Erwerbsminderung: Neues Fallmanagement vor Reha und Rente – Chance oder Falle?

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Die Bundesregierung plant ein Fallmanagement der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte mit besonderem Unterstützungsbedarf. Diese Vorsorge soll Betroffene unterstützen, bevor diese eine Reha durchführen oder in Rente gehen müssen. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt dieses Modell.

Flexible Teilhabe

Jürgen Ritter von der Deutschen Rentenversicherung sieht in einem Fallmanagement Betroffener, bei denen das Risiko besteht, dass sie eine Reha durchführen müssen, um weiter in Beschäftigung zu bleiben, als „flexible und passgenaue Unterstützung im Teilhabeprozess“.

Die Rentenversicherung könnte bestimmte Teilaufgaben dieses Fallmanagements selbst erbringen und für andere Bereiche die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen.

Prävention und Integration

Die Einführung eines Fallmanagements würde das Prinzip „Prävention vor Reha und Rente stärken“. Das Fallmanagement setze zudem Impulse dafür, Betroffene mit vielfältigen Problemen besser zu integrieren.

Was bedeutet Fallmanagement?

Das Fallmanagement der Deutschen Rentenversicherung richtet sich am individuellen Bedarf aus, und die Rentenkasse ermittelt diesen im Einzelfall. Das Ziel ist, die Teilhabe der Versicherten am Arbeitsleben zu erhalten und wiederzuerlangen.

Persönliche Begleitung

Die Betroffenen haben dabei Anspruch auf eine Beratung, die sich an ihrer persönlichen Lebenssituation orientiert, ihre mögliche Teilhabe im Berufsleben läuft mit persönlicher Begleitung. Die Ansprechpartner der Rentenversicherung planen und koordinieren mit den Versicherten zusammen die Rückkehr in den Arbeitsprozess.

Koordination und selbstbestimmte Teilhabe

Das Fallmanagement soll sich dabei auf die besonderen beruflichen Probleme der Betroffenen konzentrieren, und je nach Situation unterstützen die Ansprechpartner der Rentenkasse die Versicherten in unterschiedlichem Ausmaß. Insbesondere geht es dabei darum, verschiedene Schnittstellen der Leistungen der Rentenkasse im Einzelfall zu vernetzten. Das wesentliche Ziel ist die selbstbestimmte Teilhabe der Versicherten.

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Komplexe Situationen erfassen

Hugo Mennemann von der Deutschen Gesellschaft für Care and Case Management begrüßt den Plan der Bundesregierung, das Fallmanagement zu stärken.

Er sagt: „Es macht unbedingt Sinn, die komplexe Lebenssituation von Menschen, die in komplexen Hilfesituationen leben oder einen spezifischen Hilfebedarf haben, in den Blick zu nehmen und in das Versorgungssystem hinein vernetzt zu reagieren.“

Verpflichtung statt Option

Mennemann fordert zudem, dass eine Konzentration auf die individuelle Situation der Versicherten, Pflicht für die Rentenversicherung sein muss. Derzeit gebe es „Kann-Regelungen“, und die könnten die Rentenkasse zum Missverstehen einladen, so dass diese weiterhin die Verwaltung und die Interessen der Versicherung in den Vordergrund rückten.

Entstehen zusätzliche Hürden für die Rente?

Unkritisch begrüßen sollten Betroffene die Pläne eines verpflichtenden Fallmanagements allerdings nicht. Wenn Vertreter der Rentenversicherung von „Prävention vor Reha und Rente“ sprechen, ist insofern Vorsicht geboten, weil hier eine neue Hürde entstehen kann auf dem Weg zur Anerkennung einer Erwerbsminderung.

Fallmanagement als neue Bedingung für eine Erwerbsminderungsrente

„Reha statt Rente“ bedeutet nämlich auch, dass die Rentenversicherung einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erst anerkannt, wenn Betroffene zuvor eine Reha durchgeführt haben, die ihre Erwerbsfähigkeit nicht wiederherstellen konnte.

„Prävention vor Reha und Rente“ kann also folgerichtig bedeuten, dass die Rentenkasse in Zukunft fordert, dass Betroffene nicht nur eine Reha, sondern auch ein Fallmanagement hinter sich haben müssen, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen zu können.