Diese zwei neue Zeichen sollten Rentner ab 27. September kennen

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Zwei neue Zeichen auf Produkten sollten Senioren kennen

Beim Kauf von Waschmaschine, Fernseher, Smartphone oder anderen Waren ändern sich ab dem 27. September 2026 wichtige Informationspflichten. Verbraucher sollen künftig leichter erkennen können, welche gesetzlichen Rechte sie bei einem defekten Produkt haben und wann ein Hersteller zusätzlich eine besondere Haltbarkeitsgarantie verspricht.

Dafür werden EU-weit zwei neue Kennzeichnungen eingesetzt: ein Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und das sogenannte GARAN-Label. Gerade ältere Verbraucher sollten den Unterschied kennen, denn Gewährleistung und Herstellergarantie werden im Alltag häufig miteinander verwechselt.

Ab 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben

Die neuen Kennzeichnungen gehören zu einem größeren europäischen Paket für bessere Verbraucherinformationen und gegen irreführende Umweltwerbung. Ab dem 27. September 2026 müssen Händler die neuen Informationspflichten sowohl im stationären Handel als auch beim Onlineverkauf beachten.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass gleichzeitig strengere Vorgaben für Aussagen wie „umweltfreundlich“ gelten. Pauschale Umweltversprechen dürfen künftig nicht ohne entsprechende Grundlage für die Werbung eingesetzt werden.

Für Käufer dürfte allerdings eine andere Änderung im Alltag deutlich sichtbarer werden: Sie sollen ihre Rechte bei mangelhaften Waren bereits beim Einkauf leichter erkennen können.

Das Gewährleistungslabel erinnert an mindestens zwei Jahre Schutz

Das neue Gewährleistungszeichen informiert darüber, dass Verbraucher beim Kauf von Waren grundsätzlich gesetzliche Gewährleistungsrechte besitzen. In der EU beträgt deren Mindestdauer bei neuen Waren mindestens zwei Jahre.

Wichtig ist dabei: Die Gewährleistung ist keine freiwillige Zusatzleistung eines Händlers oder Herstellers. Sie ergibt sich aus dem Gesetz und besteht unabhängig davon, ob eine zusätzliche Garantie angeboten wird.

Entdeckt ein Käufer einen Mangel, kann er sich grundsätzlich an den Verkäufer wenden. Im Rahmen der Nacherfüllung kommen zunächst insbesondere eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung infrage.

Das Zeichen muss nicht auf jedem einzelnen Produkt kleben

Die Bezeichnung „Gewährleistungslabel“ kann den Eindruck erwecken, künftig müsse jede Waschmaschine oder jeder Fernseher einen eigenen Aufkleber tragen. So ist die Regelung jedoch nicht ausgestaltet.

Der harmonisierte Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht soll im Geschäft gut sichtbar dargestellt werden. Beim Onlinehandel muss die entsprechende Information ebenfalls deutlich erkennbar sein.

Anders ist es beim GARAN-Label. Dieses Zeichen bezieht sich tatsächlich auf bestimmte Produkte, für die der Hersteller eine besondere Haltbarkeitsgarantie anbietet.

Das GARAN-Label verspricht mehr als die normale Gewährleistung

Das neue GARAN-Label ist für Verbraucher besonders interessant. Es zeigt an, dass der Hersteller für ein bestimmtes Produkt eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt.

Damit das EU-Zeichen verwendet werden kann, muss die Garantie für das gesamte Produkt gelten. Sie muss außerdem ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher angeboten werden.

Auf dem Label wird die Dauer der Herstellergarantie in Jahren angegeben. Ein QR-Code führt zusätzlich zu Informationen über die Bedeutung der Kennzeichnung.

Nicht jede Garantie bekommt das GARAN-Zeichen

Ein dreijähriger oder fünfjähriger Garantiehinweis in einer Werbung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass das GARAN-Label verwendet werden darf. Entscheidend sind die Bedingungen der Garantie.

Deckt eine Garantie beispielsweise nur einen bestimmten Motor, einen Akku oder einzelne Bauteile ab, erfüllt sie die Voraussetzungen für das EU-GARAN-Label nicht allein deshalb, weil sie länger als zwei Jahre läuft. Das Zeichen ist für Haltbarkeitsgarantien vorgesehen, die das gesamte Produkt erfassen.

