Erwerbsminderung: Neues Fallmanagement vor Reha und Rente – Chance oder Falle?

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Die Bundesregierung plant ein Fallmanagement der gesetzlichen Rentenversicherung fรผr Versicherte mit besonderem Unterstรผtzungsbedarf. Diese Vorsorge soll Betroffene unterstรผtzen, bevor diese eine Reha durchfรผhren oder in Rente gehen mรผssen. Die Deutsche Rentenversicherung unterstรผtzt dieses Modell.

Flexible Teilhabe

Jรผrgen Ritter von der Deutschen Rentenversicherung sieht in einem Fallmanagement Betroffener, bei denen das Risiko besteht, dass sie eine Reha durchfรผhren mรผssen, um weiter in Beschรคftigung zu bleiben, als โ€žflexible und passgenaue Unterstรผtzung im Teilhabeprozessโ€œ.

Die Rentenversicherung kรถnnte bestimmte Teilaufgaben dieses Fallmanagements selbst erbringen und fรผr andere Bereiche die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen.

Prรคvention und Integration

Die Einfรผhrung eines Fallmanagements wรผrde das Prinzip โ€žPrรคvention vor Reha und Rente stรคrkenโ€œ. Das Fallmanagement setze zudem Impulse dafรผr, Betroffene mit vielfรคltigen Problemen besser zu integrieren.

Was bedeutet Fallmanagement?

Das Fallmanagement der Deutschen Rentenversicherung richtet sich am individuellen Bedarf aus, und die Rentenkasse ermittelt diesen im Einzelfall. Das Ziel ist, die Teilhabe der Versicherten am Arbeitsleben zu erhalten und wiederzuerlangen.

Persรถnliche Begleitung

Die Betroffenen haben dabei Anspruch auf eine Beratung, die sich an ihrer persรถnlichen Lebenssituation orientiert, ihre mรถgliche Teilhabe im Berufsleben lรคuft mit persรถnlicher Begleitung. Die Ansprechpartner der Rentenversicherung planen und koordinieren mit den Versicherten zusammen die Rรผckkehr in den Arbeitsprozess.

Koordination und selbstbestimmte Teilhabe

Das Fallmanagement soll sich dabei auf die besonderen beruflichen Probleme der Betroffenen konzentrieren, und je nach Situation unterstรผtzen die Ansprechpartner der Rentenkasse die Versicherten in unterschiedlichem AusmaรŸ. Insbesondere geht es dabei darum, verschiedene Schnittstellen der Leistungen der Rentenkasse im Einzelfall zu vernetzten. Das wesentliche Ziel ist die selbstbestimmte Teilhabe der Versicherten.

Komplexe Situationen erfassen

Hugo Mennemann von der Deutschen Gesellschaft fรผr Care and Case Management begrรผรŸt den Plan der Bundesregierung, das Fallmanagement zu stรคrken.

Er sagt: โ€žEs macht unbedingt Sinn, die komplexe Lebenssituation von Menschen, die in komplexen Hilfesituationen leben oder einen spezifischen Hilfebedarf haben, in den Blick zu nehmen und in das Versorgungssystem hinein vernetzt zu reagieren.โ€œ

Verpflichtung statt Option

Mennemann fordert zudem, dass eine Konzentration auf die individuelle Situation der Versicherten, Pflicht fรผr die Rentenversicherung sein muss. Derzeit gebe es โ€žKann-Regelungenโ€œ, und die kรถnnten die Rentenkasse zum Missverstehen einladen, so dass diese weiterhin die Verwaltung und die Interessen der Versicherung in den Vordergrund rรผckten.

Entstehen zusรคtzliche Hรผrden fรผr die Rente?

Unkritisch begrรผรŸen sollten Betroffene die Plรคne eines verpflichtenden Fallmanagements allerdings nicht. Wenn Vertreter der Rentenversicherung von โ€žPrรคvention vor Reha und Renteโ€œ sprechen, ist insofern Vorsicht geboten, weil hier eine neue Hรผrde entstehen kann auf dem Weg zur Anerkennung einer Erwerbsminderung.

Fallmanagement als neue Bedingung fรผr eine Erwerbsminderungsrente

โ€žReha statt Renteโ€œ bedeutet nรคmlich auch, dass die Rentenversicherung einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erst anerkannt, wenn Betroffene zuvor eine Reha durchgefรผhrt haben, die ihre Erwerbsfรคhigkeit nicht wiederherstellen konnte.

โ€žPrรคvention vor Reha und Renteโ€œ kann also folgerichtig bedeuten, dass die Rentenkasse in Zukunft fordert, dass Betroffene nicht nur eine Reha, sondern auch ein Fallmanagement hinter sich haben mรผssen, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen zu kรถnnen.