Bundestagsbeschluss: Hersteller müssen Geräte bis zu zehn Jahre reparieren

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Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 ein Recht auf Reparatur beschlossen: Hersteller müssen Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones ab Ende Juli über Jahre hinweg reparieren. Was nach Entlastung klingt, hat einen Haken für alle, die ein kaputtes Gerät nicht aus eigener Tasche ersetzen können. Einen Zuschuss zu den Reparaturkosten gibt es nämlich nicht.

Das trifft Haushalte mit Grundsicherungsgeld ebenso wie Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter oder kleiner Rente.

Warum das Recht auf Reparatur knappe Haushalte trotzdem allein lässt

Die neue Herstellerpflicht gilt während der üblichen Lebensdauer eines Geräts und zu einem angemessenen Preis. Sie greift auch nach Ablauf der Gewährleistung (der Zeit, in der der Verkäufer für Mängel haftet). Bei Waschmaschinen sind das mindestens zehn Jahre, bei Smartphones mindestens sieben. Die Frist beginnt erst mit dem Ende der Modellproduktion, nicht mit dem Kauf.

Genau hier liegt die Lücke des Gesetzes: Den bundesweiten Reparaturbonus, den die Grünen im Bundestag gefordert hatten, lehnte die Mehrheit ab. Wer die Rechnung nicht selbst zahlen kann, ist auf dieselben Stellen angewiesen wie vorher: das Jobcenter oder das Sozialamt. Und dort gilt eine Regel, die viele überrascht.

Kaputtes Gerät, kein Erspartes: Jobcenter und Sozialamt zahlen nur ein Darlehen

Eine Waschmaschine, ein Kühlschrank, ein Herd: Solche Geräte gehören zum Regelbedarf, dem monatlichen Pauschalbetrag der Grundsicherung. Aus ihm sollen Betroffene auch Rücklagen für einen späteren Ersatz bilden. Geht ein solches Gerät kaputt und reicht das Ersparte nicht, muss das Amt einspringen, allerdings nur mit einem Darlehen: Das Geld muss zurück. Beim Grundsicherungsgeld steht das in § 24 Abs. 1 SGB II; das Sozialamt verfährt bei der Grundsicherung im Alter genauso.

Viele hoffen an dieser Stelle auf eine Erstausstattung, die das Amt als Zuschuss zahlt. Doch der Ersatz eines verschlissenen oder defekten Geräts ist ausdrücklich keine Erstausstattung; die bleibt anderen Lebenslagen vorbehalten. Für die kaputte Maschine bleibt es beim Darlehen.

Zurückgezahlt wird das Darlehen nicht auf einen Schlag: Solange die Grundsicherung läuft, behält das Jobcenter monatlich 5 Prozent des Regelbedarfs ein. Bei Alleinstehenden mit 563 Euro Regelbedarf sind das 28,15 Euro im Monat (§ 42a Abs. 2 SGB II). Ob daraus wenige Monate Abzug werden oder weit über ein Jahr, entscheidet sich vor der Unterschrift. Und zwar mit einer Frage, die das Jobcenter selten stellt.

Der Hebel, den fast niemand nutzt: erst prüfen, wer zahlen muss

Besser als der schnelle Gang zum Amt ist der Umweg über den Kaufbeleg. Denn zwei Jahre lang kann man einen Mangel gegenüber dem Verkäufer geltend machen (§ 438 BGB). Ist das Gerät noch in dieser Frist, muss der Händler es kostenlos reparieren oder ersetzen, nicht das Jobcenter. Ein Darlehen wäre dann Geld für etwas, das einem gratis zusteht.

Genau hier verbessert das neue Recht auf Reparatur die Lage. Wer sein Gerät ab dem 31. Juli 2026 kauft, bekommt einen zusätzlichen Anreiz. Wählt der Käufer bei einem Mangel die Reparatur statt die Ersatzlieferung, wächst die Gewährleistung von zwei auf drei Jahre. Ein Jahr länger, in dem der Händler haftet und kein Darlehen nötig wird.

Ist die Gewährleistung abgelaufen und ein Darlehen unvermeidlich, zählt der zweite Vorteil: Eine Reparatur ist meist deutlich billiger als ein neues Gerät. Angenommen, die Reparatur kostet 180 Euro und ein neues Gerät 450 Euro: Bei 28,15 Euro Abzug monatlich ist das Reparaturdarlehen nach gut sechs Monaten getilgt. Das Ersatzdarlehen läuft dagegen rund sechzehn Monate, fast ein Jahr länger. Bleibt die Frage, wann das Amt doch zahlt, ohne dass etwas zurückmuss.

