Viele Langzeitarbeitslose beurteilen ihre persönlichen Gespräche im Jobcenter ernüchternd. Nach einer Untersuchung der Bertelsmann Stiftung stimmen 47 Prozent der befragten Leistungsbeziehenden der Aussage zu, dass ihnen die Termine im Jobcenter nichts bringen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht verbessern.
Das Ergebnis bedeutet allerdings nicht, dass fast die Hälfte aller Menschen im Leistungsbezug die Jobcenter grundsätzlich ablehnt. Die Befragten stellen den Beschäftigten sogar überwiegend ein gutes Zeugnis aus, vermissen aber häufig konkrete Fortschritte bei der Arbeitssuche.
Studie befragt mehr als 1.000 Langzeitarbeitslose
Grundlage ist die am 17. März 2026 veröffentlichte Studie „Unterstützung durch Jobcenter“. Befragt wurden 1.006 erwerbsfähige Leistungsbeziehende zwischen 25 und 50 Jahren, die seit mindestens einem Jahr Bürgergeld bezogen und arbeitslos oder arbeitsuchend waren.
Die Erhebung fand zwischen dem 15. April und dem 18. Juni 2025 statt. 632 Interviews wurden telefonisch geführt, weitere 374 Personen nahmen online teil. Ergänzend führten die Forscher 20 ausführliche Einzelinterviews.
Alleinerziehende und sozialversicherungspflichtig beschäftigte Leistungsbeziehende waren von der Untersuchung ausgeschlossen. Die oft verwendete Aussage „fast jeder zweite Bürgergeld-Empfänger“ muss deshalb genauer als Ergebnis für die untersuchte Gruppe der Langzeitbeziehenden verstanden werden.
Die Studie misst außerdem die persönliche Wahrnehmung der Befragten. Sie weist nicht durch einen Vergleich von Beschäftigungsdaten nach, dass ein bestimmter Termin objektiv erfolglos war.
Gute Noten für Beschäftigte, aber Zweifel am Nutzen
Auf den ersten Blick wirken die Ergebnisse widersprüchlich. Rund 68 Prozent der Befragten erklären, mit der Arbeit ihres Jobcenters zufrieden zu sein, und etwa 72 Prozent halten die zuständigen Beschäftigten für kompetent.
Rund zwei Drittel sagen, dass sie ihre eigenen Vorstellungen in die Gespräche einbringen können. Etwa 60 Prozent fühlen sich dort unterstützt, wo sie tatsächlich Hilfe benötigen.
Trotz dieser positiven Einschätzungen stimmen 47 Prozent der Aussage zu, dass Termine ihre Arbeitsmarktchancen nicht verbessern. Persönlich respektvolle oder fachlich ordentliche Gespräche führen demnach nicht automatisch zu einem Stellenangebot, einer passenden Weiterbildung oder einer Beschäftigung.
| Aussage aus der Befragung | Anteil der Zustimmung |
|---|---|
| Die Beschäftigten des Jobcenters sind kompetent | rund 72 Prozent |
| Ich bin mit der Arbeit meines Jobcenters zufrieden | rund 68 Prozent |
| Ich kann eigene Vorstellungen einbringen | rund 67 Prozent |
| Das Jobcenter unterstützt mich dort, wo ich Hilfe brauche | rund 60 Prozent |
| Die Termine beim Jobcenter bringen mir nichts | rund 47 Prozent |
| Es werden nur Forderungen gestellt, statt wirklich zu helfen | rund 44 Prozent |
| Die zuständigen Beschäftigten sind oft schlecht erreichbar | rund 39 Prozent |
Die Werte zeigen, dass Zufriedenheit und wahrgenommene Wirkung nicht dasselbe sind. Eine Person kann sich in einem Gespräch ernst genommen fühlen und trotzdem ohne konkretes Stellenangebot oder eine erkennbare berufliche Perspektive nach Hause gehen.
Viele Betroffene haben mehrere Vermittlungshemmnisse
Eine schnelle Vermittlung ist bei einem erheblichen Teil der Langzeitarbeitslosen kaum möglich. Nach Angaben der Bertelsmann Stiftung haben 46 Prozent der untersuchten Leistungsbeziehenden mehrere Hindernisse, die eine Arbeitsaufnahme erschweren.
