Seit Ende Juni 2026 kursiert eine Zahl: 700 Euro mehr Rente pro Monat durch die neue Kapitalrente. Wer abhängig beschäftigt und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, fragt sich zu Recht: Wie soll das laufen? Gilt das auch für mich?
Was tatsächlich auf alle Beschäftigten zukommt, ist jedoch zunächst weniger Netto auf dem Konto.
Was die Alterssicherungskommission am 23. Juni 2026 wirklich vorgeschlagen hat
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission (ASK) hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Das Kernstück: eine neue verpflichtende Kapitalrente nach schwedischem Vorbild.
Umlageverfahren plus Kapitalkonto
Bislang gilt in Deutschland das Umlageverfahren: Die Beiträge der heutigen Beschäftigten finanzieren die laufenden Rentenzahlungen.
Die Kapitalrente würde eine zweite Schiene einführen, bei der jede beschäftigte Person zusätzlich in ein individuelles Kapitalkonto einzahlt, das am Kapitalmarkt angelegt wird.
Zusätzliche Beiträge
Empfohlen wird ein zusätzlicher Beitragssatz von insgesamt 2 Prozent des Bruttolohns, hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Eingeführt werden soll das Ganze schrittweise: jährlich 0,5 Prozentpunkte, bis 2 Prozent erreicht sind. Als Startjahr ist 2028 im Gespräch, ein Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause erwartet.
Bundeskanzler Merz hat vollständige Umsetzung angekündigt, aber erst der Bundestag entscheidet. Was verspricht dieses Paket denn tatsächlich, und für wen gilt es?
770 Euro sind eine Modellrechnung
Die Zahl, die durch die Medien geht, stammt aus einer Modellrechnung im Kommissionsbericht. Sie beschreibt eine Brutto-Zusatzrente von rund 770 Euro monatlich nach 45 Jahren Einzahlungszeit bei einem Beitragssatz von 2 Prozent.
Drei Voraussetzungen müssen dafür zusammentreffen: Berufseinstieg in jungen Jahren, überdurchschnittliches Einkommen über Jahrzehnte und Kapitalmarkterträge wie im Modell angenommen.
Perspektive für Junge, und auch die ist niedriger
Wer heute 25 ist, hat unter diesen Bedingungen die größten Chancen. Wer heute 45 ist und 2028 mit dem Einzahlen beginnt, hat bis zur Regelaltersgrenze noch etwa 22 Jahre, nicht 45. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rechnet vor, dass 770 Euro nominell nach 45 Jahren wegen der Inflation nur noch rund 300 Euro heutiger Kaufkraft entsprechen.
Wer also das Optimum aus diesem Modell herausholt, bekommt real deutlich weniger als die Schlagzeile suggeriert.
Zielgruppe sind Rentenjahrgänge ab 2040
Die Rentenkommission benennt als eigentliche Zielgruppe der Kapitalrente ausdrücklich Menschen, die ab etwa 2040 in Rente gehen. Wer früher in den Ruhestand tritt, trägt die Beiträge, kann aber mangels Ansparzeit keine nennenswerte Kapitalrente aufbauen.
Für diese Jahrgänge plant die Kommission einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor (einen Zuschlag, der das Rentenniveau vorerst bei mindestens 48 Prozent stabilisieren soll). Was der tatsächlich abfedert, entscheidet der Gesetzgeber.
Was die Kapitalrente ab 2028 konkret vom Netto kostet
Für alle rentenversicherungspflichtig Beschäftigten, also die große Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ändert sich die Lohnabrechnung, sobald die Reform gilt. Der Arbeitnehmeranteil beträgt in der vollen Ausbaustufe 1 Prozent des beitragspflichtigen Bruttolohns.
Wer 3.000 Euro brutto verdient, zahlt 30 Euro mehr pro Monat. Wer 2.200 Euro verdient, zahlt 22 Euro. Da der Beitragssatz zunächst bei 0,5 Prozent startet und jährlich steigt, sind die ersten Jahre günstiger. Aber der Betrag wächst automatisch, ohne weiteren Bescheid. Wer das nicht einkalkuliert, erlebt die Erhöhung als Überraschung auf dem Gehaltszettel.
Diese neue Belastung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der allgemeine Rentenbeitragssatz ohnehin steigen soll: von derzeit 18,6 Prozent auf voraussichtlich knapp 20 Prozent bis 2030.
Wer heute knapp kalkuliert, spürt also beides: den steigenden allgemeinen Beitrag und die neue Kapitalrente.
Wer am wenigsten profitiert: Geringverdiener und Rentennahe
Die Kapitalrente funktioniert proportional: Gleicher Prozentsatz vom Brutto, aber das Kapital wächst mit dem Einkommen, nicht mit dem Bedarf. Wer 2.200 Euro verdient, zahlt weniger ein und bekommt später weniger Kapitalrente als jemand mit 4.000 Euro.
Das ist dieselbe Logik wie beim Umlageverfahren. Wer als Geringverdiener besonders auf die gesetzliche Rente angewiesen ist, bekommt aus der Kapitalrente den kleinsten Baustein zurück.
