ALG II: Keine Zwangsverrentung bei Hartz IV

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Jobcenter kann nicht generell Hartz IV-Bezieher zu vorzeitiger Rente verpflichten
Wie Ludwig Zimmermann, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, berichtet, gelang es ihm jüngst, eine Hartz IV-Bezieherin vor der Zwangsrente zu bewahren. Die Frau wurde vom Jobcenter zur Beantragung einer vorzeitigen Rente aufgefordert. Dieses Vorgehen ist keine Ausnahme beim Jobcenter. Regelmäßig werden Erwerbslose vom Jobcenter in Frührente gezwungen, obwohl sie dabei zum Teil hohe Rentenabschläge in Kauf nehmen müssen.

Jobcenter muss Ermessen bei Frühverrentung ausüben
Wie der Sozialrechtsexperte berichtet, habe er im konkreten Fall einen Eilantrag gegen die Verpflichtung zur Frührente beim Sozialgericht (SG) Frankfurt (Oder) gestellt. Schon einige Tage später hob das Jobcenter den Bescheid auf.

Hartz IV-Bezieher, die vom Jobcenter aufgefordert werden, vorzeitig in Rente zu gehen, sollten sich in jedem Fall juristisch beraten lassen. Das Jobcenter darf nicht grundsätzlich die Frührente verlangen. Es liegt jedoch im Ermessen der Behörde, dies zu tun. Die Ermessensausübung sei aber voll durch das Gericht überprüfbar, so der Sozialrechtsexperte. Eine Frühverrentung mit hohen Rentenabschlägen ist in der Regel unzumutbar. Das bestätigen auch erste gerichtliche Entscheidungen. So nahm das SG Frankfurt (Oder) den Eilantrag (Aktenzeichen: S 31 AS 1364/14 ER) der Frau an. (ag)

Bild: Uschi Dreiucker / pixelio.de

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