Dazu gehören psychische Belastungen, chronische Erkrankungen, fehlende Berufsabschlüsse, Schulden, familiäre Konflikte, die Pflege von Angehörigen oder Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung. In solchen Fällen genügt es häufig nicht, Bewerbungszahlen zu besprechen oder auf allgemein zugängliche Stellenanzeigen hinzuweisen.
In der untersuchten Stichprobe berichteten rund 45 Prozent über psychische Schwierigkeiten. Ein ähnlich hoher Anteil gab chronische Erkrankungen an, während knapp 30 Prozent von Schuldenproblemen betroffen waren.
Damit eine Beratung zu einer realistischen Beschäftigungsperspektive führt, müssen häufig zunächst andere Probleme bearbeitet werden. Denkbar sind eine gesundheitliche Abklärung, eine Schuldnerberatung, ein Coaching, eine berufliche Qualifizierung oder die Unterstützung bei der Organisation einer Betreuung.
Konkrete Angebote verbessern die Bewertung
Die Untersuchung zeigt, dass Leistungsbeziehende ihre Betreuung besser bewerten, wenn sie tatsächlich Unterstützung erhalten. Dazu zählen Bewerbungstrainings, Coachings, Fahrtkostenerstattungen, berufliche Weiterbildungen, Praktika oder geförderte Beschäftigungsverhältnisse.
Wer eine solche Vermittlungshilfe oder Fördermaßnahme bekommen hatte, war im Durchschnitt zufriedener mit dem Jobcenter. Die Forscher sehen darin einen Hinweis, dass konkrete Angebote negative Erfahrungen während der Arbeitssuche teilweise ausgleichen können.
Auch ein passender Stellenhinweis kann mehr bewirken als ein Gespräch, in dem lediglich der bisherige Lebenslauf wiederholt oder die Anzahl geschriebener Bewerbungen abgefragt wird. Entscheidend ist aus Sicht der Betroffenen, ob nach dem Termin ein nachvollziehbarer nächster Schritt folgt.
Fast 43 Prozent erhielten noch nie ein Stellenangebot
Eine frühere Auswertung derselben Befragung hatte ergeben, dass knapp 43 Prozent der Langzeitbeziehenden noch nie ein konkretes Jobangebot vom Jobcenter erhalten hatten. Zugleich gaben 57 Prozent an, innerhalb der vier Wochen vor der Befragung nicht aktiv nach Arbeit gesucht zu haben.
Bei vielen fehlte es nicht allein an Motivation. 45 Prozent berichteten über psychische oder chronische Erkrankungen, während andere keine passenden Stellen fanden oder durch Pflege und Betreuung gebunden waren.
Die Zahlen beschreiben deshalb ein wechselseitiges Problem. Ein Teil der Leistungsbeziehenden bemüht sich zu wenig um Arbeit, während ein erheblicher Teil zugleich keine passenden Angebote oder Hilfen erhält.
Die Bertelsmann Stiftung spricht sich dafür aus, Menschen ohne größere Hindernisse stärker zu eigenständiger Arbeitssuche anzuhalten. Personen mit gesundheitlichen, beruflichen oder sozialen Schwierigkeiten sollen dagegen intensivere und individuellere Unterstützung erhalten.
Schlechte Erreichbarkeit verstärkt den Frust
Rund 39 Prozent der Befragten erklärten, die zuständigen Beschäftigten seien persönlich oder telefonisch häufig schlecht erreichbar. Als Ursachen werden knappe Gesprächszeiten, häufiger Personalwechsel und ein hoher Verwaltungsaufwand genannt.
Eine Beratung verliert für Betroffene schnell an Wert, wenn nach dem Gespräch keine Rückfragen möglich sind oder Ansprechpartner wechseln. Auch unbearbeitete Anträge, nicht auffindbare Unterlagen und ausbleibende Rückmeldungen können das Vertrauen belasten.
Die Bertelsmann Stiftung fordert deshalb vereinfachte und stärker digitalisierte Verwaltungsverfahren. Weniger Zeit für interne Abläufe soll den Beschäftigten mehr Möglichkeiten für persönliche Gespräche, Vermittlung und Unterstützung geben. :contentReference[oaicite:6]{index=6}
Was Betroffene unternehmen können, wenn eine Behörde dauerhaft nicht reagiert, wird im Beitrag „Das Jobcenter meldet sich nicht – das können Leistungsbeziehende tun“ erläutert.
