Die Fahrtkostenpauschalen für Erwerbstätige im Bürgergeld und in der Sozialhilfe sind seit Jahren ein Reizthema – weil sie nach Ansicht vieler Betroffener die tatsächlichen Kosten längst nicht mehr abbilden.
In einer aktuellen Stellungnahme vom 15.03.2026 macht Harald Thomé (Tacheles Online) Druck: Thomé zufolge sind die Pauschalen „evident realitätsfern“ und müssten dringend angepasst werden.
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Fahrtkosten im Bürgergeld: 20 Cent je Entfernungskilometer reichen nicht mehr
Im SGB II werden bei Nutzung eines Autos für den Arbeitsweg nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Bürgergeld-Verordnung aktuell nur 20 Cent pro Entfernungskilometer berücksichtigt. Thomé schreibt, das entspreche faktisch gerade einmal 10 Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer – und das sei strukturell unzureichend.
Laut Thomé haben sich seit Einführung der Regelung die Kosten rund um das Auto massiv erhöht: Kraftstoff, Versicherung, Wartung und Reparaturen seien deutlich teurer geworden.
Die Pauschale decke deshalb nicht einmal mehr verlässlich die reinen Spritkosten, geschweige denn die tatsächlichen Betriebskosten eines Fahrzeugs.
Wenn Arbeit das Existenzminimum auffrisst
Thomé zufolge wird damit ein Grundprinzip der Einkommensbereinigung ausgehebelt: Notwendige Ausgaben zur Erzielung des Einkommens sollen absetzbar sein.
Fahrtkosten zur Arbeitsstelle gehören aus seiner Sicht zu den typischen, unvermeidbaren Erwerbsaufwendungen – wenn der Gesetzgeber dafür schon pauschaliert, müsse diese Pauschale zumindest annähernd realitätsgerecht sein.
So Thomé führt die aktuelle Regelung in der Praxis dazu, dass Leistungsberechtigte Teile ihres Existenzminimums einsetzen müssen, um überhaupt zur Arbeit zu kommen.
Das sei systemwidrig und berühre aus seiner Sicht auch die verfassungsrechtliche Pflicht, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern.
Thomés Vorschlag: 40 Cent je Entfernungskilometer im SGB II
Die Konsequenz ist klar: Thomé fordert eine Anhebung auf mindestens 40 Cent pro Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Das solle die Regelung wieder näher an die Realität bringen und verhindern, dass Erwerbstätigkeit im Leistungsbezug faktisch „draufzahlt“.
Thomé schreibt außerdem, die Bürgergeld-Verordnung solle so geändert werden, dass künftig 0,40 Euro pro Entfernungskilometer abzusetzen sind – jedenfalls solange keine höheren notwendigen Kosten nachgewiesen werden.
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Sozialhilfe: Im SGB XII ist die Lage laut Thomé noch schlimmer
Noch problematischer sei die Situation im SGB XII. Nach § 3 Abs. 6 der Verordnung zu § 82 SGB XII werden derzeit 5,20 Euro monatlich pro Entfernungskilometer angesetzt.
Thomé zufolge stammt diese Regelung noch aus Zeiten des Bundessozialhilfegesetzes und sei seit mehr als einem Vierteljahrhundert nicht systematisch angepasst worden.
Laut Thomé ist das Ergebnis eine völlig veraltete Pauschale, die mit realen Kostenstrukturen im Straßenverkehr nicht mehr zusammenpasst. Auch hier gelte: Erwerbsbedingte notwendige Aufwendungen dürften nicht am Ende aus dem existenzsichernden Bedarf bezahlt werden müssen.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten
Was ist die Fahrtkostenpauschale im Bürgergeld aktuell?
Nach der Bürgergeld-Verordnung werden bei Autofahrten zur Arbeit derzeit 20 Cent pro Entfernungskilometer berücksichtigt. Thomé zufolge bedeutet das in der Praxis nur 10 Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer und ist damit viel zu niedrig.
Warum hält Harald Thomé die Pauschale für problematisch?
Thomé schreibt, dass sich Sprit, Versicherung, Wartung und Reparaturen seit 2005 stark verteuert haben und die Pauschale die realen Kosten längst nicht mehr abdeckt. Dadurch müssten Betroffene aus dem Regelsatz „draufzahlen“, um arbeiten zu können.
Was fordert Thomé konkret für das SGB II?
Laut Thomé sollte die Pauschale auf mindestens 40 Cent pro Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung angehoben werden. Das würde aus seiner Sicht eine realitätsnähere Berechnung herstellen und Erwerbstätige im Leistungsbezug entlasten.
Wie sieht es bei der Sozialhilfe im SGB XII aus?
Im SGB XII gilt nach der Verordnung zu § 82 SGB XII eine Pauschale von 5,20 Euro monatlich pro Entfernungskilometer. Thomé zufolge ist diese Regelung so alt und so unzeitgemäß, dass sie heute kaum noch sachlich zu rechtfertigen ist.
Was können Betroffene jetzt tun, wenn die Pauschale ihre tatsächlichen Kosten nicht deckt?
Praktisch bleibt meist nur, sehr genau zu prüfen, ob im Einzelfall höhere notwendige Kosten nachweisbar sind und diese gegenüber dem Amt geltend gemacht werden können. Thomé zufolge ist aber vor allem der Gesetzgeber gefragt, die Pauschalen endlich zu modernisieren.
Thomés Fazit: Gesetzgeber muss nachbessern
In seiner Zusammenfassung macht Thomé deutlich, dass beide Regelungssysteme auf jahrzehntealten Pauschalen beruhen, die die Preisentwicklung nicht nachvollzogen haben.
Thomé zufolge unterschreiten die Pauschalen inzwischen offensichtlich die realen Kosten notwendiger Erwerbsaufwendungen – mit der Folge, dass Menschen im Leistungsbezug ihr Existenzminimum antasten müssen, um arbeiten zu können.
Die Forderung ist deshalb eindeutig: Der Gesetzgeber soll die Fahrtkostenregelungen in SGB II und SGB XII zeitnah modernisieren und wieder an eine realitätsgerechte Kostenstruktur heranführen.




