SPD: Hartz IV Sanktionen sind notwendig

Lesedauer 3 Minuten

Unser Mitstreiter, Berthold Bronisz, war in der letzten Wahlarena zu Gast, um dort dem Kandidaten der SPD für das Bundeskanzleramt, Peer Steinbrück, eine für unter der SGB II-Knute leidenden Menschen wichtige Frage zu stellen. Leider wurde dort seine Frage nicht ausgewählt, weshalb er diese öffentlich auf Abgeordnetenwatch, in der Hoffnung auf eine Antwort noch vor der Bundestagswahl, gestellt hat. Seine Frage lautete:

"Sehr geehrter Herr Steinbrück,
ich war Zuschauer in der Wahlarena doch leider wurde meine Frage nicht angenommen. Daher möchte ich sie via Abgeordnetenwatch in der Hoffnung auf baldige Antwort stellen. Mit den Urteilen des Bundesverfassungs-gerichtes vom 9. Februar 2010, zu den Regelsätzen, und vom 18. Juli 2012, zum Asylbewerber-leistungsgesetz, sagte das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich, dass das Existenzminimum ein unverfügbares Grund- und Menschenrecht ist.

Meine Frage nun an Sie. Werden Sie sich, bzw. die SPD, in einer wie auch immer gearteten Regierungskoalition für ein Sanktionsmoratorium einsetzen und wenn nein, möchte ich von Ihnen wissen, was daran sozial gerecht ist, Menschen unterhalb des Existenzminimums, manchmal bis in die Obdachlosigkeit, zu sanktionieren?"

Wie zu erwarten war, gab es zunächst keine direkte, sondern eine Standardantwort mit dem Hinweis, sich in dieser Sache doch an das Berliner Büro von Herrn Steinbrück zu wenden. Gesagt, getan, und so wurde die gleiche Frage via Mail an das Büro von Herrn Steinbrück gemailt.

Heute kam die Antwort per Mail:

"vielen Dank für Ihre Mail, welche an die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion weitergeleitet wurde. Gern möchte ich Ihnen zu diesem wichtigen Thema antworten.

Beim Arbeitslosengeld II handelt es sich nicht um eine bedingungslos zu gewährende Sozialleistung. Wer es ablehnt, einen zumutbaren Job anzunehmen, wird durch die Jobcenter mit einer Sanktion belegt.

Für uns steht aber außer Frage, dass die Frage, welche Arbeit zumutbar ist, heute falsch beantwortet wird. Ich bin mir auch im Klaren darüber, dass wirkliche Missbrauchsfälle in unserem Grundsicherungssystem die absolute Ausnahme sind. Die überwiegende Mehrheit der Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld will arbeiten. Dies belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien.

Im Gegensatz zur Regierungskoalition fordert die SPD-Bundestagfraktion keine Verschärfung des Sanktionenrechts. Wir wollen, dass die Regelungen zu den Sanktionen im SGB II individueller auf den Einzelfall eingehen. Art und Umfang einer Sanktion müssen abgestuft und leichter zurückgenommen werden können. Zudem müssen die Sanktionsregelungen wissenschaftlich evaluiert werden, um zu überprüfen, inwieweit sie mit der Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums in Konflikt geraten. Drittens sollten die gesetzlichen Regelungen dahingehend angepasst werden, dass eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung notwendige Voraussetzung für die Anwendung einer Sanktionsregelung ist. Viertens gibt es keinen erkennbaren Grund, warum Jugendliche härter sanktioniert werden sollen als Ältere. Wir wollen das Sanktionenrecht grundsätzlich überprüfen.

Werden Leistungen im Sanktionsfall gekürzt, dann müssen hiervon die Leistungen für Unterkunft und Heizung ausgenommen bleiben. Die o.g. Forderungen sind Bestandteil einer Initiative der SPD-Bundestagsfraktion (BT.Drs. Nr. 17/6454), die von der schwarz-gelben Bundesregierung abgelehnt worden ist.

Dabei ist auch die Frage zu beantworten, in welchen Fällen eine Sanktion der falsche Weg ist. So bewirken Sanktionen bei Menschen mit psychischen Schwierigkeiten oder mit Suchtproblemen oftmals das Gegenteil dessen was gewollt ist. Diesen Personen muss in allererster Linie geholfen werden, eventuelle Sucht- oder psychische Probleme in den Griff zu bekommen. Zur Hilfe gehören sowohl sozialpädagogische Begleitung als auch medizinische Unterstützung, wie z.B. Substitution oder Entzug. Es gibt jedoch es im Sanktionsfalle u. a. die Möglichkeit zur Sachleistung (vgl. SGB II, § 31a, Abs. 3). Es mag hart klingen, aber durch eine Meldeverpflichtung ist niemand überfordert. Diese ist relativ einfach zu erfüllen.

Der komplette Verzicht auf die Möglichkeit zur Sanktion erscheint als der falsche Weg und wäre in der Gesellschaft auch nicht vermittelbar. Es handelt sich beim Arbeitslosengeld II um eine steuerfinanzierte Leistung, die auch von Menschen mit niedrigem Einkommen über ihre Steuern finanziert wird.

Das Jobcenter betreut Langzeitarbeitslose, die vor der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe überhaupt keine Chance mehr auf eine Arbeitsvermittlung hatten.

Dies ist gut und richtig – eine Abschaffung der Jobcenter ist für die SPD kein Thema – jedoch aber eine bessere finanzielle Ausstattung und die Verbesserung der Arbeitsvermittlung. Viele Kürzungen der schwarz-gelben Regierung sind der Grund, weshalb das Ansehen der Jobcenter im Moment so schlecht ist. Aber das lässt sich ändern."

Nun, abgesehen davon, dass die Frage unseres Mitstreiters mit dieser Antwort eben nicht beantwortet wurde, zeigt sich hier die Ignoranz der einstmals sozialdemokratischen Partei. Nicht ein Wort wurde ob des langen Textes darüber verloren, wie das Verhältnis einer Sanktion unter das Existenzminimum zum Grundgesetz ist. Stattdessen wird mit der Ablehnung einer angeblich zumutbaren Arbeit argumentiert.

Wenn Menschen eine angeblich zumutbare Arbeit ablehnen, dann eben, weil sie nicht zumutbar, sondern eine Aufstockerarbeit ist. Trotz 40 Stunden und mehr muss man dann auch noch beim Jobcenter aufstocken und trotzdem deren Schikanen ertragen. Erst gestern hat der DGB den Lohndumping tarifiert, als er Tarifverträge mit der Leiharbeit abgeschlossen hat. Hätte er dies nicht getan, würde heute in der Leiharbeit "Equal Pay" gelten und die Mitarbeiter den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten. Unnötig zu erwähnen, dass der DGB SPD dominiert ist.

Immerhin. Mindestens zwei Widersprüche an ein Jobcenter in Berlin und Köln legen nahe, dass Sanktionen verfassungswidrig sind. Diese Widersprüche können durchaus den Weg in Form einer Klage zum Bundesverfassungsgericht finden. (Linke Erwerbslosen-Initiative Köln, Leo)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...