Neue Löschfristen bei der Schufa nach einer Privatinsolvenz

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Wer seine Schulden endlich beglichen hat, möchte einen Neuanfang starten. Doch Auskunfteien wie die Schufa speichern die Daten von Privatinsolvenzen in der Regel drei Jahre lang und sogar darüber hinaus. Für die Betroffenen bedeutet das, dass die keine Wohnung neu anmieten, Darlehen aufnehmen oder Handyverträge abschließen können.

Speicherfrist für Informationen über Privatinsolvenzen verkürzt

Es gibt jedoch positive Entwicklungen bei der Schufa, die es Verbrauchern ermöglichen, schneller reinen Tisch zu machen. Die Schufa hat angekündigt, die Speicherfrist für Informationen über Privatinsolvenzen von 36 auf sechs Monate zu verkürzen. Davon profitieren fast 250.000 Menschen. Andere Auskunfteien sollten diesem Beispiel folgen, denn eine kürzere Speicherdauer erleichtert Verbrauchern den Neuanfang.

Die Privatinsolvenz ist eine Möglichkeit für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten, sich nach einer gewissen Zeit von ihren Schulden zu befreien. Während des Verfahrens wird das pfändbare Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt und der Verbraucher darf nur das behalten, was er zum Leben braucht.

Der Rest der Schulden wird am Ende erlassen, die sogenannte Restschuldbefreiung. Die erteilte Restschuldbefreiung wird amtlich auf der Internetseite der Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht und ist öffentlich zugänglich. Auskunfteien haben in der Vergangenheit diese Information gespeichert und für drei Jahre aufbewahrt.

Es wird jedoch in Expertenkreisen diskutiert, ob dies noch zulässig ist, da seit Mai 2018 ein neues Datenschutzrecht in der Europäischen Union gilt.

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Betroffener klagte gegen die Schufa

Ein Mann, der wegen seines Insolvenzverfahrens keinen Kredit, keine Wohnungsmiete und kein Bankkonto mehr bekommen konnte, verlangte von der Schufa die Löschung seiner Daten (wir berichteten). Der Vorsitzende Richter Seiters kündigte an, dass ähnliche Verfahren beim BGH anhängig seien und der Senat wegen der Einwände des EuGH-Generalanwalts die Entscheidung aus Luxemburg abwarten werde.

Schufa ergriff schnell selbst Maßnahmen

In der Zwischenzeit hat die Schufa jedoch von sich aus Maßnahmen ergriffen und beschlossen, alle Einträge über Restschuldbefreiungen, die länger als sechs Monate gespeichert sind, sowie alle damit verbundenen Forderungen rückwirkend zum 28.03.2023 zu löschen. Die Löschung erfolgt automatisch, ohne dass sich der Verbraucher darum kümmern muss, und wird ca. vier Wochen in Anspruch nehmen.

In einer Mitteilung der Schufa heißt es dazu: “Wir werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen.“ So lautet die offizielle Mitteilung. Das bedeutet, dass die Schufa nun anfangen wird, auch rückwirkend Daten zu löschen.

Aus auch für den Schufa-Score?

Ein Gutachter des EuGH hatte zudem festgestellt, dass die Erstellung von Score-Werten für die Kreditwürdigkeit durch die Schufa gegen EU-Recht verstößt.

Die Bewertung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt auf Basis eines „Scores“. Dazu werden nicht nur Finanzdaten herangezogen, sondern auch Vergleichsgruppen nach Alter, Geschlecht, Name und Wohnort gebildet, um „möglichst zuverlässige Prognosen“ über die Zahlungsfähigkeit einer Person abgeben zu können.

Ironischerweise gibt die Schufa auch dann Auskunft, wenn sie gar keine Informationen über die Betroffenen hat. Sie prüft dann einfach das Wohnumfeld und leitet daraus eine Bewertung ab. Wie genau diese Bewertungen zustande kommen, ist bis heute ein Betriebsgeheimnis der Schufa.

Dies könnte der Schufa nun weitere Probleme bereiten, da private Auskunfteien wie die Schufa häufig von Banken, Telekommunikationsunternehmen oder Energieversorgern genutzt werden, um eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person zu erhalten. Ein Urteil zum Score wird in einigen Monaten erwartet.

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