Hartz IV Regelsätze von Kindern gesenkt

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"Der neue Regelsatz verbessert die Situation der betroffenen Menschen," erklärte die Bundesregierung vor der Verabschiedung von Hartz IV. (Pressemitteilung Nr. 653 vom 16.12.2004) Und der DGB-Bundesvorstand schloss sich dem an. DGB-Vizechefin Engelen-Kefer: "Wer bisher Sozialhilfe erhalten hat, profitiert von der neuen Regelung." (DGB, Arbeitslosengeld II, Tipps und Hilfen des DGB, Berlin Oktober 2004, 6)

In der Tat: 345 Euro sind mehr als 297 Euro. Die einmaligen Beihilfen, die 2004 im Schnitt 16,2% des damaligen Regelsatzes von 297 Euro, also 48 Euro ausgemacht haben, müssen nicht mehr beantragt werden (das haben einige nicht gemacht). Sie werden jetzt pauschal ausbezahlt, ob man sie braucht oder nicht. Folglich erscheint Alg II als eine Verbesserung für SozialhilfebezieherInnen. Wie wir noch sehen werden, ist das Schein, nicht Sein.

"Der neue Regelsatz verbessert die Situation der betroffenen Menschen," erklärte die Regierung. Sind Kinder zwischen 7 und 18 Jahren, also Schulkinder, keine betroffenen Menschen? Der Regelsatz für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren ist nämlich von 65% auf 60% des Eckregelsatzes abgesenkt worden, der von Kindern zwischen 15 und 18 Jahren von 90 auf 80%. Der Regelsatz von 345 Euro heißt Eckregelsatz, weil sich von ihm alle anderen Regelsätze ableiten.

Die Pauschalierung der einmaligen Beihilfen führte zu einer weiteren Kürzung. Der Anteil von einmaligen Beihilfen am Regelsatz betrug bei Kindern vor Verabschiedung von Hartz IV nicht 16%, wie heute, sondern 20%. Nach den bis Ende 2004 geltenden Leistungsniveau hätte der Regelsatz für Kinder von 7-14 Jahren also 232 Euro statt 207 Euro sein müssen, der von 15-18jährigen 319 statt 276 Euro. Die neuen Regelsätze für Kinder verschlechtern vor allem die Situation der Schulkinder und damit auch die ihrer Eltern.

Sollen so die Bildungschancen der Kinder von Arbeitslosen verbessert werden? Ist das eine Konsequenz aus der PISA-Studie, die extreme Unterschiede in den Bildungschancen zwischen Kindern unterer Schichten und denen bürgerlichen Schichten nachgewiesen hat? Oder leistet die Große Koalition aus SPD, CDU, Grünen und FDP, die das beschlossen hat, damit einen Beitrag, Deutschland immer kinderfreundlicher zu machen und die Familien zu stärken? Freundlich gegenüber den Kindern und den Familien der Armutsbevölkerung sind sie jedenfalls nicht.

Wurde aber nicht der Regelsatz von Kindern unter sieben Jahren von 50 bzw. 55% bei Alleinerziehenden auf 60% erhöht? Ist das nicht kinderfreundlich? Dieser Schluss wäre voreilig.

Zieht man die 10,25 Euro ab, die seit Hartz IV beim Kindergeld nicht mehr anrechnungsfrei sind und rechnet nach wie vor 20% für einmalige Beihilfen, bekommen Kinder unter 7 Jahren, die bei Alleinerziehenden leben, gerade mal 7 Euro mehr. Die Kinder unter 7, die bei Paaren leben, bekommen 18 Euro mehr.

Aber auch hier trügt der Schein. Denn der Eckregelsatz, von dem sich die Prozentsätze für Kinder ableiten, hätte nicht 345, sondern mindestens 382 Euro betragen müssen, wenn die Berechnungsgrundlage nicht unsichtbar verändert worden wäre. Der Regelsatz von Kindern unter 7 Jahren hätte also in Wirklichkeit nicht 207, sondern mindestens 229 Euro betragen müssen. (vgl. B 1)

Es gab bei den Regelsätzen nur eine einzige reale Verbesserung gegenüber dem früheren Zustand. Das war die Erhöhung des Regelsatzes für über 18-jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, von 276 auf 345 Euro. Aber genau das wurde gerade wieder abgeschafft, eben weil es eine wirkliche Verbesserung war.

