Viele Menschen denken bei einer Behinderung primär an körperliche Einschränkungen, die sichtbar sind oder auf den ersten Blick auffallen. Tatsächlich spielen jedoch auch langwierige Krankheiten, die sich manchmal nur in bestimmten Lebensbereichen auswirken, eine große Rolle.
Nach einem Report des Instituts für Allgemeinmedizin sind mehr als die Hälfte der älteren Menschen in Deutschland chronisch krank. Zu den häufigsten chronischen Krankheiten zählen unter anderem Diabetes, Morbus Crohn oder rheumatische Erkrankungen.
Diese können mitunter so schwerwiegend sein, dass sie den Alltag stark einschränken. In solchen Fällen kann eine chronische Erkrankung rechtlich als Behinderung anerkannt werden. Entscheidend ist, dass sie länger als sechs Monate andauert und trotz medizinischer Behandlung nur unzureichend heilbar oder beherrschbar ist.
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter dem Grad der Behinderung (GdB)?
Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine Kennzahl, die das Ausmaß der körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung einer Person beschreibt. Dabei sind nicht nur die Diagnose und die medizinischen Befunde relevant, sondern vor allem die konkreten Auswirkungen auf den Alltag.
Juristisch und verwaltungsrechtlich wird das Verfahren durch die Versorgungsmedizin-Verordnung geregelt. Anhand dieser Verordnung und der individuellen ärztlichen Unterlagen wird im Einzelfall ermittelt, wie stark eine Krankheit oder mehrere Erkrankungen die Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen.
Bei leichten Verläufen einer chronischen Krankheit kann der GdB eher niedrig ausfallen oder gar nicht zuerkannt werden. Bei schweren Verlaufsformen dagegen kann ein hoher GdB bis zur Schwerbehinderung (ab GdB 50) festgestellt werden.
Wie wird der GdB ermittelt und warum sind die Auswirkungen so wichtig?
Die zuständige Behörde – in Baden-Württemberg meist das Landratsamt, in anderen Bundesländern häufig das Sozialamt – prüft nach Eingang des Antrags die vorliegenden ärztlichen Befunde.
In diesen Berichten müssen die Auswirkungen der Erkrankung möglichst detailliert beschrieben werden. Ein bloßer Hinweis auf die Diagnose führt nicht automatisch zu einer hohen Einstufung, da eine chronische Krankheit sehr unterschiedlich verlaufen kann. Entscheidend sind neben den medizinischen Fakten auch Fragen wie: Welche Einschränkungen bestehen im Alltag?
Können Betroffene ihrer Arbeit nur noch eingeschränkt nachgehen? Müssen sie regelmäßig Medikamente einnehmen, die starke Nebenwirkungen haben? Werden sie immer wieder in Ihrer Mobilität, Ihrer Belastbarkeit oder in Ihrer Selbstversorgung beeinträchtigt? Aus alledem ergibt sich schließlich ein einheitlicher Gesamt-GdB, der in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt wird.
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Welche Vorteile ergeben sich aus der Feststellung des GdB?
Wer einen GdB anerkannt bekommt, kann verschiedene Nachteilsausgleiche beanspruchen. Schon ab einem GdB von 20 erhalten Betroffene zum Beispiel einen erhöhten Pauschbetrag bei der Einkommensteuer. Ab einem GdB von 30 oder 40 ist eine sogenannte Gleichstellung mit Schwerbehinderten möglich, die primär im Arbeitsrecht, beispielsweise beim Kündigungsschutz, von Bedeutung sein kann.
Besonders interessant wird es ab einem GdB von 50, denn dann wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Dieser gewährt verschiedene Vergünstigungen wie zusätzlichen Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis, einen höheren Steuerfreibetrag und den besonderen Kündigungsschutz.
Für viele chronisch Kranke ist dies eine wichtige Absicherung, damit sie den Belastungen ihres Alltags besser gerecht werden können.
Wo und wie wird der Grad der Behinderung beantragt?
In Baden-Württemberg sind die Landratsämter zuständig, während in anderen Bundesländern häufig das Sozialamt die Anlaufstelle ist. Die Antragsformulare sind in der Regel standardisiert und umfassen mehrere Seiten, die möglichst sorgfältig ausgefüllt werden sollten.
Nach Eingang des Antrags fordert die Behörde gegebenenfalls weitere Unterlagen an oder nimmt Kontakt zu den behandelnden Ärzten auf. Die Dauer bis zur Ausstellung eines Bescheids kann zwischen drei und sechs Monaten liegen. Dabei kommt es einerseits auf die Vollständigkeit der Unterlagen, andererseits auf die Kapazitäten der Verwaltung an.
