Bürgergeld: Anspruch auf Zuschuss für Bekleidung

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Wer nach einer Diät viele Kilos verloren oder stark zugenommen hat, muss sich neue Kleidung kaufen. Wer Bürgergeld bezieht, kann sich diese Neuanschaffungen aber nicht leisten.

Kleidung nach einer deutlichen Gewichtsabnahme oder Abmagerung ist daher eine Erstausstattung für Bekleidung nach § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II und muss daher auf Antrag vom Jobcenter übernommen werden.

Grundlage

Wer aufgrund einer Krankheit oder ihrer Behandlung massiv an Gewicht verliert oder zunimmt, hat Anspruch auf eine Erstausstattung, da im Regelbedarf nur die Kosten für den regelmäßigen Ersatz einzelner Kleidungsstücke enthalten ist.

Ärztliche Bescheinigung

Um den Antrag beim Jobcenter zu stellen, ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, die die Gewichtsänderung mit der Erkrankung in Verbindung bringt. Bei Übergewicht (Adipositas) ist die Gewichtsreduktion immer ein Behandlungsziel. Auch das kann der Arzt bescheinigen.

Was ist eine schnelle Gewichtsänderung?

Jetzt bleibt nur noch offen, bei welcher Höhe der Gewichtsänderung die Erstausstattung gezahlt wird. Es gibt dazu ein Urteil, bei dem es bei Reduktion um 20kg in 9 Monaten gewährt wurde.

Bei etwas langsamer oder weniger Gewichtsabnahme würde ich es einfach probieren. Bei Zunahme des Gewichts wäre es aus meiner Sicht deutlich früher der Fall – wenn die Kleidung nicht mehr zugeht, sollte es spätestens soweit sein. Wichtig ist, die Bewilligung vor dem Einkauf abzuwarten.

Formulierungsvorschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Erstausstattung für Bekleidung nach §24 Abs3 Nr2 SGB II.
Ich habe in dem letzten… Monaten… kg ab-/zugenommen. Der Grund dafür ist (die Behandlung von)… . Anbei eine Bescheinigung meines Arztes über meine Gewichtsänderung und den gesundheitlichen Grund dieser.
Ich bitte Sie bei Ihrer Entscheidung das beiliegende Urteil des LSG Hamburg von 27.10.2011 – L 5 AS 342/10 zu berücksichtigen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Sollten Sie zur Bearbeitung noch Unterlagen benötigen oder Fragen offen bleiben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsgrundlagen

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Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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