Hartz IV Arbeitsdienst in Leipzig erweitert

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Die Leipziger Verkehrsbetriebe erweitern den Arbeitsdienst für Hartz IV Empfänger als Begleitpersonen im Öffentlichen Nahverkehr

Leipzig. Insgesamt arbeiten nun rund 300 ALG II Bezieher bei den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB). Zusätzlich sind nun 15 weitere Hartz-IV Empfänger als Bahnbegleiter/innen dazu gekommen, um ab dem 2. April einen Begleitservice für Gehbehinderte Menschen in den Stadtbahnen der LVB zu bieten. Der neue Service der LVB Verkehrsbetriebe ist zwar löblich, doch das Modellprojekt von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) war von Anfang an umstritten. Das Projekt "Hartz IV Empfänger als Bahnbegleiter" wurde im November 2006 ins Leben gerufen.

Von Anfang an umstritten
Die Menschen, die in den Bussen und Bahnen arbeiten, erhalten keine reguläre Bezahlung, sondern arbeiten zwangsweise auf der Basis eines "Ein-Euro-Jobs" zusätzlich zum ALG II Regelsatz. Zu den Aufgaben zählen insbesondere sog. Sicherheitsdienste, um den Vandalismus in den Stadtbahnen zu unterbinden. Weiterhin geben die "Hartz IV Bahnbegleiter" Auskünfte zu Fahrplänen und Umsteigemöglichkeiten. Damit sich die Fahrgastbegleiter im "Auskunftgeben" gut auskennen, erhielten sie zuvor ein "intensives Deeskalations-Training", um in Konfliktsituationen entsprechend reagieren zu können. Das neue an dieser Ein Euro Job Vergabe ist, dass ALG II Bezieher nun auch mit körperlichen Auseinandersetzungen zuzüglich ihrer Erwerbslosigkeit rechnen müssen und keine Perspektive auf eine Übernahme in reguläre Arbeit haben.

Bei der Vergabe von Ein Euro Jobs sollte im eigentlichen Sinne darauf Wert gelegt werden, dass a.) keine reguläre Beschäftigung verloren geht und b.) dass den "Ein Euro Jobbern" perspektivisch die Möglichkeit gegeben wird, eine reguläre Beschäftigung zu erhalten. Seit Projektbeginn November 2006 ist jedoch niemand übernommen worden, so dass davon auszugehen ist, dass die Vergabe der Ein Euro Jobs darauf abzielt, Geld einzusparen. Denn der Service in den Stadtbahnen ist sicherlich notwendig, aber dann doch eher als Reguläre Beschäftigung. (Gr, 29.03.07)