In Bezug auf die früheren Arbeitslosenhilfebezieher stellte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung fest, dass immerhin noch 40% von ihnen zu den Gewinnern zählen würden. (FR 1.1.2006) Z.B. diejenigen, die früher trotz Anspruchs keinen Antrag auf ergänzende Sozialhilfe gestellt haben oder Alleinerziehende. Ausgeklammert wird allerdings, dass AlHi-Bezieher früher zusätzlich zur AlHi Wohngeld und Kindergeld bekamen. Mit ihrer Verwandlung in Alg II-Bezieher ist Wohngeld und Kindergeld jedoch im Alg II enthalten. Das erscheint als Erhöhung gegenüber der alten Arbeitslosenhilfe. Um beides sauber zu vergleichen, müssten Kindergeld und Wohngeld zur Arbeitslosenhilfe dazugerechnet werden. Das geschieht aber in keiner der Berechnungen, wie Helga Spindler feststellt. (www.nachdenkseiten.de) Auch hier wird gefälscht, um Gewinner zu konstruieren.

Summiert man „Gewinner und Verlierer” bei AlHi und Sozialhilfe kommt nach Meinung der FAZ angeblich heraus. „Das Gesamtniveau der Mindestsicherung für erwerbsfähige Transferempfänger wurde … eher gehoben als gesenkt.” (Carsten Germis, Die Mär vom großen Sozialabbau, FAZ 1.1.2006) Daraus folgert dann die FAZ, dass die Regelsätze endlich spürbar gekürzt werden müssen, damit Arbeitslose an Arbeit interessiert werden könnten. Das entspricht der Meinung der Arbeitgeberverbände. Gegenwärtig wird überlegt, wie das umgesetzt werden kann.

Leistungsniveau insgesamt niedriger

Wesentlich für die Beurteilung des SGB II ist nicht, ob sich einzelne Leistungsbezieher besser oder schlechter stellen, sondern wie sich das Leistungsniveau von Alg II gegenüber dem Leistungsniveau der alten Sozialhilfe entwickelt hat.

Grundlage für die Festsetzung der Regelsätze sind die Ausgaben der unteren 20% der Ein-Personen-Haushalte der Verbrauchergruppen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung entscheidet, zu wieviel Prozent die Bedarfspositionen dieser Verbrauchergruppen in den Regelsatz eingehen sollen. Genau diese Prozentsätze sind in vielen Fällen gegenüber dem früheren Zustand abgesenkt worden.

Beispiele:

Früher wurden die Ausgaben der unteren Verbrauchergruppen für Telefon zu 100% anerkannt und in den Regelsatz aufgenommen, ab 2005 aber nur noch zu 60%. Allein das macht eine Kürzung von 11,90 Euro mtl. aus.

Ausgaben für Genussmittel wie Kaffee, Tee, alkoholische Getränke wurden entweder gar nicht mehr anerkannt oder ebenfalls stark gekürzt. Das macht eine Kürzung von 11,85 Euro im Monat aus.

Stromkosten wurden nicht mehr zu 100%, sondern nur noch zu 85% anerkannt. Das ergibt eine Kürzung von 3,66 Euro im Monat.

Ausgaben für Freizeit z.B. Veranstaltungen, Gebrauchsgüter, Hobbys usw. wurden nur noch zu 70% statt zu 100% anerkannt. Das ergab eine Kürzung von zusammen 5,44 Euro.

Insgesamt summieren sich die unsichtbaren Kürzungen auf 37,29 Euro. Der Eckregelsatz hätte also statt 345 Euro 382 Euro betragen müssen.

Erklärungen für diese Kürzungen gab es keine. Die Verhandlungen und Diskussionen über die Festsetzung eines Betrags, der die Lebensverhältnisse von etwa 7-8 Millionen Menschen bestimmt und der für weitere Millionen als Grundlage für Mindestlöhne bzw. die Steuerfreiheit des Existenzminimums dient, waren geheim.

Die Große Koalition von SPD und CDU spricht von Verbesserungen, hat sich aber mit Hartz IV im Wesentlichen darauf konzentriert, die deutliche Erhöhung zu verhindern, die eigentlich notwendig gewesen wäre. Indem die notwendige Erhöhung trickreich verhindert wurde, wurden auch die notwendige Erhöhung der Regelsätze der Kinder verhindert.