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Wichtig ist es, bei jeder Frage die für das Krankheitsbild relevanten Beeinträchtigungen anzugeben und aktuelle Arztberichte beizufügen.
Warum ist die Schweigepflichtentbindung des Arztes notwendig?
Damit das Amt den Gesundheitszustand umfassend beurteilen kann, müssen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Nur so ist es möglich, dass das Amt detaillierte Nachfragen stellen oder umfassendere medizinische Unterlagen anfordern kann.
Häufig liegen nicht alle Informationen, die für die Feststellung des GdB relevant sind, bereits beim Patienten selbst oder in den zuvor übermittelten Unterlagen. Eine ordnungsgemäße Schweigepflichtentbindung ermöglicht der Behörde, sich ein vollständiges Bild zu verschaffen.
Wer erhält den Schwerbehindertenausweis und was steht drauf?
Nachdem das Amt einen GdB von 50 oder höher festgestellt hat, erhalten Betroffene neben dem schriftlichen Bescheid automatisch ihren Schwerbehindertenausweis, sofern sie ein Passbild eingereicht haben. Der Ausweis hat das Format einer Scheckkarte und enthält Angaben zur Höhe des GdB sowie mögliche Merkzeichen.
Zu den häufig vorkommenden Merkzeichen zählen zum Beispiel G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), B (Begleitperson erforderlich) und H (hilflos). Sie stehen für spezifische Beeinträchtigungen und berechtigen teilweise zu weiteren Nachteilsausgleichen wie der Nutzung eines Behindertenparkplatzes oder der kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr.
Kann die Anerkennung zeitlich befristet sein und was tun bei Änderungen?
Viele Schwerbehindertenausweise werden zunächst befristet ausgestellt. Dies bedeutet, dass sich die Behörde vorbehält, den Gesundheitszustand nach einer gewissen Zeit erneut zu überprüfen. Vor Ablauf der Frist können Betroffene eine Verlängerung beantragen oder es erfolgt eine automatische Aufforderung zur Überprüfung.
Wer eine dauerhafte Verschlechterung feststellt, kann jederzeit einen Änderungsantrag (Verschlimmerungsantrag) stellen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn bei jeder Neufeststellung prüft die Behörde den gesamten Gesundheitszustand. Es kann in seltenen Fällen vorkommen, dass der GdB herabgestuft wird, wenn die Unterlagen darauf hindeuten, dass sich das Krankheitsbild insgesamt verbessert hat.
Vor einem Verschlimmerungsantrag ist daher eine genaue Prüfung der Befunde sinnvoll.
Was passiert, wenn man mit dem Bescheid unzufrieden ist?
Betroffene können innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, wenn sie den GdB für zu niedrig halten oder ein Merkzeichen nicht anerkannt wird. Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, bleibt noch der Klageweg vor dem Sozialgericht.
Gerade im Bereich Sozialrecht ist es häufig hilfreich, sich an erfahrene Beratungsstellen oder Interessenvertretungen zu wenden, die die Rechtslage einschätzen und das Verfahren begleiten können.
Wo findet man kompetente Unterstützung?
Der Sozialverband VdK ist ein möglicher Ansprechpartner für Fragen rund um das Sozialrecht und den Grad der Behinderung. In den Beratungsstellen erhalten Hilfesuchende Unterstützung bei der Antragstellung, der Durchsicht ärztlicher Befunde und der Prüfung, ob ein Änderungsantrag sinnvoll ist.
Ebenso vertreten die juristischen Fachleute die Mitglieder bei Bedarf gegenüber den Behörden oder vor Gericht. Wer nicht sicher ist, wie aussagekräftig die eigenen Befundberichte sind oder welche Nachteilsausgleiche möglich sind, kann sich telefonisch oder persönlich an die nächste VdK-Beratungsstelle wenden.
Dort wird gemeinsam geklärt, welche Schritte eingeleitet werden sollten.
Welche Fragen bleiben offen?
Gerade bei chronischen Erkrankungen ist jeder Fall individuell. Oft lassen sich die genauen Auswirkungen auf den Alltag nicht eindeutig in Diagnosekategorien pressen. Wer Rat sucht, kann sich an den VdK wenden oder weitere spezialisierte Beratungsangebote nutzen.
Sollten sich Fragen zu speziellen Themen wie Parkausweisen, steuerlichen Freibeträgen oder individuellen Merkzeichen ergeben, lohnt sich eine persönliche Beratung. Wichtig ist es immer, den gesamten gesundheitlichen Zustand realistisch abzubilden, alle Befunde einzuholen und sich im Zweifelsfall rechtzeitig professionelle Unterstützung zu sichern.




