Bürgergeld: In diesen Fällen zahlt das Jobcenter die Schulden

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Wer Bürgergeld-Leistungen bezieht, ist in eine schwierige Lebenslage geraten. Viele Betroffene haben auch Schulden angehäuft. Ein Abbau von Schulden ist mit dem geringem Regelsatz nicht möglich. In welchen Fällen kann das Jobcenter verschuldeten Haushalten helfen? Wir geben Antworten.

Schuldenabbau mit Bürgergeld nicht möglich

Die Regelleistungen des Bürgergeldes reichen gerade aus, um den Grundbedarf zum Leben zu decken. Viele Menschen schaffen selbst das nicht und müssen zum Beispiel auf die Unterstützung der Tafeln zurückgreifen. Ein Schuldenabbau ist daher kaum möglich.

Schulden werden nicht beim Bürgergeld angerechnet

Grundsätzlich können Schulden nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden. Sie wirken sich also weder positiv noch negativ auf die Regelleistungen aus. Die Kosten der Unterkunft werden gesondert gewährt.

Kann auch das Jobcenter Schulden übernehmen?

In einigen Fällen kann auch das Jobcenter helfen. Die Behörde kann ein Darlehen gewähren, dass von den Regelleistungen mit maximal 10 Prozent abgezahlt wird. Allerdings sollten sich Überschuldete keine allzu großen Hoffnungen machen, denn die Möglichkeiten des Jobcenters sind sehr begrenzt.

Hierzu steht im § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II) Absatz 8:
“Sofern Bürgergeld für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.”

Danach können Schulden vom Jobcenter als zinsloses Darlehen übernommen werden, wenn

Darlehen vom Jobcenter

Bei Schulden beim Energieversorger kann ein sogenannter Härtefall vorliegen, wenn eine Stromsperre droht. Ein Härtefall liegt beispielsweise vor, wenn Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben oder pflegebedürftige Personen vorhanden sind.

Das Jobcenter gewährt dann in der Regel ein Darlehen. In einigen Städten gibt es auch Energieschuldenfonds, die beantragt werden können, wenn das Jobcenter nicht hilft.

Das Jobcenter kann auch einspringen, wenn eine Mietkaution für die neue Wohnung gezahlt werden muss.

Müssen bestimmte Geräte wie Kühlschrank oder Herd neu angeschafft werden, kann für die Erstausstattung ein Antrag gestellt werden.

Sind die Geräte kaputt gegangen, kann ebenfalls ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden. In letzter Zeit sind die Behörden jedoch dazu übergegangen, hierfür keine Geldleistungen mehr zu gewähren, sondern Gutscheine z.B. für Sozialkaufhäuser auszustellen.

Privatinsolvenz kann bei Schuldenbefreiung helfen

Wer Schulden hat, gerät schnell in einen so genannten Schuldenkreislauf. Aus den bisherigen Schulden entstehen durch Mahnverfahren und Pfändungen weitere Schulden. Laufende Kosten können immer weniger beglichen werden.

Dabei wird das Jobcenter nicht helfen. Betroffene sollten daher möglichst frühzeitig Hilfe bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen suchen. Diese unterstützen die Betroffenen beim Schuldenabbau oder auch auf dem Weg in eine mögliche Privatinsolvenz.

Wenn z.B. außergerichtliche Einigungen mit den Gläubigern nicht realistisch sind, weil aufgrund der Hilfebedürftigkeit und des Bezuges von Bürgergeld eine Rückzahlung der offenen Forderungen nicht möglich ist, kann die Privatinsolvenz ein Weg aus der Schuldenfalle sein.

Die Privatinsolvenz kann nur von Personen beantragt werden, die nicht selbst unternehmerisch tätig waren. Selbstständig Tätige können nur dann Privatinsolvenz beantragen, wenn keine Forderungen ehemaliger Arbeitnehmer bestehen.

Außerdem müssen bei Selbständigen weniger als 20 Gläubiger die Begleichung der Schulden verlangen (§ 304 Abs. 2 InsO).

Die Privatinsolvenz dauert grundsätzlich drei Jahre, ohne dass der Schuldner in dieser Zeit seine Schulden begleichen muss. Es gibt eine Rückwirkung für alle, die ab dem 1. Oktober 2020 einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen.

Vor- und Nachteile einer Privatinsolvenz

Der Gang in die Privatinsolvenz kann also viele Vorteile haben. Vor allem, weil die Durststrecke bis zum Neuanfang deutlich verkürzt wird. Es gibt aber auch Nachteile, mit denen man rechnen muss.

Ohne Privatinsolvenz können Gläubiger ihre Schulden 30 Jahre lang einfordern. Außerdem kann das Konto oder der Lohn nicht mehr gepfändet werden.

Die Privatinsolvenz bietet dem Betroffenen die Möglichkeit, nach der überstandenen Zeit neu anzufangen. Alle Schulden werden gestrichen.

Nach der Privatinsolvenz kann auch der entsprechende Schufa-Eintrag gelöscht werden. Hierfür gelten neue Fristen. Es jedoch ratsam, mit einem Anwalt auf die Löschung zu bestehen. Häufig werden die Einträge nicht automatisch gelöscht. Mehr zur Verbraucherinsolvenz hier.

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