Bürgergeld: 49-Euro-Ticket: Wer Schulden hat, bleibt ausgeschlossen?

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Das 49-Euro-Ticket soll die Menschen finanziell entlasten und für mehr Mobilität sorgen. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen sollen künftig weniger für Mobilität ausgeben müssen. Doch gerade Menschen mit Schulden könnten ausgeschlossen bleiben, wenn sie einen schlechten Schufa-Score haben.

Ab 1. Mai sollen die Bürger eigentlich entlastet werden

Für den Nah- und Regionalverkehr soll es ab dem 1. Mai 2023 ein sogenanntes 49-Euro-Ticket geben. Es gilt für alle Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland.

“Die Bürgerinnen und Bürger sollen mit dem Deutschlandticket finanziell entlastet werden”, betonte Verkehrsminister Volker Wissing noch Anfang Februar in der Bundestagsdebatte. Vor allem in Zeiten steigender Preise soll das 49-Euro-Ticket entlastend wirken.

Wer Schulden hat, darf sich das 49-Euro-Ticket nicht kaufen?

Gerade Menschen, die sich verschuldet haben, könnten nun Probleme haben, das Deutschlandticket zu erwerben. Denn je nach Zahlungsart und Anbieter wird beim Kauf eine Schufa-Abfrage gestartet. Verfügt der Kunde über keine gute Bonität, könnte er vom Kauf des 49-Euro-Tickets ausgeschlossen werden.

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Die Deutsche Bahn und der von mehr als 250 ÖPNV-Shops genutzte Zahlungsdienstleister Logpay haben angekündigt, beim Ticketkauf eine Bonitätsprüfung mit Hilfe der Schufa durchzuführen. Dies bestätigten beide Unternehmen gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Bei der Schufa wird alles gespeichert

Die SCHUFA sammelt persönliche Daten von allen geschäftsfähigen Einwohnern Deutschlands. Dazu gehören beispielsweise persönliche Daten wie Adresse und Geburtsort. Gespeichert werden vor allem Informationen über Konten, Kreditkarten, Kredite und das persönliche Zahlungsverhalten. Aus diesen Daten wird ein so genannter Score errechnet, der eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit widerspiegeln soll. Dieser Score wird an Vermieter, Banken und Unternehmen weitergegeben.

Der Score gibt also eine Wahrscheinlichkeit an, wie wahrscheinlich es ist, dass der Kunde seine Schulden begleichen wird.

Hauptproblem ist das Monatsabonnement

Für verschuldete Kunden, die ein Monatsabonnement abschließen möchten, wird der Kauf der Fahrkarte problematisch sein. Das Monatsabonnement kann fast ausschließlich online abgeschlossen werden. Dabei erfolgt eine monatliche Abbuchung mittels SEPA-Lastschriftmandat. Da die Unternehmen damit in Vorleistung gehen, wird von den Käufern sehr häufig eine Schufa-Auskunft eingeholt. Wer dann bei der Schufa eine schlechte Bonität hat, kann das Ticket nicht kaufen.

Die Deutsche Bahn und der Zahlungsdienstleister Logpay wollen sich mit der Abfrage schützen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, schreibt die SZ.

Bundesverkehrsministerium bietet keine Lösung an

Was Betroffene dann tun können, um dennoch ein 49-Euro-Ticket zu kaufen, konnte das Bundesverkehrsministerium laut SZ nicht eindeutig beantworten.

Für Bürgergeld-Bezieher ist selbst das 49-Euro-Ticket zu teuer

Für Bürgergeld- oder Sozialhilfebezieher ist selbst das 49-Euro-Ticket zu teuer. Die Regelsätze sehen für den Posten “Verkehr” gerade einmal 45,02 Euro (8,9 Prozent) vor. Darin enthalten ist beispielsweise auch die Anschaffung und der Unterhalt eines Fahrrads.

Zwar bieten einige Kommunen ein Sozialticket für Bürgergeldempfänger an, dies ist jedoch Sache der Kommunen und wird auch nur von diesen geregelt. Zudem ist das Ticket nur für den regionalen Bus- und Straßenbahnverkehr vorgesehen. Eine bundesweite Nutzung des Regionalverkehrs ist mit diesen Sozialtickets nicht möglich.

Anmerkung: Inzwischen haben zumindest die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) betont, den Erwerb so zu gestalten, dass auch Kunden mit einem negativen Schufa-Score ein Monatsabo abschließen können.

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