Hausverbot wegen aufgehängter Zettel mit beleidigendem Inhalt wie etwa – Arschgemeinschaft – an Wänden der ARGE ist rechtmäßig
Zettel an den Wänden der von der Bundesagentur für Arbeit eingerichteten Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit dem Inhalt:
* "Selbstbeschäftigungsmafia",
* "Arschgemeinschaft",
* “Verblödungsindustrie” und
* "Totaler Streik, heute keine sinnlosen Betreuungsgespräche"
rechtfertigen ein Hausverbot gegen denjenigen, der sie aufgehängt hat. Das Hausverbot ist wegen des erheblich beleidigenden und entwürdigenden Inhalts offensichtlich rechtmäßig, ohne dass es einer weiteren Begründung bedarf. Dem Betroffenen muss dabei jedoch gestattet werden, das Gebäude nach Aufforderung durch die ARGE oder zur Erledigung notwendiger Behördenangelegenheiten auch weiterhin zu betreten. VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 23.11.2006, Az. 4 L 1746/06.NW
… mit anderen Worten: Kommen sie rein … können sie rauschauen.
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