Fünf Euro mehr sind völlig unzureichend

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Hartz IV Regelsätze: „Fünf Euro mehr sind völlig unzureichend!“
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen hat die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze als „völlig unzureichend“ und als „Armutszeugnis für die Regierung“ scharf kritisiert. Die Regierung sei dieses Jahr eindeutig in der Pflicht, die Regelsätze neu zu ermitteln. Die sonst übliche Anpassung nach der Preis- und Lohnentwicklung sei nicht zulässig.

Die Bild-Zeitung hatte mit Berufung auf Regierungskreise berichtet, dass der Satz für Alleinstehende zum 1.1.2016 um fünf Euro von 399 Euro auf 404 Euro steigen soll. Die Festsetzung der Regelsätze sei gesetzlich eindeutig geregelt, erläutert Martin Künkler von der KOS. „Die Regierung ist in der Pflicht, neu zu ermitteln, welcher Geldbetrag nötig ist, um das Existenzminimum zu decken“, so Künkler. Diese Neuermittlung sei immer dann zwingend geboten, wenn neue Daten zum Ausgabeverhalten unterer Einkommensgruppen vorliegen. Geregelt ist die Pflicht der Regierung, die Sätze neu zu ermitteln, in § 28 SGB XII.

Konkret geht es um die Daten der Einkommens- und Verbrauchstichprobe (EVS). Dies ist eine aufwändige Haushaltbefragung, die nur alle fünf Jahre durchgeführt wird. Die Auswertung der Statistik dauert rund anderthalb Jahre. Zuletzt waren die Hartz-IV-Sätze 2011 auf Basis der EVS 2008 festgesetzt worden. An diesem Donnerstag (10.9.2015) hat das statistische Bundesamt die Ergebnisse der EVS 2013 vorgestellt. „Wenn die Regierung die Neuermittlung auf die lange Bank schieben will, ist dies unverantwortlich und eine absolute Geringschätzung der über 6 Millionen Menschen, die von Hartz IV leben müssen“, kritisiert Martin Künkler.

Zu dieser gesetzlichen Vorgabe käme zudem noch eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes hinzu. Das Verfassungsgericht hatte im Juli 2014 unter anderem entschieden, dass die Hartz-IV-Sätze die tatsächliche Entwicklung der Strompreise berücksichtigen müssen. Das Gericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, den Ansatz für Strom zu prüfen und gegebenenfalls zu erhöhen. Ausdrücklich gab das Urteil vor, dass damit nicht bis zur turnusgenmäßen Anpassung der Sätze gewartet werden dürfe. „Es ist ein Skandal, dass die Regierung diese Vorgabe bis heute, ein Jahr nach dem Urteil, missachtet“, kritisiert Künkler weiter. „Die Regelsätze müssen deutlich erhöht werden“, fordert Künkler. „Der Ansatz von 3,53 Euro pro Tag für Essen und Trinken für ein 13-Jähriges zeigen, dass Hartz IV Armut und Ausgrenzung bedeutet.“ (pm)

Bild: tunedin – fotolia

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