Bürgergeld: 25 Prozent zu wenig Stromanteil im Regelbedarf

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Das neue Bürgergeld reicht nicht für Stromkosten. Das zeigt eine Auswertung des Strompreis-Portals “Check24”.

Trotz Anpassung des Regelsatzes keine Entlastung

Im Januar wurde aus dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) das neue Bürgergeld. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt auf 502 Euro im Monat – 53 Euro mehr als bislang.

Gleichzeitig zahlen Verbraucher/innen so viel wie noch nie für Strom. Das führt dazu, dass Empfänger/innen des Bürgergelds im Schnitt 130 Euro mehr im Jahr für Strom ausgeben müssen, als das Bürgergeld vorsieht – und das trotz der Strompreisbremse.

Das Bürgergeld sieht 511 Euro jährlich für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vor. Bei einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh Strom ergeben sich jedoch trotz Strompreisbremse durchschnittliche jährliche Kosten von 641 Euro. Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über der Pauschale.

668 Fälle von Preiserhöhungen im Januar

Im Dezember 2022 zahlten Verbraucher/innen so viel wie noch nie für Strom. Trotzdem gibt es im Januar 2023 668 Fälle von Strompreiserhöhungen in der Grundversorgung. Betroffen davon sind rund 7,6 Millionen Haushalte. Die Erhöhungen betragen im Schnitt 60,2 Prozent.

„Viele Stromkund/innen werden im kommenden Jahr von der Strompreisbremse profitieren“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Jedoch sollten sie trotz der Strompreisbremse regelmäßig ihren Stromtarif überprüfen, um die nicht gedeckelten Kosten zu optimieren. Erste Neukundentarife unterhalb von 40 Cent je Kilowattstunde werden vereinzelt bereits angeboten und ergeben deutliche Einsparpotenziale – auch ganz ohne Strompreisbremse.”

Strom-Anteil im Regelsatz zu niedrig

Deutliche Kritik an der Unterdeckung äußert auch die Sozialverbände VdK und der Paritätische Gesamtverband. “Der für die Stromkosten veranschlagte Betrag ist viel zu niedrig”, kommentierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. “Daran hat sich auch mit der Anpassung der Regelsätze nichts Grundsätzliches geändert.”

Das Problem hat sich durch die Verteuerung der Strompreise noch einmal deutlich verschlimmert. Zwar sind die Regelleistungen im Vergleich zu Hartz IV um 53 Euro auf 502 gestiegen, allerdings sind die Strompreise so hoch wie nie.

Laut dem Verbraucherportal zahlte ein durchschnittlicher Haushalt für 5000 Kilowattstunden rund 2334 Euro pro Jahr (46,7 Cent pro kWh). Im Vorjahreszeitraum musste der gleiche Haushalt noch 1704 Euro zahlen. Somit sind die Strompreise um satte 37 Prozent gestiegen.

Immer höhere Stromkosten

Das Ende der Preiserhöhungen ist noch immer nicht in Sicht. Laut Check24 wurden in 668 Fällen bereits weitere Strompreiserhöhungen in der Grundversorgung im Januar vorgenommen. Betroffen hiervon sind ca. 7,5 Millionen Haushalte in Deutschland. Durchschnittlich betragen die Erhöhungen 60,2 Prozent.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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