Daimler: Klage wegen „Hungerlohn am Fließband”

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Daimler verklagt SWR wegen Bericht „Hungerlohn am Fließband"

20.02.2014

Im Mai vergangenen Jahres wurde die TV-Reportage „Hungerlohn am Fließband" zum ersten Mal ausgestrahlt. Ein getarnter Reporter des Südwestrundfunk (SWR) hatte damals bei Daimler als Leiharbeiter anheuert, um Informationen über das Lohn-Dumping des Konzerns zu sammeln. Die Leiharbeiter führen dem Bericht zufolge teilweise die gleichen Tätigkeiten aus wie die Stammbelegschaft, erhalten aber nur einen Bruchteil des Gehalts, so dass vielen nichts anderes übrig bleibt, als mit Hartz IV aufzustocken. Der SWR wirft Daimler in der Reportage deshalb vor, viele Arbeitsplätze mit Steuergeldern statt mit Lohn zu finanzieren. Der Konzern wies alle Vorwürfe zurück und zog vor das Stuttgarter Landgericht, um die weitere Ausstrahlung des Berichts zu verhindern.

Finanziert Daimler viele Arbeitsplätze mit Steuergeldern statt Löhnen?
„Der Film suggeriert unrechtmäßiges Handeln auf unserer Seite und dies war nicht der Fall", erklärte eine Daimler-Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ und bestätigte einen Bericht der „Stuttgarter Zeitung", nach dem der Autohersteller beim Landgericht Stuttgart Unterlassungsklage erhoben hat. Der Konzern will damit die weitere Ausstrahlung der Reportage verhindern.

Dem SWR zufolge beschäftigt das Unternehmen an den Fließbändern Menschen über Werkverträge mit sehr schlechten Konditionen. Demnach müssen viele Leiharbeiter ihre Gehälter mit Hartz IV aufstocken, obwohl sie teilweise die gleichen Tätigkeiten ausüben wie die Stammbelegschaft. Ein getarnter Reporter des Senders hatte sich von dem Autohersteller anheuern lassen und das Lohn-Dumping des Konzern öffentlich gemacht. Daimler weist alle Vorwürfe zurück. Die Aufnahmen seien heimlich gemacht worden und zum Teil manipulativ.

Bisher wurde die Reportage dreimal im Fernsehen ausgestrahlt. Nachdem der Beitrag in der ARD gezeigt wurde, diskutierten anschließend Politiker und Experten in der Sendung „Hart aber fair“ über die besorgniserregenden Entwicklungen im Niedriglohnsektor. Andere Medien griffen das Thema ebenfalls auf. Daimler will nun per Unterlassungsklage die weitere Ausstrahlung der Reportage verhindern. Sollte sich der SWR nicht daran halten, fordert der Konzern ein Ordnungsgeld in Höhe einer Viertelmillion Euro. Der Nachrichtenagentur zufolge sollen sich die Parteien am 8. Mai zu einem ersten Verhandlungstermin vor Gericht treffen. (ag)

Bild: Alexander Dreher / pixelio.de

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