Warum ein Gespräch freundlich und trotzdem wirkungslos sein kann
Jobcenter-Beschäftigte verfügen nicht immer über passende Stellen, freie Weiterbildungskapazitäten oder kurzfristig verfügbare Hilfen. Hinzu kommt, dass Entscheidungen über Förderungen teilweise von Budgets, gesetzlichen Voraussetzungen und Ermessensprüfungen abhängen.
Ein freundlicher Berater kann daher das berufliche Problem eines Leistungsbeziehenden erkennen, ohne sofort eine Lösung anbieten zu können. Die betroffene Person nimmt den Termin dann möglicherweise als respektvoll, aber dennoch ergebnislos wahr.
Besonders belastend sind Gespräche, die sich wiederholt auf dieselben Angaben beschränken. Werden gesundheitliche Einschränkungen oder fehlende Qualifikationen lediglich dokumentiert, ohne daraus eine Förderung abzuleiten, entsteht schnell der Eindruck einer Pflichtveranstaltung.
Aus Bürgergeld wurde inzwischen Grundsicherungsgeld
Die Befragung stammt aus dem Jahr 2025 und bezieht sich deshalb auf das damalige Bürgergeld. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell Grundsicherungsgeld, wobei die Jobcenter weiterhin für Leistungsgewährung, Beratung und Vermittlung zuständig sind.
Mit der Reform wurde die schnelle Vermittlung in eine zumutbare Beschäftigung wieder stärker betont. Qualifizierungen sind weiterhin möglich, wenn sie bessere Aussichten auf eine dauerhafte Eingliederung bieten.
Eine ausführliche Übersicht der aktuellen Bestimmungen bietet der Beitrag „Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld: Das gilt ab jetzt“.
Ein als nutzlos empfundener Termin darf nicht einfach ausgelassen werden
Die Kritik aus der Studie befreit Leistungsberechtigte nicht von der Pflicht, einer wirksamen Einladung des Jobcenters zu folgen. Wer einen Termin ohne wichtigen Grund versäumt, muss unter den seit Juli 2026 geltenden Bestimmungen mit erheblichen Folgen rechnen.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bleibt der erste grundlos versäumte Termin zunächst ohne Kürzung. Ab dem zweiten Meldeversäumnis kann der Regelbedarf um 30 Prozent für einen Monat gemindert werden.
Wer drei aufeinanderfolgende Termine ohne anerkannten Grund nicht wahrnimmt, riskiert im weiteren Verfahren sogar den vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs. Vor einem Fernbleiben sollte daher immer rechtzeitig Kontakt zum Jobcenter aufgenommen und ein vorhandener Hinderungsgrund nachgewiesen werden.
Auch wenn der Nutzen eines Gesprächs zweifelhaft erscheint, ist das Erscheinen daher regelmäßig die sicherere Entscheidung. Fahrtkosten für einen angeordneten Meldetermin können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden, wie der Beitrag „Jobcenter muss Fahrtkosten für Termine übernehmen“ erklärt.
So können Betroffene einen konkreteren Termin erreichen
Leistungsbeziehende sollten vor dem Gespräch überlegen, welches Ergebnis sie benötigen. Das kann ein konkreter Stellenvorschlag, eine Weiterbildung, ein Coaching, die Klärung gesundheitlicher Einschränkungen oder eine Unterstützung bei Bewerbungs- und Fahrtkosten sein.
Hilfreich ist es, vorhandene Zeugnisse, Bewerbungsunterlagen und Nachweise über bisherige Bemühungen mitzunehmen. Auch gesundheitliche Einschränkungen sollten so beschrieben werden, dass erkennbar wird, welche Tätigkeiten möglich und welche derzeit nicht zumutbar sind.
Während des Gesprächs können Betroffene nachfragen, welche nächsten Schritte vereinbart werden, wer diese einleitet und bis wann mit einer Rückmeldung gerechnet werden kann. Ein kurzes eigenes Gesprächsprotokoll hilft später, Vereinbarungen und offene Anträge nachvollziehen zu können.
Wer lediglich allgemein um „mehr Hilfe“ bittet, erhält häufig ebenso allgemeine Antworten. Ein konkreter Antrag oder eine genau bezeichnete berufliche Perspektive zwingt beide Seiten stärker dazu, sich mit einer umsetzbaren Lösung auseinanderzusetzen.
