Das Gutachten kann sich nun jeder unter www.bmwi.de selbst durchlesen und das ist gut so. Schon beim Lesen der Kurzfassung fühlte ich mich an einen Ausspruch meines Ausbilders für Rechnungswesen erinnert: "Sagen sie mir, was sie
raus haben wollen, ich rechne es ihnen hin."
So erfährt der Leser, dass dieses von der CDU/CSU in Auftrag gegebene und unter massiver Realitätsverleugnung schön gerechnete "Gutachten" keinesfalls eine Kürzung des ALG2 bei Arbeitsverweigerung beabsichtigt, wie uns Herr Glos und Gleichgesinnte in den letzten Tagen unverschämt vorlogen – das gibt es nämlich schon. Hier geht es tatsächlich um die
generelle Kürzung des ALG II um 30% für alle Bedürftigen!
Damit wird aber das Existenzminimum unterschritten, welches der Staat laut Grundgesetz sicher stellen muss. Dieser Kurs – ernsthaft verfolgt – erfordert damit zwingend eine Änderung der Verfassung und kann also nur das Ziel haben, letztlich die Pflicht zur "Grundsicherung" (ALG 2, Sozialhilfe) abzuschaffen und damit alle Arbeitslosen ihrem Schicksal zu überlassen.
Wer nicht aufgrund der massiven Widersprüche innerhalb dieses Pamphlets schon vor Punkt 9 aufgegeben hat, dem erschließt sich das wahre Ziel dieser "Reform". Zitat: "Unsere Schätzungen zeigen, dass … die Mehrheit der Leistungsempfänger trotz der Kürzung der Regelleistung den zweiten Arbeitsmarkt nicht in Anspruch nehmen wird." Es geht also gar nicht darum, Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren! Die ganze Rechnerei basiert auf der Annahme, dass die Mehrzahl der Arbeitslosen arbeitsfaul ist – aber was, wenn nicht? Woher 2,8 Millionen Arbeitsangebote nehmen? Und was diese die Kommunen dann kosten!? Nichts!
Denn diese Stellen kommen aus dem 1. Arbeitsmarkt. Damit das funktioniert, wird die Grenze für Minijobs auf 200 Euro gesenkt – Sozialabgabenfrei versteht sich. Gleichzeitig werden diese 200 Euro zu 100% auf das ALG II angerechnet. Der Arbeitslose, zu einem 200-Euro-Minijob "verurteilt", muss dann also für umsonst arbeiten. Er kann froh sein, wenn er von den, ihm als Almosen zugebilligten, 40 Euro Werbekostenpauschale – die übrigends weniger als ein Drittel der Mehraufwandspauschale für 1-Euro-Jobs ist – seinen Mehraufwand decken kann. Ein "Hinzuverdienst", um die pauschale 30%tige Kürzung des ALG2 wieder auszugleichen, ist so keineswegs machbar und offensichtlich auch gar nicht gewollt. Die Einzigen die davon profitieren, sind Staat und Kommunen durch 30% weniger Ausgaben für ALG2 und die Arbeitgeber durch
je drei staatlich subventionierte 200-Euro-sozialabgabenfreie-Billigstlohnzwangsarbeiter anstatt einem drei mal so teuren Vollzeitjobber.
Einen Gefallen tut sich die Bundesregierung damit jedoch nicht. Die Spareffekte werden nur von extrem kurzer Dauer sein und den Haushalt mitnichten sanieren. Dann werden die dadurch massiv sinkende Kaufkraft sowie die durch die neuen Billigjobs entstehenden Steuerausfälle zwangsläufig zu einem negativen Wirtschaftswachstum führen, das sich auf Dauer auch nicht mehr schönrechnen lässt. Diese elementaren wirtschaftlichen Zusammenhänge lernt jeder Kaufmann/frau im ersten Lehrjahr.
Die ist ein Leser- Artikel von Falko Lincke, Mühlhausen- Diskutieren Sie mit uns im Forum!
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