Erwerbsminderungsrente: Ab 2024 können EM-Rentner 6 Monate Vollzeit arbeiten ohne den Rentenanspruch zu verlieren

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Ab dem 1. Januar 2024 tritt eine Neuregelung für EM-Rentner in Kraft: Sechs Monate lang können sie uneingeschränkt arbeiten, ohne dass die EM-Rente gefährdet wird. Die neue Gesetzesänderung ist eine Entlastung für Menschen, die eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente beziehen.

Bundesrat verabschiedete Anpassung der Erwerbsminderungsrente

“Der Bundesrat verabschiedete still und unauffällig am 15. Dezember 2023 im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens das Gesetz zur Anpassung des 12. und 14. Buches des Sozialgesetzbuches sowie weiterer Gesetze”, berichtet Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel aus Halle.

In dem Gesetzespaket sei eine entscheidende Änderung im Bereich der EM-Rente enthalten. “Ab dem genannten Datum können EM-Rentner sechs Monate lang uneingeschränkt arbeiten, ohne ihren Rentenanspruch zu gefährden”, sagt der Experte.

Erwerbsminderungsrenter können Leistungsfähigkeit erproben

Die Neuregelung betrifft EM-Rentner, unabhängig davon, ob sie eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente beziehen.

Rentnerinnen und Rentner, die bisher aufgrund ihrer Erwerbsminderung befürchteten, ihre Rente zu verlieren, wenn sie mehr als die festgelegten Stunden arbeiten würden, können nun für sechs Monate ihre Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt erproben, ohne dass dies ihre Rente beeinträchtigt.

Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze für die Arbeitszeit normalerweise bei unter 3 Stunden pro Tag (14,9 Stunden pro Woche). Doch dank dieser Neuregelung dürfen EM-Rentner sechs Monate lang über diese Grenzen hinaus arbeiten, ohne ihre Rente zu gefährden.

Ähnlich gilt dies auch für EM-Rentner mit teilweiser Erwerbsminderung, deren Arbeitszeit normalerweise zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag (29,9 Stunden pro Woche) liegt.

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Weitere Vorgehensweise

Es sei wichtig, dass EM-Rentner vor Beginn dieser sechsmonatigen Phase die entsprechenden Schritte einleiten, so Knöppel in einem aktuellem Videobeitrag. Dazu gehöre die Rücksprache mit der Rentenversicherung sowie dem behandelnden Arzt, um die individuelle Situation und die Möglichkeit der Erprobung der Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu klären.

Diese Neuregelung bietet eine Chance für EM-Rentner, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ohne die Angst, ihre Rente zu verlieren. Allerdings ist es ratsam, diese Möglichkeit nicht auszunutzen und die sechsmonatige Frist zu respektieren.

Fazit und Ausblick

Die Gesetzesänderung ab Januar 2024 eröffnet somit EM-Rentnern neue Möglichkeiten und schafft eine sicherere Grundlage für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Es bleibt wichtig, die kommenden Arbeitsanweisungen der Deutschen Rentenversicherung abzuwarten, um die genauen Bedingungen und Vorgehensweisen dieser neuen Regelung zu verstehen.

Rechtsanwalt Knöppel empfiehlt, sich über die Details und die Vorgehensweise zu informieren und betonte die Bedeutung, die Beratung der Rentenversicherung und des behandelnden Arztes in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung verspreche aber eine positive Entwicklung für EM-Rentner und bietet eine Perspektive für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine rechtliche Beratung darstellt und die individuellen Umstände und Beratungsgespräche unerlässlich sind.

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