Auch kostenpflichtige Garantieverlängerungen dürfen nicht einfach mit dem GARAN-Zeichen gleichgesetzt werden. Die damit gekennzeichnete Haltbarkeitsgarantie des Herstellers muss ohne zusätzliche Kosten angeboten werden.

Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Ansprüche

Für Verbraucher ist der Unterschied besonders wichtig. Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist grundsätzlich der Verkäufer der Ansprechpartner, während eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie üblicherweise vom Hersteller stammt.

Anspruch Was bedeutet er? Ansprechpartner
Gewährleistung Gesetzlicher Schutz bei mangelhafter Ware, grundsätzlich zwei Jahre bei Neuware Verkäufer
GARAN-Haltbarkeitsgarantie Kostenlose zusätzliche Herstellergarantie für das ganze Produkt von mehr als zwei Jahren Hersteller
Andere Garantie Freiwillige Leistung nach den jeweiligen Garantiebedingungen Je nach Garantiegeber

Eine Herstellergarantie beseitigt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht. Händler können Verbraucher daher nicht allein mit dem Hinweis auf eine Herstellergarantie abweisen, wenn ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.

Warum die neuen Zeichen gerade bei teuren Geräten hilfreich sind

Bei Waschmaschinen, Kühlschränken, Fernsehern oder Smartphones können Reparaturen schnell mehrere hundert Euro kosten. Für Menschen mit einer kleinen Rente oder Grundsicherung kann ein unerwarteter Defekt deshalb erhebliche finanzielle Folgen haben.

Das GARAN-Label kann bereits beim Kauf einen Hinweis darauf geben, dass ein Hersteller länger für die Haltbarkeit seines Produkts einsteht. Zwei ähnlich teure Geräte lassen sich dadurch besser miteinander vergleichen.

Ein Produkt mit beispielsweise fünf Jahren kostenloser Haltbarkeitsgarantie für das gesamte Gerät kann langfristig wirtschaftlicher sein als ein etwas günstigeres Produkt ohne eine solche Zusage. Entscheidend bleiben jedoch immer die konkreten Garantiebedingungen.

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Seit Juli 2026 gibt es zusätzlich neue Reparaturrechte

Die neuen Labels treffen auf weitere Verbesserungen, die bereits seit dem Sommer 2026 gelten. Seit Ende Juli wurden die Rechte bei Reparaturen erweitert.

Bei Kaufverträgen ab dem 31. Juli 2026 kann sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate verlängern, wenn ein Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit durch Reparatur beseitigt wird. Mehr zu den neuen Regeln lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Hersteller müssen Geräte bis zu zehn Jahre reparieren“.

Außerdem gibt es für bestimmte Produktgruppen einen eigenen Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller. Gegen-Hartz hat die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Reparaturrecht auch im Beitrag „Rentner Joschka lässt ab jetzt nur noch reparieren“ ausführlich erläutert.

Das Zwei-Jahres-Zeichen bedeutet nicht automatisch: Danach ist Schluss

Verbraucher sollten das neue Gewährleistungszeichen deshalb nicht als Hinweis verstehen, dass nach exakt zwei Jahren sämtliche Ansprüche enden. Es weist auf den gesetzlichen Mindestschutz hin.

Je nach Kaufdatum, Reparatur, Garantieversprechen und Produkt können zusätzliche Rechte bestehen. Besonders bei einem teuren Gerät lohnt es sich daher, Kaufbeleg, Rechnung und Garantieunterlagen aufzubewahren.

Wer eine Reparatur verlangt, sollte die Kommunikation mit dem Händler ebenfalls dokumentieren. Das kann später wichtig werden, wenn strittig ist, wann der Mangel gemeldet oder eine Reparatur vorgenommen wurde.

Vorsicht bei kostenpflichtigen Garantieverlängerungen

Das GARAN-Zeichen sollte außerdem nicht mit Garantieversicherungen verwechselt werden, die Händler beim Kauf zusätzlich verkaufen. Solche Verträge kosten häufig extra und können zahlreiche Ausschlüsse enthalten.

Vor Abschluss einer kostenpflichtigen Zusatzversicherung sollten Käufer deshalb prüfen, welche Rechte sie ohnehin bereits über Gewährleistung, Reparaturrecht oder eine kostenlose Herstellergarantie besitzen. Ein großes GARAN-Zeichen weist gerade auf eine Haltbarkeitsgarantie hin, die ohne zusätzliches Entgelt gewährt wird.

