Oft müssen Hartz IV Beziehende ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, um wichtige Anschaffungen für die Wohnung zu tätigen. Doch eben jene Darlehen sind eine weitere Schuldenfalle. Denn die Jobcenter erheben zum Teil zu hohe Raten. Das Baden-Württembergische Sozialministerium hatte daher bereits die Weisung ausgeben, die Raten zu senken. Doch die Behörden weigern sich.
Hartz IV Bezieher müssen in bestimmten Lebenslagen ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Diese werden als Kann-Leistung in aller Regel genehmigt, wenn der Bedarf glaubhaft gemacht wurde. Doch die Schuldner zahlen oft mehr zurück, als nötig. Das Sozialministerium Baden-Württemberg hatte bereits im August 2014 angeregt, die Jobcenter sollen die Tilgungsraten auf maximal 10 Prozent des Regelsatzes beschränken. Doch die meisten Jobcenter interessiert das wenig. So verlangt aktuell das Jobcenter Stuttgart 30 Prozent des Regelsatzes an Tilgungsraten.
Auf Nachfrage reagierte das Jobcenter. Man halte zwar Änderungen der Rückzahlungsmodalitäten für angebracht, allerdings halte man sich an den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Schließlich würden sich alle Jobcenter im Verbund der kommunalen Träger an die Richtlinien halten. Und da möchte man nicht ausscheren. Zudem würde auch der Städtetag den Leistungsträgern eine Rate von 30 Prozent empfehlen.
Für Renate G., alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, ist das völlig unverständlich. Sie musste ein Darlehen aufnehmen, um eine Waschmaschine zu kaufen. Die alte war schon länger kaputt. „30 Prozent Abzahlung im Monat belastet die gesamte Familie. Ich muss ständig bei Verwandten um Lebensmittel betteln, weil am Ende des Monats nichts mehr übrig ist. Dann fehlen genau diese 30 Prozent.“ Eine Kostenübernahme war abgelehnt worden, stattdessen bot die Behörde ein Darlehen an. (sb)
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