Für Menschen kurz vor der Rente (grob: Jahrgänge 1962 bis 1975, die voraussichtlich zwischen 2032 und 2040 in Rente gehen) ist die Rechnung besonders nüchtern. Sie zahlen die vollen Beiträge in den Kapitalstock ein, können aber wegen der kurzen Ansparzeit kaum Kapital aufbauen.
Der geplante Übergangsfaktor soll das zwar abfedern, ist aber bisher nur eine Empfehlung ohne Gesetzeskraft.
Für heutige Rentnerinnen und Rentner gilt laut Bundesarbeitsministerium: Der aktuelle Rentenbestand ist von der Kapitalrente nicht betroffen. Wer bereits Rente bezieht, zahlt keine Kapitalrenten-Beiträge. Für diese Gruppe stellt sich stattdessen die Frage, was jetzt sinnvoll zu tun ist.
Was Sie jetzt konkret tun können
Heute müssen Sie noch nichts unternehmen. Kein Gesetz, keine Pflicht. Aber wer informiert ist, trifft bessere Entscheidungen, wenn der Gesetzentwurf vorliegt.
Die wichtigste Maßnahme jetzt: die eigene Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Das ist kostenlos, funktioniert online oder per Post und zeigt, wie viele Entgeltpunkte (Einheiten, mit denen die Rentenversicherung Beitragszeiten bewertet) angesammelt sind und welche Rente daraus heute entstünde.
Wer weiß, wo er steht, kann einschätzen, welche Rolle die Kapitalrente für die eigene Altersvorsorge spielen wird.
Wer zu den Jahrgängen 1962 bis 1975 gehört, sollte gezielt verfolgen, ob der Übergangsfaktor im Gesetzentwurf nach der Sommerpause ausreichend ausgestaltet wird.
Wer seine Rentenplanung auf eine bestimmte Rentenhöhe ab 2032 gestützt hat, sollte dies nach Erscheinen des Entwurfs überprüfen lassen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Rentenberatungsgespräche an.
Häufige Fragen zur Kapitalrente
Kann ich mich von der Kapitalrente abmelden?
Nach dem Kommissionsvorschlag nicht. Die Kapitalrente soll verpflichtend für alle rentenversicherungspflichtig Beschäftigten gelten, ein Opt-out ist nicht vorgesehen. Ob der Gesetzgeber das so übernimmt, entscheidet erst das Gesetzgebungsverfahren.
Was passiert mit meinem Kapital, wenn ich vor der Rente sterbe?
Das steht noch nicht fest. Der Kommissionsbericht macht dazu keine abschließende Aussage. Beim schwedischen Vorbild gibt es eine Vererbungsoption unter bestimmten Voraussetzungen.
Wie Deutschland das regeln wird, hängt vom Gesetzentwurf ab. Wer konkrete Nachfolgeplanung betreibt, sollte diesen Punkt nach Erscheinen des Entwurfs gezielt prüfen.
Gilt die Kapitalrente auch für Selbstständige?
Nach dem aktuellen Vorschlag betrifft die Kapitalrente zunächst alle rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung bisher größtenteils nicht pflichtversichert.
Die Kommission empfiehlt zwar langfristig eine Ausweitung der Versicherungspflicht auf Selbstständige; aber das ist ein separater Reformschritt und kein Teil der unmittelbaren Kapitalrenten-Einführung.
Wird die Kapitalrente später auf die Grundsicherung angerechnet?
Wer im Alter Grundsicherung (die Sozialhilfe für Rentner mit zu niedriger Rente) bezieht, muss andere Renteneinkünfte grundsätzlich anrechnen lassen. Eine Kapitalrente würde das Einkommen erhöhen, aber nur bis zu dem Betrag, der über die Grundsicherung hinausgeht.
Liegt die Kapitalrente darunter, neutralisiert die Anrechnung den Effekt. Für Geringverdiener, die ohnehin auf Grundsicherung angewiesen sein könnten, kann der tatsächliche Nettovorteil aus der Kapitalrente deshalb nahe null liegen.
Was passiert mit meinem Kapital, wenn die Börse crasht?
Das ist das zentrale Risiko der Kapitalrente, das die Kommission selbst benennt: Anders als die umlagefinanzierte gesetzliche Rente hängt die Kapitalrente von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Ein Börsencrash kurz vor dem Renteneintritt kann die aufgebauten Ersparnisse erheblich mindern.
Beim schwedischen Modell gibt es dafür eine vorsichtige Anlagestrategie, die das Kapital mit zunehmendem Rentenalter in sicherere Anlageformen umschichtet. Ob Deutschland dasselbe Schutzkonzept übernimmt, entscheidet der Gesetzgeber.
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Rentenkommission 2026 — Abschlussbericht und FAQ der Alterssicherungskommission, Bundesregierung: FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission, 24. Juni 2026, Deutsche Rentenversicherung Bund: Stellungnahme zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, 23. Juni 2026
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Faktencheck zu den 33 Empfehlungen der Rentenkommission




