Anrechnungsfrei zum Bürgergeld verdienen – So gehts

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Kann man als Bürgergeld-Bezieher nebenbei verdienen, und wenn ja, wie viel bleibt anrechnungsfrei? Im Folgenden geht der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt auf die wichtigsten Regelungen ein, die bei einem Minijob zu beachten sind und welche Freibeträge gelten.

Welche Freibeträge gelten beim Bürgergeld?

Freibeträge für Minijobs: Eine Grundregel, die schon von Hartz IV bekannt ist, wurde auch beim Bürgergeld übernommen: Ein Teil des Einkommens aus einem Minijob bleibt anrechnungsfrei.

Genauer gesagt bleiben die ersten 100 Euro des monatlichen Verdienstes unberührt und werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Dies ist ein wichtiger Anreiz für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger, sich durch einen Minijob ein zusätzliches Einkommen zu sichern.

Freibeträge über 100 Euro: Verdient eine Person in ihrem Minijob mehr als 100 Euro, greift eine gestaffelte Regelung für die darüber hinausgehenden Beträge. Ein monatliches Einkommen, das zwischen 100 und 520 Euro liegt, ist zu 20 % anrechnungsfrei.

Übersteigt das Einkommen 520 Euro, können von dem übersteigenden Betrag 30 % behalten werden.

Tabelle Zuverdienst Minijob

Diese Tabelle zeigt die Freibeträge beim Bürgergeld für Minijob-Einkommen:

Einkommen Anrechnungsfrei (%) Beispiel (Verdienst: 538 Euro) Anrechnungsfreier Betrag (Euro)
0 – 100 Euro 100 % 100 Euro 100 Euro
101 – 520 Euro 20 % 420 Euro (438 Euro – 100 Euro) 84 Euro
Über 520 Euro 30 % 18 Euro (538 Euro – 520 Euro) 5,40 Euro
Gesamtbetrag anrechnungsfrei 189,40 Euro

Wie wirken sich diese Freibeträge in der Praxis aus?

Um die Berechnung der anrechnungsfreien Beträge zu verdeutlichen, sehen wir uns ein Beispiel an:

Beispielrechnung: Volkers Minijob-Verdienst

  • Volker arbeitet als Lagerhilfe und verdient monatlich 538 Euro.
  • Zunächst bleiben 100 Euro des Verdienstes anrechnungsfrei.
  • Für den Verdienstanteil zwischen 100 und 520 Euro – in Volkers Fall 420 Euro – sind 20 % anrechnungsfrei. Das entspricht einem zusätzlichen Betrag von 84 Euro.
  • Der verbleibende Betrag über 520 Euro – hier 18 Euro – wird zu 30 % nicht angerechnet, was 5,40 Euro ausmacht.

Gesamtbetrag: Volker kann insgesamt 100 Euro + 84 Euro + 5,40 Euro, also 189,40 Euro, zusätzlich zu seinem Bürgergeld behalten.

Lesen Sie dazu:

Gibt es besondere Regelungen für junge Menschen?

Höhere Freibeträge für Schüler, Studierende und Freiwilligendienstleistende: Eine erfreuliche Nachricht für jüngere Menschen ist, dass im Jahr 2024 höhere Freibeträge für bestimmte Gruppen gelten.

Schülerjobs, Studentenjobs, berufliche Ausbildungen und Einkommen aus dem Bundesfreiwilligendienst oder aus freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahren profitieren von einem Freibetrag von bis zu 538 Euro im Monat.

Diese Regelung gilt auch für eine Übergangszeit von drei Monaten zwischen dem Abschluss der Schule und dem Beginn einer Ausbildung. Zudem bleibt der Verdienst aus einem Schülerjob während der Ferien grundsätzlich unberührt und wird nicht angerechnet.

Minijob ist meldepflichtig

Sie müssen dem Jobcenter, wenn Sie Bürgergeld beziehen, ihren Minijob melden. Wer bereits Bürgergeld beziehen, muss den Minijob melden, bevor dieser angetreten beziehungsweise bevor das erste Gehalt bezogen wird.

Dazu sind Sie aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht verpflichtet. Wenn Sie dies nicht tun kann dies eine Geldbuße nach sich ziehen. Das Bußgeld beträgt bis zu 5000 Euro, und auch eine Anzeige wegen Betrugs ist möglich.