Bundesregierung plant höhere Hartz IV Kürzungen

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Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V.: Die Bundesregierung will das Gesamtbudget für „Leistungen zur Eingliederung“ und „Verwaltung“ (SGB II/Hartz IV) offensichtlich deutlich stärker kürzen als bisher angenommen.

(19.06.2010) Die Bundesregierung will das Gesamtbudget für „Leistungen zur Eingliederung“ und „Verwaltung“ (SGB II/ Hartz IV) offensichtlich deutlich stärker kürzen als bisher angenommen. „Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen die Ausgaben für Verwaltungskosten und Leistungen zur Eingliederung schrittweise bis 2013 auf 8 Mrd. Euro reduziert werden; das entspricht etwa den Ausgaben im Jahr 2006.“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Dies wären drei Milliarden Euro weniger als die im Bundeshaushalt 2010 veranschlagten insgesamt 11 Milliarden Euro. Bereits im kommenden Haushaltsjahr (2011) will die Bundesregierung dieses Gesamtbudget offensichtlich um 1,5 Milliarden Euro kürzen.

Am 7. Juni 2010 hatte die Bundesregierung unter der Überschrift „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ u.a. die folgenden Kürzungen im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 angekündigt:

Zu den „Effizienzverbesserungen bei der Arbeitsmarktvermittlung bei SGB II“ heißt es in der „Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu den Sparbeschlüssen der Regierungskoalition in der Arbeitsmarkt und Sozialpolitik“3: Infolge von Effizienzverbesserungen4 werde sich die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich reduzieren. „Deshalb ist … am Ende des Finanzplanzeitraums auch mit weiteren Einsparungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende – bei den passiven Leistungen – zu rechnen. Für das Jahr 2013 werden daher weitere Einsparungen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro und für das Jahr 2014 in Höhe von 3 Mrd. Euro erwartet.“

Sowohl die „Einsparungen … bei den passiven Leistungen“ („Effizienzverbesserungen“) als auch die Abschaffung des befristeten Zuschlags (§ 24 SGB II), der Beiträge zur Rentenversicherung für Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen und des Elterngeldes bei Bezug von Arbeitslosengeld II führen zu Minderausgaben außerhalb des Gesamtbudgets gemäß § 46 Abs. 1 Satz 5 SGB II, in dem die „Mittel für die Erbringung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten veranschlagt“ werden.

„Lediglich“ die „Einsparungen Bund“, die in „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ irreführend mit „Ersatz Pflicht- durch Ermessensleistungen“ bezeichnet werden7, betreffen das „Gesamtbudget“. Aus der Unterrichtung des BMAS geht nun aber hervor, dass das „Gesamtbudget“, im Bundeshaushalt 2010 mit Ausgabemitteln in Höhe von 11 Milliarden Euro8 ausgestattet, bis 2013 nicht um 2,0 Milliarden Euro sondern um 3,0 Milliarden gekürzt werden soll. Ergänzende Informationen des BMAS zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2011 lassen vermuten, dass diese Kürzung in folgenden Schritten erfolgen soll: -1,5 Milliarden Euro (2011), -2,5 Milliarden Euro (2012) und –3,0 Milliarden Euro (2013) Wie sich diese Kürzungen auf die beiden Teilbudgets („Eingliederung“, „Verwaltung“) verteilen, lässt sich zur Zeit nur grob schätzen. (siehe Abbildung) Bei dieser Schätzung wurde unterstellt, dass der Anteil der „Verwaltungskosten“ von 40 Prozent (2010) auf 48 Prozent (2013) steigt. Von der Kürzung um 3 Milliarden Euro entfielen damit über 2,4 Milliarden Euro auf die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (2011: knapp 1,3 Milliarden Euro) (Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ).

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