Vorsicht: Auch wenn Erwerbsgeminderte die Grenze des erlaubten Hinzuverdienstes einhalten, setzen sie dann ihre Rente aufs Spiel, wenn sie zu viele Stunden arbeiten. Die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzeslage sind in diesem Punkt eindeutig.
Inhaltsverzeichnis
Erwerbsminderung bedeutet eingeschrรคnkte Arbeitsfรคhigkeit
Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente, weil Sie keiner vollen Erwerbstรคtigkeit nachkommen kรถnnen, ob wegen einer Krankheit oder einer kรถrperlichen wie psychischen Einschrรคnkung.
Nur wenige Stunden am Tag ist Arbeit mรถglich
Diese Einschrรคnkung wird auf tรคgliche Arbeitsstunden bezogen. Eine volle Erwerbsminderung bedeutet, dass Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen. Eine teilweise Erwerbsminderung wird als mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag anerkannt.
Erwerbsminderung ist gesetzlich definiert
Der Gesetzestext zur vollen Erwerbsminderung lautet: “Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit auรerstande sind, unter den รผblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden tรคglich erwerbstรคtig zu sein.” (ยง 43 Absatz 2 Satz 2 SGB VI.)
รrztliche Prufung und Anerkennung
Dabei wird geprรผft, ob eine Erwerbsminderung eine Rente legitimiert – auf der Basis medizinischer Unterlagen. Wenn eine solche Rente anerkannt ist, dann gelten die Erwerbsminderung und die eingeschrรคnkte Arbeitszeit nicht nur fรผr ihren angestammten Beruf, sondern fรผr alle Erwerbstรคtigkeiten.
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Weniger als 15 Stunden pro Woche
Erhalten Sie jetzt bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung, dann gilt das auch umgekehrt. Beziehen Sie ihre Rentenansprรผche aus einer vollen Erwerbsminderung, dann steht diese nรคmlich in Frage, wenn Sie drei oder mehr Stunden pro Tag, oder 15 und mehr Stunden pro Fรผnf-Tages-Woche einer Erwerbsarbeit nachgehen.
Rente kann gestrichen werden
Eine Erwerbsminderungsrente ist also nur dann gewรคhrleistet, wenn die Voraussetzungen dafรผr vorhanden sind. Gehen Sie jetzt nachweislich einer Erwerbstรคtigkeit nach, die mehr Stunden umfasst, als sie -laut Erwerbsminderung- offiziell leisten kรถnnen, dann kann dies zum Verlust der Rente fรผhren.
Auch drei Stunden am Tag sind zuviel
Betroffene mรผssen genau auf die Details achten. Bei voller Erwerbsminderung bedeutet das “unter drei Stunden” pro Tag zu arbeiten. Auch exakt drei Stunden pro Tag sind also zuviel. Zwei Stunden und 45 Minuten pro Tag in einer Fรผnf-Stunden-Woche wรคren bei voller Erwerbsunfรคhigkeit aber legitim.
Es geht um die Arbeitszeit, nicht um den Verdienst
Entscheidend ist nicht (!) der Verdienst, sondern die Arbeitszeit. Wenn Sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten und weniger hinzuverdienen, gelten sie nicht als voll erwerbsunfรคhig. Wenn Sie hingegen weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten und mehr verdienen, fรคllt dies unter volle Erwerbsunfรคhigkeit.
Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze?
Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt derzeit die Grenze des Hinzuverdienstes bei 37.117,50 Euro, bei voller Erwerbsminderungsrente bei 18.558,75 Euro.
Geht es um spezielle Tรคtigkeiten?
Es geht bei der Anzahl der Arbeitsstunden auch nicht um die Art der Tรคtigkeit. Es ist also gleichgรผltig, ob Sie in diesen Stunden bezahlt herumsitzen oder einen vollen Terminkalender haben.