DGB fordert höheren Hartz IV-Regelsatz

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Hartz IV-Regelsatz müsste laut DGB um 45 Euro erhöht werden

04.02.2015

Der Hartz IV-Regelsatz ist viel zu gering. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Demnach müsste die Regelleistung für einen alleinlebenden Hartz IV-Bezieher 444 Euro statt wie bisher 399 Euro pro Monat betragen.

Hartz IV-Regelsatz wird absichtlich runtergerechnet
Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erhalten mindestens 4,5 Millionen Hartz IV-Bezieher und deren Kinder zu wenig Geld vom Jobcenter. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, stünden einem Single-Haushalt tatsächlich 444 Euro pro Monat zu. Derzeit erhalten alleinlebende Hartz IV-Bezieher aber lediglich 399 Euro monatlich. Der Zeitung zufolge werde unter anderem die verdeckte Armut nicht bei der Berechnung der Regelsätze berücksichtigt. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte gegenüber dem Blatt, dass die Regelsätze eindeutig runtergerechnet würden. „Das kann und muss sofort geändert werden."

Zur Ermittlung der Hartz IV-Regelsätze wird die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes herangezogen. Dabei wird der Verbrauch der unteren 15 Prozent der alleinstehenden Bevölkerung berücksichtigt, wobei Hartz-IV-Empfänger nicht mit einbezogen werden. Die sogenannte verdeckte Armut wird jedoch nicht herausgerechnet. Diese entsteht, wenn Menschen zwar einen Anspruch auf Hartz IV haben, diesen aber nicht wahrnehmen. Irene Becker, Studien-Autorin der Böckler-Stiftung, erläutert, dass dadurch die Berechnung zu Lasten der Hilfebedürftigen verzerrt werde. Berechne man die verdeckte Armut mit ein, sei der Regelsatz um zwölf Euro höher. Bei Berücksichtigung weiterer Restriktionen, wie der Verkleinerung der Bezugsgruppe und die Streichung von Ausgaben für Schnittblumen oder Tabak, die der Gesetzgeber 2011 durchgesetzt hat, entstünde eine Differenz zum derzeitigen Regelsatz in Höhe von 45 Euro.

Anderer Ansicht ist dagegen Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Er warnte vor einer Anhebung des Hartz IV-Satzes, da dadurch der Anreiz gemindert würde, eine Arbeit zu suchen und aufzunehmen. (ag)

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