Der lang erwartete Rentenzuschlag vom 01.07.2024 wird für bestimmte Empfänger unterschiedlich hoch ausfallen.
Ein Teil der Berechtigten bekommt einen Zuschlag von 7,5 % ein anderer nur 4,5 % ausgezahlt.
Wer Anspruch auf den Rentenzuschlag zum 01.07.2024 hat, für wen die jeweiligen Erhöhungen gelten, und was sie bei der Auszahlung beachten müssen, erfahren sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Für wen gelten die Zuschläge?
Der im Rentenbestandsverbesserungsgesetz festgelegte Zuschlag gilt für Personen bei denen am Stichtag 30. Juni folgender Anspruch auf Rente bestand:
- Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018:
Wenn die Rente wegen Erwerbsminderung in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2018 begann. - Altersrente im Anschluss an eine Erwerbsminderungsrente:
Falls eine Altersrente direkt im Anschluss an eine Erwerbsminderungsrente begann, die ebenfalls im Zeitraum zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 bewilligt wurde. - Hinterbliebenenrente nach Erwerbsminderungs- oder Altersrente:
– Hinterbliebenenrenten, die an eine Erwerbsminderungsrente anschließen, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat.
– Hinterbliebenenrenten, die auf eine Altersrente folgen, welche wiederum direkt nach einer Erwerbsminderungsrente aus dem genannten Zeitraum begann. - Hinterbliebenenrente:
Eine Hinterbliebenenrente, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begann, ist auch gültig, wenn der verstorbene Ehepartner keine eigene Rente bezog und am Todestag nicht älter als 65 Jahre und 8 Monate war. - Erziehungsrente:
Eine Erziehungsrente, die im Zeitraum vom Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. - Altersrente nach einer Erziehungsrente:
Wenn eine Altersrente unmittelbar nach einer Erziehungsrente, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begann, gewährt wurde.
Für wen gelten die unterschiedlichen Zuschlagshöhen?
Die unterschiedliche Höhe des Rentenzuschlags erklärt sich anhand des Beginns der Rente. Rentner, deren EM-Rente zwischen dem 01.10.2001 und dem 30.06.2014 begonnen hat, bekommen einen Zuschlag von 7,5 %.
Bei Rentnern, deren EM-Rente in der Zeit vom 01.07.2014 bis 31.12.2018 begonnen hat erhalten den Zuschlag von 4,5 %.
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Warum gibt es den Zuschlag?
Im Vergleich zu den Rentnern, die ab dem 31.12.2018 die EM-Rente bekommen haben, wurde bei den beiden oben genannten Gruppen eine kürzere Zurechnungszeit einberechnet. Um diesen finanziellen Nachteil auszugleichen, wurde der Zuschlag beschlossen und deshalb variiert die Höhe auch zwischen 7,5 % und 4,5 %.
Zuschlag wird auf Grundsicherung angerechnet
Eine schlechte Nachricht kommt für die Rentner, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Da der Zuschlag als Teil der Rente gilt, wird er voll auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet.
Überschreiten Rentner mit dem monatlichen Einkommen wegen des Zuschlages die Einkommensgrenze für Grundsicherungsleistungen, kann es sein, dass der Grundsicherungsanspruch entfällt.
Hier kann es also dazu kommen, dass Rentner einen großen Nachteil durch den Rentenzuschlag erleiden.
Wie wird der Zuschlag ausgezahlt?
Von Juli 2024 bis November 2025 wird er Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt jeweils zur Mitte des Monats. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zusammen mit der Rente gezahlt.
Auf welchen Betrag wird er Zuschlag ausgerechnet?
Der Zuschlag wird aus dem bestehenden Auszahlungsbetrag errechnet. Der Auszahlungsbetrag errechnet sich folgendermaßen:
- Auszahlungsbetrag: Rente inkl. 4,57% Rentenanpassung vom 01.07.2024, abzüglich der KV und Pflegebeiträge.
Aus diesem Betrag wird der Zuschlag errechnet.
Rechenbeispiel:
Rente: 1.200 EUR im Monat
Rentenanpassung zum 01.07.: 4,57%
Rente inklusive Rentenerhöhung: 1254,84 EUR
Abzug KV und Pflege: 11,55% (144,93 EUR)
Auszahlungsbetrag: 1109,91 EUR
Zuschlagsberechnung:
1109,91 EUR + 7,5% = 1.193,15 EUR
Zuschlag = 83,24 EUR
Bescheid über Rentenzuschlag
Die Höhe ihres Zuschlags müssen sie natürlich nicht selbst errechnen, die Deutsche Rentenversicherung wird ihnen einen Bescheid über die Höhe ihres Zuschlages zusenden.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.