Wann es doch Geld geschenkt gibt statt geliehen

In manchen Situationen gibt es ein Haushaltsgerät doch geschenkt: als Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II. Diese Leistung deckt den erstmaligen Bedarf, etwa beim Bezug der ersten eigenen Wohnung, nach einer Trennung ohne Hausrat oder nach einem Wohnungsbrand. Kühlschrank und Waschmaschine gehören ausdrücklich dazu. Geschirrspüler und Trockner dagegen meist nicht.

Der Unterschied ist bares Geld: Erstausstattung muss nicht zurückgezahlt werden, das Darlehen schon. Wer in einer solchen Lage ist, sollte die Erstausstattung ausdrücklich und gesondert beim zuständigen Amt beantragen. Ein stillschweigend akzeptiertes Darlehen wäre der teurere Weg. Lehnt das Amt ab, obwohl ein erstmaliger Bedarf vorliegt, lohnt der Widerspruch innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids.

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Was Haushalte mit kleinem Budget jetzt tun sollten

Bei einem defekten Gerät zuerst den Kaufbeleg suchen: Ist die Gewährleistung noch nicht abgelaufen, zahlt der Händler. Erst danach führt der Weg zum Jobcenter. Dort zählt ein Kostenvoranschlag für die Reparatur mehr als der Preis eines Neugeräts. Und in echten Erstausstattungs-Fällen wird daraus ein Zuschuss statt eines Darlehens.

Das Recht auf Reparatur ist für knappe Haushalte deshalb weniger die versprochene Entlastung als ein Werkzeug, das man kennen muss. Es senkt die Kosten einer Reparatur und hält Geräte länger am Leben. Aber den Zuschuss, der Reparieren für Menschen mit wenig Geld erst zur echten Wahl macht, hat der Gesetzgeber ausgelassen. Bis er nachkommt, entscheidet vor allem eines über die Rechnung: zu wissen, wer wann zahlen muss.

Situation Wer ist zuständig Was Sie tun
Gerät ist bis zu 2 (bei Reparaturwahl ab 31. Juli: 3) Jahre alt Verkäufer Mangel beim Händler melden und Reparatur statt Ersatzlieferung wählen, um die verlängerte Frist zu bekommen
Gewährleistung ist abgelaufen, das Modell wird noch hergestellt oder wurde erst kürzlich eingestellt Hersteller Reparatur direkt beim Hersteller anfragen und einen Kostenvoranschlag zum “angemessenen Preis” verlangen
Hersteller lehnt Reparatur ab, obwohl sie bei dieser Geräteart üblich wäre Verkäufer (über Sachmangel) Nicht-Reparierbarkeit als Sachmangel geltend machen und Gewährleistungsrechte einfordern

Häufige Fragen zum Recht auf Reparatur bei knapper Kasse

Gilt das Recht auf Reparatur auch für mein altes Gerät?

Ja. Die Pflicht der Hersteller, ein Gerät zu reparieren, gilt ab Ende Juli 2026 auch für Produkte, die vorher gekauft wurden. Die verlängerte Gewährleistung von drei Jahren greift dagegen nur bei Käufen ab dem 31. Juli 2026.

Was, wenn die Reparatur teurer ist als ein neues Gerät?

Dann ist der Ersatz oft die wirtschaftlichere Wahl, und auch dafür kommt das Jobcenter-Darlehen infrage. Der Hersteller muss nur zu einem angemessenen Preis reparieren; was angemessen ist, legt das Gesetz nicht fest. Einen Kostenvoranschlag einzuholen, bevor man sich entscheidet, kostet nichts.

Zählt auch eine gebrauchte Waschmaschine?

Für die Erstausstattung darf das Jobcenter auf gebrauchte Geräte oder Pauschalen verweisen; einen Anspruch auf ein Neugerät gibt es nicht. Ein selbst gefundenes günstiges Gebrauchtgerät hält den Darlehensbetrag klein, und die Rückzahlung ist entsprechend schneller vorbei.

Zieht das Sozialamt genauso viel ab wie das Jobcenter?

Das Jobcenter behält fest 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs ein. Beim Sozialamt sind es bis zu 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1, also des Satzes für Alleinstehende (§ 37 SGB XII). Mehr als 28,15 Euro sind es damit auch dort nicht. Das „bis zu” eröffnet Spielraum: Fällt die Rate zu hoch aus, lohnt der Antrag auf eine niedrigere.

Quellen

Deutscher Bundestag: Beschluss des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren, Drucksache 21/5923

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Ein neues Recht auf Reparatur (Pressemitteilung 22/2026)

Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz): § 24 und § 42a SGB II, § 37 SGB XII sowie § 438 BGB

Bundesregierung: Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung – Umbenennung in Grundsicherungsgeld

Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 24 und § 42a SGB II