Wer Bürgergeld bezieht, muss sich auch auf Termine mit seinem Sachbearbeiter im Jobcenter einstellen. Wenig bekannt und noch weniger praktiziert ist, dass die Behörde auf Antrag die Fahrtkosten zu den Terminen beim Jobcenter übernehmen muss. Immer noch zu wenige Leistungsberechtigte machen davon Gebrauch.
Rechtsanspruch
§ 59 SGB II, in dem die Meldepflicht geregelt ist, verweist auf §309 SGB III. In §309 SGB III ist geregelt, dass die Fahrtkosten auf Antrag erstatten werden können.
Aber: “Können” ist aber doch nicht “müssen”
“Können” ist nicht “müssen”, aber das “können” wird zum “müssen”.
Nach einem Urteil des BSG vom 6.12.2007 – B 14/7b AS 50/06 R kommt eine Ablehnung der Fahrtkosten für Termine beim Jobcenter bei Bürgergeld-Empfängern in der Regel nicht in Betracht.
Fachliche Weisungen
Selbst die Fachlichen Weisungen zu §59 SGB II beinhalten die Möglichkeit der Fahrtkostenübernahme für Termine beim Jobcenter.
Aber leider wird kaum, über die Möglichkeit einen solchen Antrag stellen zu können, beraten.
Höhe der übernommenen Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Höhe eines Mehrfahrtentickets übernommen – auch wenn eine Monatskarte vorhanden ist.
Bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs werden 0,20€/km angesetzt (§6 Abs1 Nr5 Bürgergeld-V)
Selbst bei Nutzung des Fahrrads sind Kosten zu übernehmen – das hat das SG Leipzig am 18.3.2020 – S 17 AS 405/19 entschieden. Die Höhe ist aber unklar.
Antrag
Um die Fahrtkosten erstattet zu bekommen, ist zwingend ein Antrag erforderlich. Am besten bringt man diesen direkt zum Termin mit.
Formulierungsvorschlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Übernahme der Fahrtkosten für den heutigen Termin nach §59 SGB II i.V.m §309 Abs4 SGB III.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsgrundlagen
§59 SGB II in Verbindung mit §309 Abs4 SGB III
Urteil des BSG vom 6.12.2007 – B 14/7b AS 50/06 R – Pflicht zur Übernahme
Urteil des SG Leipzig am 18.3.2020 – S 17 AS 405/19 – Fahrrad
Fachliche Weisungen zu §59 SGB II
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Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de