Dieser Rententrick sorgt für mehr Rente auf dem Konto

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Viele Rentnerinnen und Rentner erleben, dass das Geld im Alltag enger wird: Miete, Energie, Lebensmittel, Zuzahlungen – alles steigt, die Rente oft nicht im gleichen Tempo. In diesem Umfeld kursiert seit einiger Zeit ein Begriff, der nach „Trick“ klingt, tatsächlich aber eine reguläre Gestaltungsmöglichkeit aus dem Rentenrecht beschreibt: die Teilrente – in der Praxis häufig als „99,99%-Rente“ bezeichnet.

Wichtig ist dabei vor allem eines: Es geht nicht um Magie und nicht um ein Schlupfloch, sondern um die Kombination aus (Teil-)Rente, Weiterarbeit und Krankenversicherungsschutz. Ob das im Einzelfall wirklich vorteilhaft ist, hängt jedoch stark von den persönlichen Voraussetzungen ab.

Was bedeutet „99,99%-Rente“ eigentlich?

Die gesetzliche Altersrente kann als Vollrente oder als Teilrente bezogen werden. Bei einer Teilrente lässt sich der Rentenanteil grundsätzlich frei festlegen – typischerweise zwischen 10 % und 99,99 % der Vollrente. „99,99 %“ ist dabei schlicht der größtmögliche Teilrenten-Anteil.

Das Ergebnis: Man verzichtet formal auf einen winzigen Teil der Rente (0,01 %) – und kann dadurch in bestimmten Konstellationen sozialversicherungsrechtlich anders behandelt werden als bei einer Vollrente.

Warum interessiert das so viele? Der Punkt mit dem Krankengeld

Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, hat in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Wer hingegen eine Teilrente bezieht, kann – unter bestimmten Voraussetzungen – krankengeldberechtigt bleiben.

Aber: Der Verzicht auf 0,01 % allein „zaubert“ keinen Krankengeldanspruch herbei. Entscheidend ist, ob man weiterhin in einem Versicherungsverhältnis steht, das Krankengeld umfasst (typisch: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der gesetzlichen Krankenversicherung). Bei Minijobs, bestimmten selbstständigen Konstellationen oder fehlender Krankengeldabsicherung kann der erwartete Effekt ausbleiben.

Zwei typische Konstellationen – sachlich eingeordnet

Konstellation 1: Rentenbeginn nach hinten schieben und länger arbeiten

Wer die Regelaltersgrenze erreicht, muss nicht automatisch in Rente gehen. Die Rente gibt es erst mit Antrag. Wer den Rentenbeginn nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufschiebt und weiterarbeitet, kann für jeden Monat des Aufschubs einen Zuschlag auf die spätere Rente erhalten (0,5 % pro Monat).

Wichtig: Dieser Zuschlag ist kein Bonus fürs bloße Weiterarbeiten „neben“ einer laufenden Rente, sondern knüpft an den späteren Rentenbeginn (Aufschub) an. Für manche ist das attraktiv, weil die spätere Monatsrente dauerhaft steigt.

Konstellation 2: Vorzeitiger Rentenbeginn und gleichzeitig weiterarbeiten

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Viele denken bei „ab 63“ an einen festen Startpunkt – tatsächlich hängt das „Wie früh?“ von der Rentenart und der eigenen Versicherungsbiografie ab. Wer vor der Regelaltersgrenze in Altersrente geht, muss häufig dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen.

Gleichzeitig ist seit dem 1. Januar der Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten grundsätzlich deutlich einfacher geworden, weil die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten aufgehoben wurden.

Das kann dazu führen, dass Menschen vorzeitig eine (Teil-)Rente beziehen und weiterarbeiten – etwa um früher etwas Sicherheit zu haben oder den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Ob sich das rechnet, hängt u. a. von Steuer, Sozialabgaben, Abschlägen und der individuellen Lebensplanung ab.

Was ist seriös daran – und was sollte man aus journalistischer Sicht nicht versprechen?

Teilrente ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument. Und ja, die Kombination aus (Teil-)Rente und Beschäftigung kann unter Umständen dazu führen, dass am Monatsende mehr Geld zur Verfügung steht – etwa, weil Rente und Arbeitseinkommen zusammenkommen und bestimmte Versicherungsfolgen anders aussehen als bei einer Vollrente.

Die Praxis hängt an Details: Welche Rentenart kommt überhaupt in Frage (ab wann, mit welchen Abschlägen)?

  • Liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor – und besteht damit eine Krankengeldabsicherung?
  • Wie wirkt sich die Kombination steuerlich aus?
  • Welche Rolle spielt die Krankenkasse (Status, Beiträge, Leistungsanspruch)?
    Gibt es arbeitsrechtliche oder tarifliche Besonderheiten?

Worauf Betroffene vor einem Antrag unbedingt achten sollten

Wer das Thema ernsthaft prüfen will, sollte vor einem Antrag mindestens diese Punkte sauber klären:

  • Rentenart, Rentenbeginn und mögliche Abschläge (inklusive Alternativen)
  • Gewünschte Teilrentenhöhe (und ob/ wie sie später angepasst werden soll)
  • Krankenversicherungsstatus und konkreter Krankengeldanspruch im eigenen Fall
  • Auswirkungen auf Beiträge (KV/PV) und Steuern
  • Arbeitgeber-Konstellation (Beschäftigungsumfang, Entgelt, Meldepflichten) Das ist keine übertriebene Vorsicht, sondern der Unterschied zwischen einer sinnvollen Gestaltung – und einem Modell, das auf dem Papier gut aussieht, in der Realität aber nicht trägt.

Fazit

Die „99,99%-Rente“ ist kein Mythos, sondern eine zugespitzte Bezeichnung für eine reguläre Teilrenten-Gestaltung. Sie kann vor allem dann relevant sein, wenn Menschen (weiter) arbeiten und der Krankenversicherungsschutz – insbesondere die Frage des Krankengeldes – eine zentrale Rolle spielt.

Ob am Ende wirklich „mehr Geld“ bleibt, ist jedoch immer eine Einzelfallrechnung.

Wer darüber nachdenkt, sollte sich nicht von Schlagworten leiten lassen, sondern die Konstellation sachlich prüfen – idealerweise mit Auskunft der Deutschen Rentenversicherung und einer verbindlichen Klärung des Krankenversicherungsstatus.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung – Glossar „Teilrente“ (Teilrente zwischen 10 % und 99,99 %),  Deutsche Rentenversicherung – FAQ zur Teilrente (u. a. 10 % bis 99,99 %.