Bürgergeld: Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro – Frist läuft bald ab

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Der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro anrechnungsfrei pro Monat kann jetzt noch beantragt werden. Allerdings ist Eile geboten, da die Gesetzesänderungen, die u.a. im März unterzeichnet werden sollen, in Kürze in Kraft treten werden.

Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich ohne Anrechnung

Einen Bonus von 75 Euro monatlich zusätzlich zum Regelbedarf können Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld erhalten, wenn sie sich für die Teilnahme an einer Maßnahme entscheiden, die langfristig z.B. ihre Beschäftigungschancen erhöht.

Dieser Bonus kann von den Jobcentern für die Teilnahme an Maßnahmen gewährt werden, die eine nachhaltige Integration unterstützen.

Die genaue Ausgestaltung des Bürgergeldbonus ist noch in § 16j SGB II geregelt. Die entsprechenden Maßnahmen werden im neuen Kooperationsplan zwischen Jobcenter und Bürgergeldberechtigten festgelegt.

Folgende Maßnahmen förderfähig

  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (mind. 8 Wochen) für die kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird
  • Berufsvorbereitende Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Förderung schwer integrierbarer Jugendlicher

Wichtig: Der Kurs muss mindestens acht Wochen besucht werden, um einen Anspruch erwirken zu können.

Es ist Eile geboten

Wer noch in den Genuss des Bürgergeldbonus kommen möchte, sollte sich allerdings beeilen. Das zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wird zum Teil tiefgreifende Änderungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) mit sich bringen.

Die geplanten Änderungen, darunter die Streichung des § 16j SGB II (Bürgergeldbonus) sowie die Einführung von Totalsanktionen bei Arbeitsablehnung, sollen bereits im März verabschiedet werden.

Der Gesetzentwurf wurde bereits am 2. Februar 2024 im Bundestag verabschiedet.

Nun steht als nächster Schritt die Verabschiedung durch den Bundesrat und die anschließende Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten an. Der Bundesrat wird die Änderungen voraussichtlich in seiner Sitzung am 22. März 2024 bestätigen.

Vor Ende März gelten noch die bisherigen Regelungen zum Bürgergeldbonus

Bis dahin gelten allerdings noch die alten Regelungen. Wer also vom Bürgergeldbonus profitieren möchte, sollte sich um einen Termin beim Jobcenter bemühen, bei dem ein sogenannter Mitwirkungsplan erstellt wird. Darin ist dann auch der Bonus enthalten.

Entscheidend ist, dass der Kooperationsplan geschlossen wurde

Auch wenn der Bürgergeldbonus mit Sicherheit Ende März abgeschafft wird, behalten die bereits abgeschlossenen Kooperationspläne ihre Gültigkeit. Das heißt, wer bereits einen Bonus mit dem Jobcenter vereinbart hat, erhält diesen auch während der Maßnahme.