Hartz IV: Hat die BA das Schaltjahr verschlampt?

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Hat die Bundesagentur für Arbeit das kommende Schaltjahr vergessen?

01.08.2011

Der Rechtsanwalt Jan Häussler aus Essen weist darauf hin, dass der Bundesagentur für Arbeit möglicherweise ein systemischer Fehler unterlaufen ist: Laut vorliegendem Hartz IV Bescheid soll der zum 01 September 2011 beginnende BWZ enden am 28 Februar 2012. Da der Februar in 2012 wegen des Schaltjahres allerdings 29 Tage hat, würde ein Ende der Bewilligung am 28. Februar zu einem unvollständigen Monat führen. Dann tritt die Regelung ein, dass für jeden Tag des Leistungsbezugs im unvollständigen Monat ein dreissigstel des Regelbedarfs und der KdU ausgekehrt werden. Für einen vollen Monat, egal wie viele Tage der Monat hat, ist aber immer der volle Satz (dreissig dreissigstel) zu erbringen.

Aus der Information von RA Häussler:
„ … ich habe heute in der Beratung erstmalig einen Alg II-Bescheid für den Zeitraum Februar 2012 gesehen und war doch verwundert als ich dort las, dass lediglich 28/30 des Regelsatzes und der KdU bewilligt wurden. Sofern es in der Software ein Problem damit geben sollte, dass der Februar diesmal 29 Tage haben wird, würde es sicherlich nicht der einzige falsche Bescheid bleiben.

Möglicherweise hat der SB einfach ein falsches Datum beim Ende des BWZ eingetragen, weil er nicht wusste, dass 2012 Schaltjahr ist; möglicherweise wird aber das Ende des BWZ automatisch von der Software generiert. Dann würde der Fehler massenhaft auftreten. (Quelle: Rechtsanwalt Jan Häußler)

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de