Was die Zwischenberichte der wissenschaftlichen Evaluierung der ersten drei Hartz IV-Gesetze bereits vor einem Jahr angedeutet hatten, bestätigen nun die Endberichte: Die Reformen am Arbeitsmarkt haben zwar den Arbeitsmarkt flexibilisiert, sie haben aber “nur in geringem Umfang zur Überwindung der Arbeitslosigkeit beigetragen”. Einige der mit großen Erwartungen auf den Weg gebrachten Instrumente haben nahezu völlig versagt. Hierzu gehören die Personalserviceagenturen, die Arbeitslose als Leiharbeitnehmer in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln sollten.
Gute Noten attestieren die Wissenschaftler neben dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) auch der Förderung der beruflichen Weiterbildung. “Umso unverständlicher ist dann aber, dass dieses in seinen Integrationswirkungen positive Instrument in den letzten Jahren drastisch zusammen gestrichen wurde”, urteilt Dr. Hartmut Seifert, Leiter des Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Außerdem gehe die Steuerung der Weiterbildungsförderung am Kriterium der erwarteten Wiedereingliederungschancen (”prognostizierte Verbleibsquote”) zu Lasten der gering qualifizierten Arbeitslosen. Gerade in einer Situation, in der die gute Konjunkturentwicklung die Nachfrage nach Arbeitskräften wieder steigen lässt und erste Hinweise auf Fachkräftemangel aufkommen, sei ein entschlossener Kurswechsel in der Weiterbildungspolitik das Gebot der Stunde, so Seifert.
Als gravierende Schwachstelle der Evaluation wertet Seifert, dass die Nebenwirkungen der Hartz-Reformen nahezu völlig ausgeblendet wurden. So boomen zwar die Mini-Jobs. Hierbei handele es sich aber um einen Scheinerfolg, denn der Zuwachs gehe überwiegend auf Nebentätigkeiten zurück, die teilweise sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzen. “Mini-Jobs haben kaum zur Beschäftigung von Arbeitslosen geführt und taugen nicht als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt”, so Seifert. Schlimmer noch sei, dass den Sozialversicherungen Einnahmen entgehen. Langfristig werde das auf Beiträgen basierende System der sozialen Sicherung ausgehöhlt. Mini-Jobs in Nebentätigkeiten sollten deshalb voll in das Steuer- und Abgabensystem einbezogen werden. (Nachdenkseiten, 21.12.06)
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