagen zum möglichen Unterhalt der Eltern gefordert und nachgereicht
Am Die 04.Juli06 um 13:30 ein Anruf von einem Herrn XXX er möchte die Daten der Wohnunterkunft überprüfen und um 16:00 Uhr einen Hausbesuch machen. Dies lehnte der Junge auf Grund eigener Termine ab. So wurde der Termin für Donnerstag 06.Juli06 10:00 Uhr vereinbart.
Do 06. Juli06 10:05 es klingelte. Der junge Mann öffnet, mit anwesend sein Beistand (B). Ein älterer Herr (ä.H.) gab sich als Mitarbeiter der ARGE aus und zeigte seinen Dienstausweis unaufgefordert. Der Junge fragte wo er sein Auto abgestellt hat, er hätte es auch auf den Stellplatz neben dem Haus parken dürfen.
Ä.H: „Das geht so schon“
Beistand fragte, ob es einen konkreten Verdachtgrund gibt, was einen Hausbesuch rechtfertige?
Ä.H: „Nein es gibt keinen konkreten Verdacht?“
B: „Sie prüfen also einfach auf ohne Verdacht?“
Ä.H: „Wir prüfen die Wohnung immer bei unter 25 Jährigen. Sie bestimmen, ob sie mich hereinlassen.“
J: bat den ARGE Mitarbeiter herein. B: „Ja dann bekommen wir nie Geld.“
Ä.H: „Das habe ich nicht gesagt.“ Er nahm die Wohnung in Augenschein.
J: zeigte Flur, sein Wohn/Schlafzimmer, die Küche und das Bad
Ä.H zog den kopierten Mitvertrag heraus, faltet ihn auseinander und machte an alle in Augenschein genommen und mit Vertrag übereinstimmenden Räume einen Hacken. Dann fragte er: „Sie (B) wohnen nicht mehr hier?“
B: „Ich wohne nicht hier, ich bin als Beistand da.“
Ä.H: „Das hätten wir auch alleine hinbekommen.“
Ä.H: „Der Vater bewohnt die oberen Räume des Hauses“
J: „Ja“
Ä.H: „Ich werde noch einen Bericht verfassen, dass ich alle Räume in Augenschein genommen habe und dann wird der Sachbearbeiter im Amt berechnen.“
Er war beim gehen. An der Tür fragte B: „Dieses Protokoll, welches sie verfassen, können wir davon eine Kopie haben.“
Ä.H: „Ja, da sage ich im Amt bescheid und beim nächsten Besuch können sie es bekommen.“
Höfliche Verabschiedung.
Der ganze Besuch hat ca fünf Minuten gedauert.
Nun hofft der Junge Mann, dass sein Antrag endlich nach fast fünf Monaten positiv beschieden wird.
Anlage: Dokumentation
ARGE SGBII
im Saale-Orla-Kreis
Sachverhaltsermittlung
Außendienstbericht
Anlass und Zweck des Einsatzes sonstiges
Legitimation gegenüber der betroffenen PersonJaXNeinBelehrung nach §§60 ff. SGB XJaNeinGestattung des Zutritts zur WohnungJaXNein
BG-Nummer: ohne
Hausbesuch bei Herrn XXXXXX
Auftrag: Überprüfung ob angegebene Wohnung laut Mietvertrag vorhanden ist.
Am 06.07.2006 gegen 10.00 Uhr wurde die Wohnung von Herrn XXXXX in 07381 Pößneck XXXXX aufgesucht.
Nach Vorstellung, Zeigen des Dienstausweises und Angabe des Grundes für den Hausbesuch, gewährte Herr XXXXX Zutritt zu oben angeführter Wohnung. Zum Zeitpunkt des Hausbesuches war die Mutter von Herrn XXXXX anwesend. Die Wohnung besteht aus Wohnzimmer mit Schlafgelegenheit, Küche, Bad mit WC und Flur. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss des Hauses. Die besichtigten Räume sind identisch mit den aufgeführten Räumlichkeiten im Mietvertrag.
(Thür.SHG "Soziale Lebenshilfe", 10.04.07)
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