Hartz IV: Erwerbslosenverein- Umfrage zu Heizkosten

Lesedauer 2 Minuten

Erwerbslosenverein startet Umfrage zu den Heizkosten

Bezieher/-innen von Sozialleistungen kommen mit den Heizkostenpauschalen, die von den Wuppertaler Sozialbehörden gewährt werden, nicht aus. Um an harte Zahlen über den tatsächlichen Verbrauch von Heizenergie zu kommen, wird nun eine breit angelegte Befragung von Leistungsberechtigten durchgeführt. Tacheles e.V. bittet um Mithilfe.

Der größte Teil der Ratsuchenden, die ins Beratungscafé von Tacheles e.V. kommen, klagt darüber, dass die von der ARGE und dem Sozialamt Wuppertal gewährte Pauschale für Heizkosten vorn und hinten nicht reicht. Für Ein- bis Zweipersonenhaushalte mit Gasheizung werden seit 1.10.06 beispielsweise monatlich 47,85 Euro gewährt. Wer mit Öl heizt, erhält nur 40,55 Euro. Angelaufene Heizenergieschulden werden nicht komplett erstattet. Viele Betroffene geraten so in eine Existenz bedrohende Schuldenfalle. Die knappe Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts reicht auf Dauer nicht aus, um daraus Schulden zu tilgen oder die Kosten der Unterkunft zu bestreiten.

"Hier tickt eine Zeitbombe, denn zu viele Betroffene werden durch die finanziellen Belastungen mittelfristig erdrückt", sagt Harald Thomé vom Erwerbslosenverein. Doch die Ämter stellen sich stur. "Nur ein Teil der Betroffenen beantragt die Erstattung von Heizkostennachzahlungen bei ARGE oder Sozialamt. Nach unserer Erfahrung werden diese Leute, wenn überhaupt, mit Kleckerbeträgen abgespeist." Die Wuppertaler Gewährungspraxis wird vom Erwerbslosenverein scharf angegriffen. Die Berater/-innen halten das Verfahren für fahrlässig und rechtswidrig. Wohnen die Leistungbezieher/-innen in angemessenen Unterkünften, seien die tatsächlichen Heizkosten zu erstatten. Der kommunale Träger sei nicht ermächtigt, beim Arbeitslosegeld II (Alg II) Leistungsanteile zu pauschalieren.

Auch die Bemessungsgrundlage der Heizkostenpauschale durch die Stadt steht im Kreuzfeuer der Kritik. Die offizielle Begründung, die Beträge bildeten die tatsächlichen Bedarfslagen ab, vermag die Expert(inn)en aus der Beratung nicht zu überzeugen. "Da muss man sich nur mal die Wohnungen anschauen, in denen der Großteil der Betroffenen wohnt. Die entsprechen doch bezüglich Wärmedämmung und Effizienz der Heizanlagen nicht dem Standard", schildert Thomé seine Erfahrungen. Doch das sei nicht verwunderlich. So müssten Bezieher/-innen von Leistungen in den billigen Wohnungen leben, die von der Kommune als angemessen deklariert werden.

Belastbare Erkenntnisse zur Beschaffenheit der Behausungen und zum Heizenergieverbrauch von Bezieher/-innen von Sozialleistungen sollen durch die Umfrage gewonnen werden: Die Befragung wird zunächst im Rahmen der Sozialberatung von Tacheles e.V. durchgeführt und soll auf anderen Beratungsstellen ausgedehnt werden. Der Startschuss für das Projekt, das von einem Sozialwissenschaftler begleitet wird, fällt diese Woche im Beratungscafé in der Luisenstraße. Der Verein bittet Ratsuchende unbedingt ihren Leistungsbescheid, den Mietvertrag und – ganz wichtig – die Heizkostenjahresabrechnung der Stadtwerke (WSW) oder des Vermieters in die Beratung mitzubringen. "Nur mit Hilfe dieser Unterlagen können die exakten Daten ermittelt werden, die wir brauchen", erläutert Thomé. "Doch wir rechnen mit einer regen Beteiligung der Betroffenen." 29.11.06

Lesen Sie auch:
Hartz IV Regelsätze von Kindern gesenkt
Hartz IV: Nebenkosten der Wohnung
Hartz IV: Verbleib in teurer Wohnung möglich
Urteile Hartz IV