Verbraucher sollten sich grundsätzlich nicht unter Zeitdruck zu Zusatzverträgen drängen lassen. Gerade im Onlinehandel lohnt sich ein genauer Blick darauf, ob tatsächlich eine kostenlose Herstellergarantie oder lediglich ein kostenpflichtiges Zusatzprodukt angeboten wird.

Auch Umweltwerbung wird ab 27. September strenger

Die neuen Labels sind Teil einer umfassenderen Änderung des Verbraucherrechts. Unternehmen müssen künftig genauer belegen können, wenn sie Produkte mit allgemeinen Umweltversprechen bewerben.

Dadurch sollen Käufer besser unterscheiden können, ob eine Aussage über Nachhaltigkeit tatsächlich nachvollziehbar ist oder hauptsächlich Werbezwecken dient. Auch Nachhaltigkeitssiegel dürfen nicht beliebig erfunden und verwendet werden.

Für Verbraucher bedeutet das, dass beim Einkauf künftig sowohl Haltbarkeitsversprechen als auch Umweltangaben nachvollziehbarer werden sollen. Ob dies in der Praxis tatsächlich zu verständlicheren Kaufentscheidungen führt, wird sich nach dem Start Ende September zeigen.

Praxisbeispiel: Rentnerin vergleicht zwei Waschmaschinen

Eine 72-jährige Rentnerin möchte eine neue Waschmaschine kaufen. Zwei Modelle kosten jeweils rund 600 Euro, doch nur eines trägt ein GARAN-Label mit einer Herstellergarantie von fünf Jahren für das gesamte Gerät.

Beim zweiten Gerät gibt es lediglich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und eine kostenpflichtige Garantieverlängerung. Die Rentnerin kann nun bereits vor dem Kauf leichter erkennen, dass die fünfjährige Haltbarkeitsgarantie des ersten Herstellers eine zusätzliche kostenlose Absicherung darstellt.

Geht das Gerät später kaputt, muss trotzdem geprüft werden, welcher Anspruch am günstigsten ist. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit kann zunächst der Verkäufer der richtige Ansprechpartner sein, während anschließend die zusätzliche Herstellergarantie Bedeutung bekommen kann.

Offizielle Informationen zu den neuen Kennzeichnungen

Die Bundesregierung informiert über die zum 27. September 2026 geltenden Änderungen unter „Was ist neu im September 2026?“. Ausführliche Informationen zum Gewährleistungs- und GARAN-Label stellt außerdem die Europäische Union bereit.

Häufige Fragen zu Gewährleistungslabel und GARAN-Label

Was gilt ab dem 27. September 2026 neu?

Händler müssen Verbraucher mit einem EU-weit einheitlichen Hinweis besser über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren. Für bestimmte zusätzliche Haltbarkeitsgarantien der Hersteller wird außerdem das GARAN-Label eingesetzt.

Muss ab September jedes Produkt ein Gewährleistungslabel tragen?

Nein. Der Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung soll allgemein gut sichtbar im Geschäft beziehungsweise beim Onlineverkauf dargestellt werden und ist nicht zwingend ein Aufkleber auf jedem einzelnen Produkt.

Was bedeutet das GARAN-Label?

Es kennzeichnet eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers für das gesamte Produkt. Diese muss mehr als zwei Jahre dauern und ohne zusätzliche Kosten angeboten werden.

Ersetzt eine Herstellergarantie die gesetzliche Gewährleistung?

Nein. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von einer zusätzlichen Garantie weiter.

An wen wende ich mich während der Gewährleistungszeit?

Bei einem gesetzlichen Gewährleistungsanspruch ist grundsätzlich der Verkäufer der Ansprechpartner. Eine Herstellergarantie kann daneben zusätzliche Ansprüche gegen den Hersteller eröffnen.

Warum sind die neuen Kennzeichnungen für Senioren interessant?

Gerade bei teuren Haushaltsgeräten können längere kostenlose Haltbarkeitsgarantien erhebliche Reparaturkosten vermeiden. Die Kennzeichnungen sollen es einfacher machen, gesetzliche Rechte und freiwillige Herstellerleistungen bereits vor dem Kauf voneinander zu unterscheiden.