Bürgergeld: Bei Stromsperre neuen Härtefonds in Anspruch nehmen

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Etwa 43 Euro im Monat erhalten Bürgergeld-Bezieher ab Januar für Strom. Das Geld soll dafür ausreichen, Durchlauferhitzer, Beleuchtung, Waschmaschine, Herd und Trockner ausreichen. Der Stromanteil wird nicht extra gezahlt, sondern ist Teil der Regelleistungen. Weil aber nur die Wenigsten mit diesem Strom-Anteil auskommen, kommt es immer wieder zu Stromsperren.

Von den Jobcentern kaum Hilfe

Werden Stromsperren seitens der Energieversorger angedroht, weil Abschlagszahlungen nicht geleistet werden konnten, kann beim Jobcenter als sog. “Kann-Leistung” in den meisten Fällen nur ein zinsloses Darlehen beantragt werden. In der Regel hilft das aber nicht den Betroffenen, weil durch die Rückzahlung des Darlehens die Verschuldungsspirale weiterläuft (hier auch mehr dazu).

Vom Jobcenter allein können Betroffene also keine wirkliche Hilfe erwarten. Und auch Initiativen wie “Sanktionfrei” konnten mit ihrer Aktion verhältnismäßig wenigen Menschen helfen.

Berlin führt Notfallhilfe ein

Im letzten Jahr wurden rund 11.000 Stromsperren und etwa 1700 Gassperren allein in Berlin durch die Energieversorger eingeleitet. Aus diesem Grund hat der Senat nun eine Notfallhilfe eingerichtet. Wer von Energiesperren bedroht ist, kann ab nächsten Montag eine Einmalhilfe beim Berliner Senat beantragen, wie Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) am Dienstag mitteilte.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Notfallhilfe richtet sich an Bürgergeld-Bezieher, Menschen mit einem niedrigen Einkommen, aber auch Personen, die über ein mittleres Einkommen verfügen. Laut Kipping seien damit rund 85 Prozent der Einwohner antragsberechtigt. Der eingerichtete Härtefallfonds ist Teil des Berliner Entlastungspaket.

Beantragen können die Hilfe alle Berliner und Berlinerinnen, die im laufenden Jahr eine Sperrung des Stroms oder der Heizung erwarten oder bereits durch eine Sperrung betroffen sind.

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Wo kann der Härtefonds-Antrag gestellt werden?

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe Leistungen bezieht, muss sich zuvor an die zuständige Behörde wenden. Lehnt der Sozialleistungsträger die Übernahme der Schulden ab oder will nur ein Darlehen gewähren, kann im Anschluss ein Antrag beim Härtefonds gestellt werden.

Energieschuldner können einen Antrag über ein Formular stellen, das ab dem 9.1.23 auf dem Serviceportal der Stadt Berlin zur Verfügung online gestellt wird. Der Senat wolle “das Verfahren so schlank und unbürokratisch wie möglich halten und gleichzeitig Missbrauch vorbeugen”, sagte Kipping.

Was muss als Nachweis eingereicht werden?

Um einen Antrag zu stellen, muss als Nachweis eine Meldebescheinigung oder ein Personaldokument, ein Einkommensnachweis der letzten 3 Monate, der Energieversorgungsvertrag sowie die Sperrandrohung eingereicht werden. Eine Vermögensprüfung soll es allerdings nicht geben.

Wie viel wird gezahlt?

Der Fonds sieht vor, dass der Betrag ausgezahlt wird, um die Stromsperre wieder aufzuheben bzw. zu verhindern. Das Geld wird dann allerdings nicht dem Betroffenen überwiesen, sondern direkt an den Energieversorger.

Kann der Antrag nur online gestellt werden?

Die Anträge werden nicht durch die Sozialämter oder Jobcenter bearbeitet, sondern müssen bei der Einheit im Landesamt für Gesundheit und Soziales („Lageso“) gestellt werden. Wer den Onlineantrag nicht ausfüllen kann oder keinen Internetzugang hat, kann zu den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände gehen oder auch beim Bürgertelefon 115 anrufen.

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