Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 besteht formal eine Schwerbehinderung. Dieser Status ermöglicht den Zugang zu unterschiedlichen Leistungen und Nachteilsausgleichen in verschiedenen Lebensbereichen.
Der GdB wird in Schritten zu jeweils 10 Punkten, von 20 bis 100, festgelegt und durch das zuständige Versorgungsamt bestimmt.
Welche Vorteile bietet ein GdB von 50?
Ein GdB von 50 bietet viele Vorteile, wie einen besonderen Kündigungsschutz und eine zusätzliche Arbeitswoche Urlaub pro Jahr. Zudem muss keine Mehrarbeit über die gesetzliche oder tarifvertragliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden.
Steuerlich kann der Behinderten-Pauschbetrag das zu versteuernde Einkommen mindern, und bei bestimmten Merkzeichen können Fahrtkosten höher abgesetzt werden.
Außerdem ermöglicht ein GdB von 50 einen vorgezogenen Renteneintritt ohne Abschläge, wenn dieser nur zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze erfolgt.
Antrag auf Feststellung des GdB muss gestellt werden
Ein Antrag auf Feststellung des GdB ist notwendig, um diesen Status zu erhalten. Sollte die gesundheitliche Situation sich verschlechtern, kann ein Neufeststellungsantrag (auch Verschlimmerungs- oder Verschlechterungsantrag genannt) gestellt werden, um den GdB anpassen zu lassen.
Wenn der festgesetzte GdB als zu niedrig empfunden wird, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen.
Was genau bringt ein Schwerbehindertenausweis?
Mit einem GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Dieser dient als Nachweis der Schwerbehinderung und bietet verschiedene Vorteile:
- Vergünstigungen bei Freizeitaktivitäten: Häufig gelten ermäßigte Eintrittspreise in Museen, Schwimmbädern, Theatern oder bei Konzerten.
- Nachweis gegenüber Behörden: Wird benötigt, um steuerliche Erleichterungen (Behinderten-Pauschbetrag) geltend zu machen oder Leistungen zur Teilhabe zu beantragen.
- Merkzeichen: Verschiedene Merkzeichen (z. B. G, H, aG, B) können im Ausweis vermerkt sein. Diese stehen für besondere Einschränkungen und führen zu zusätzlichen Rechten, wie Parkerleichterungen oder einer Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr.
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Wie profitieren Menschen mit GdB 50 steuerlich?
Behinderten-Pauschbetrag
Betroffene mit einem GdB von 50 können einen Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 1.140 Euro pro Jahr in der Steuererklärung geltend machen. Dabei handelt es sich um einen Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von verschiedenen Faktoren wie Einkommen und Steuerklasse ab.
Liegt das zu versteuernde Einkommen ohnehin unterhalb bestimmter Grenzen (z. B. bei einem sehr geringen Monatsbrutto), führt der Pauschbetrag nicht zwangsläufig zu einer Erstattung.
Fahrtkostenpauschale
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale für private, behinderungsbedingte Fahrten angesetzt werden. Bei einem GdB von 50 ist dies allerdings nur in Kombination mit Merkzeichen wie „H“ (hilflos) relevant. Meist betrifft dieses Merkzeichen eher Minderjährige oder Personen mit sehr umfangreichem Unterstützungsbedarf.
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Pendlerpauschale
Wer das Merkzeichen „G“ (gehbehindert) und einen GdB von 50 hat, ist unter Umständen nicht auf die übliche Pendlerpauschale begrenzt. Tatsächliche Pendelkosten können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern dadurch die üblichen Freibeträge überschritten und keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können.
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Welche Vorteile gibt es im Arbeitsleben?
Ein GdB von 50 bringt verschiedene Erleichterungen im Arbeitsumfeld:
- Zusatzurlaub: Gesetzlich besteht Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag, pro Arbeitstag, pro Kalenderjahr.
- Kündigungsschutz: Menschen mit Schwerbehinderung genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamts.
- Freistellung von Mehrarbeit: Es darf keine Mehrarbeit angeordnet werden, die über die gesetzliche oder tarifvertragliche Arbeitszeit hinausgeht.
- Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber: Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 % dieser Stellen mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen. Andernfalls wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Diese finanzielle Abgabe dient unter anderem dazu, Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten mit Behinderung zu finanzieren.
Welche Hilfen gibt es bei der Teilhabe am Arbeitsleben?
Teilhabeleistungen oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben sollen sicherstellen, dass ein Beruf mit möglichst geringen Einschränkungen ausgeübt werden kann:
- Arbeitsassistenz: Externe oder interne Hilfskräfte unterstützen bei Tätigkeiten, die aufgrund der Behinderung nicht oder nur teilweise eigenständig erledigt werden können.
- Technische Hilfsmittel: Ein barrierefrei gestalteter Arbeitsplatz, etwa mit speziellen Eingabegeräten oder höhenverstellbaren Tischen, kann durch entsprechende Stellen bezuschusst werden.
- Umbauten am Arbeitsplatz: Arbeitgeber können Zuschüsse erhalten, um räumliche oder technische Anpassungen vorzunehmen.
- Selbstständigkeit: Auch Selbstständige können von Teilhabeleistungen profitieren, beispielsweise durch Zuschüsse zur behindertengerechten Ausstattung des eigenen Unternehmens.
Integrations- oder Inklusionsämter sowie andere Sozialleistungsträger beraten individuell über die möglichen Unterstützungsleistungen.
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Wann kann mit GdB 50 früher in Rente gegangen werden?
Eine Schwerbehinderung ab GdB 50 ermöglicht den vorgezogenen Eintritt in die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dieser Rentenbezug kann zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze beginnen, ohne dass Abschläge in Kauf genommen werden müssen. Ein noch früherer Renteneintritt ist ebenfalls möglich, führt dann jedoch zu Rentenabschlägen.
Empfehlenswert ist eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung, um die persönliche Rentenhöhe und eventuelle Abschläge zu ermitteln.
Erhöhte Chancen auf Sozialwohnung und Wohngeld?
Erhöhte Einkommensgrenzen kommen vorwiegend dann zum Tragen, wenn neben einem GdB von 50 zusätzlich ein Pflegegrad vorliegt. Dann kann trotz eines etwas höheren Einkommens eventuell Anspruch auf eine Sozialwohnung oder auf Wohngeld bestehen.
Genaue Informationen über die relevanten Grenzen stehen in Nachteilausgleichstabellen oder werden von den jeweils zuständigen Wohnungs- und Wohngeldstellen bereitgestellt.
Wo sind weiterführende Informationen zu finden?
Bei Fragen zum GdB 50 oder zum Schwerbehindertenausweis helfen folgende Stellen:
Versorgungsamt: Stellt den GdB fest und gibt Auskunft zu Anträgen und Verfahren.
Integrations/Inklusionsämter: Zuständig für Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben und begleitende Hilfe im Arbeitsleben.
Sozialverbände (z. B. VdK, SoVD): Unterstützen bei Widersprüchen und Klagen und bieten Beratungsangebote.
Steuerberater: Können über steuerliche Vorteile und Optimierungsmöglichkeiten aufklären.
Ratgeber und Broschüren: Viele Informationsmaterialien stehen kostenlos bei Apotheken, Krankenkassen oder sozialen Trägern zur Verfügung.