Aber Respekt: Medienkonzerne und die in den staatlichen Medien herrschenden Regierungsparteien verschweigen das alles erfolgreich. Sie können es, weil sie in der veröffentlichen Meinung fast ein Monopol haben. Sie können eine deutliche Verschlechterung problemlos zu einer Verbesserung umetikettieren, so wie andere Spezialisten Gammelfleisch umetikettieren, ohne dass es groß auffällt. Im letzteren Fall wird es allerdings wenigstens verfolgt, wenn es mal auffliegt.

Eigentlich waren Clement, Eichel und die CDU/CSU damals für eine Senkung des Eckregelsatzes von Alg II um 25%, ebenso wie die Arbeitgeberverbände. Sie wagten nicht, das durchzusetzen. Deswegen erscheint solchen Leuten Hartz IV geradezu als Verhinderung von Sozialabbau, eben als Verbesserung.

Die angestrebte Regelsatzsenkung wurde auf indirekte, gewissermaßen sozialverträglich-sozialdemokratische Art verwirklicht, als relative Senkung gegenüber einer notwendigen Erhöhung. Die Verhinderung der notwendigen Erhöhung des Eckregelsatzes ist aber nur ein Durchgangsstadium zur nach wie vor angestrebten Senkung der Regelsätze.

Dass indirekte Methoden der Regelsatzsenkung vorherrschen, zeigt sich auch darin, dass eine ganze Reihe anderer, vormals anerkannter realer Ausgaben nicht mehr anerkannt werden.

Beispiele:

* Die Weihnachtsbeihilfe ist ersatzlos gestrichen worden. Das stand so versteckt in einer Presseerklärung der Bundesregierung, dass es kaum einer gemerkt hat. Sie ist jetzt weder im Regelsatz enthalten, noch kann sie als einmalige Beihilfe beantragt werden. Mit dem früheren Betrag umgerechnet auf den Monat macht das 6,17 Euro aus.
Ohne Konto läuft heutzutage wenig. Die Arbeitsagenturen setzen den Besitz eines Kontos voraus. Die Kontogebühren für Einkommensbezieher unter 1.250 Euro betragen z.B. bei der Postbank 5,90 Euro. Im Regelsatz sind aber nur 0,36 Euro drin. Früher waren es immerhin 0,77 Cent. (vgl. Rainer Roth, Harald Thomé, Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z, Frankfurt 2005, 172) Ein Konto für die Überweisung des Alg II vorauszusetzen, seine Kosten aber nicht in den Regelsatz aufzunehmen, folgt aus dem Streben, den Eckregelsatz wenigstens unsichtbar zu kürzen, wenn es schon offen nicht geht.
Gesundheitskosten: 2% des Regelsatzes, also 6,90 Euro im Monat bzw. 82,80 Euro im Jahr, müssen für Zuzahlungen an die Krankenversicherung aufgebracht werden. 82,80 Euro müssen aus dem Regelsatz erst vorgelegt werden, bevor ein Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen gestellt werden kann. Brillen und Brillengläser, Fahrtkosten zu Behandlungstermine, nicht verschreibungspflichtige Medikamente usw. müssen schon seit 2004 ebenfalls aus dem Regelsatz bezahlt werden. Unter dem Betreff Hungern für Medikamente mailte eine Frau. „Ich bin Schmerzpatientin und brauche sehr viele Medikamente. … In den Wochen, in denen ich Medikamente brauche, muss ich mir das von den Lebensmitteln abziehen.” (Tacheles 22.01.06) Der Gesundheitszustand von Alg IIern ist relativ schlechter als der der Gesamtbevölkerung. Sie haben also höheren Gesundheitsausgaben.

Die Gesundheitsausgaben sind aber nicht einmal mit 6,90 Euro mtl. in den Regelsatz eingerechnet worden, sondern nur mit rd. 6 Euro. Dafür wurde dann die gleiche Summe anderswo gekürzt. Auch hier ging es um die Verhinderung einer notwendigen Erhöhung.
Quelle nach Rainer Roth / Tacheles e.V.

siehe auch: ALG II: Kindergeld und Unterhaltszahlungen , Das neue Elterngeld ist beschlossen

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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