Strengere Sanktionen lösen das Beratungsproblem nicht
Die neue Grundsicherung erhöht den Druck auf Leistungsbeziehende, Termine wahrzunehmen und vereinbarte Schritte einzuhalten. Die Untersuchung zeigt jedoch, dass häufigere Gespräche allein noch keine besseren Arbeitsmarktchancen schaffen.
Eine Einladung ist nur dann arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, wenn sie zu einer passenden Unterstützung, einer realistischen Forderung oder einer überprüfbaren Vereinbarung führt. Werden Termine hauptsächlich zur Dokumentation der Anwesenheit genutzt, kann ihre Zahl steigen, ohne dass mehr Menschen eine Beschäftigung finden.
Ebenso wenig wäre es sachgerecht, jede Kritik der Leistungsbeziehenden ungeprüft zu übernehmen. Wer zu einer zumutbaren Arbeit fähig ist, muss sich bewerben und an der Beendigung des Leistungsbezugs mitwirken.
Förderung und Pflichten müssen jedoch zueinander passen. Von einer psychisch erkrankten Person, einer ungelernten Arbeitskraft und einem gut qualifizierten Arbeitslosen können nicht dieselben Schritte innerhalb derselben Frist erwartet werden.
Praxisbeispiel: Erst der vierte Termin führt zu einem Ergebnis
Der 41-jährige Thomas bezieht seit mehreren Jahren Leistungen und hat wegen einer chronischen Rückenkrankheit seine frühere Arbeit im Lager verloren. Bei drei Terminen werden überwiegend seine Bewerbungen besprochen, obwohl er für viele vorgeschlagene Stellen körperlich nicht geeignet ist.
Vor dem nächsten Gespräch erstellt Thomas eine Übersicht seiner gesundheitlichen Einschränkungen und legt ein aktuelles ärztliches Schreiben vor. Er bittet ausdrücklich um eine Qualifizierung für eine kaufmännische Tätigkeit und um Prüfung einer geförderten Weiterbildung.
Das Jobcenter veranlasst daraufhin eine berufliche Eignungsprüfung und bewilligt später einen geeigneten Lehrgang. Die ersten Gespräche empfand Thomas als wirkungslos, während der vierte Termin durch das konkrete Ziel und die passenden Unterlagen erstmals zu einer beruflichen Perspektive führte.
Häufige Fragen und Antworten
Bedeutet die Studie, dass 47 Prozent aller Bürgergeld-Empfänger Jobcenter ablehnen?
Nein. Befragt wurde eine bestimmte Gruppe von 25- bis 50-jährigen Langzeitbeziehenden, die arbeitslos oder arbeitsuchend waren. Alleinerziehende und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gehörten nicht zur untersuchten Gruppe.
Warum sind viele mit den Beschäftigten zufrieden, obwohl die Termine angeblich nichts bringen?
Die persönliche und fachliche Bewertung eines Beraters kann positiv sein, obwohl kein Stellenangebot oder keine passende Förderung folgt. Ein respektvolles Gespräch führt nicht automatisch zu besseren Beschäftigungschancen.
Was kritisieren die Befragten besonders?
47 Prozent erkennen keinen Nutzen der Termine für ihre Arbeitsmarktchancen. Rund 44 Prozent empfinden das Verhältnis zwischen Forderungen und Hilfe als unausgewogen, während etwa 39 Prozent über schlechte Erreichbarkeit berichten.
Darf ein Jobcenter-Termin ausgelassen werden, wenn er voraussichtlich nichts bringt?
Nein. Eine wirksame Einladung muss grundsätzlich beachtet werden. Bei wiederholten Meldeversäumnissen ohne wichtigen Grund drohen seit Juli 2026 Kürzungen und unter weiteren Voraussetzungen ein vollständiger Wegfall des Anspruchs.
Welche Hilfen bewerten Leistungsbeziehende besonders positiv?
Die Zufriedenheit steigt laut Studie, wenn konkrete Vermittlungshilfen oder Förderangebote erfolgen. Dazu können Coaching, Bewerbungstraining, berufliche Weiterbildung, Praktika, Fahrtkostenerstattung oder geförderte Beschäftigung gehören.
Hat die Studie nach der Abschaffung des Bürgergelds noch Bedeutung?
Ja. Zwar heißt die Leistung seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld und einige Pflichten wurden verschärft. Probleme wie knappe Beratungszeit, schlechte Erreichbarkeit, gesundheitliche Hindernisse und fehlende passende Angebote bestehen unabhängig vom Namen der Leistung fort.




