Familien mit Kindern sollen steuerlich entlastet werden. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat dazu eine Anhebung des Kinderfreibetrags beschlossen. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Reformpakets, mit dem die Bundesregierung kleine und mittlere Einkommen entlasten will.
Nach aktuellen Berichten umfasst das Paket insgesamt 34 Vorhaben. Dazu gehören neben der geplanten Anhebung des Kinderfreibetrags auch steuerliche Entlastungen beim Einkommensteuertarif, eine Erhöhung des Grundfreibetrags, Änderungen beim Arbeitnehmerpauschbetrag und weitere familienpolitische Maßnahmen. Voll wirksam werden sollen die Entlastungen nach bisherigen Angaben ab 2028.
Inhaltsverzeichnis
Was der Kinderfreibetrag für Familien bedeutet
Der Kinderfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum eines Kindes bei der Einkommensteuer steuerfrei bleibt. Er besteht aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag sowie dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Eltern erhalten diesen Vorteil nicht zusätzlich zum Kindergeld, sondern das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung, welche Variante günstiger ist.
Diese Prüfung wird als Günstigerprüfung bezeichnet. Ist das Kindergeld für die Eltern vorteilhafter, bleibt es dabei. Ist der steuerliche Vorteil durch den Kinderfreibetrag höher, wird der Freibetrag bei der Einkommensteuer berücksichtigt und das bereits erhaltene Kindergeld gegengerechnet.
Für 2026 liegt der gesamte Kinderfreibetrag bereits bei 9.756 Euro pro Kind. Davon entfallen 6.828 Euro auf das sächliche Existenzminimum des Kindes und 2.928 Euro auf Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro pro Kind.
Warum die Entlastung nicht alle Familien gleich trifft
Die Anhebung des Kinderfreibetrags wirkt sich vor allem bei Familien aus, die Einkommensteuer zahlen und bei denen der steuerliche Vorteil höher ausfällt als das Kindergeld. Das betrifft häufig Haushalte mit mittleren bis höheren Einkommen. Familien mit sehr geringem Einkommen profitieren dagegen oft weniger direkt, weil sie wenig oder keine Einkommensteuer zahlen.
Ein höherer Freibetrag kann Familien mit höherem Steuersatz stärker entlasten als Familien mit kleinen Einkommen. Um diese Schieflage abzumildern, wird regelmäßig auch über eine entsprechende Anpassung des Kindergeldes gesprochen.
Die Bundesregierung hatte bereits für 2026 festgelegt, dass das Kindergeld auf 259 Euro steigt. Außerdem war vorgesehen, das Kindergeld künftig stärker an die Entwicklung der Kinderfreibeträge zu koppeln. Damit soll verhindert werden, dass Familien mit hohem Einkommen über den Freibetrag spürbar stärker entlastet werden, während Familien mit niedrigeren Einkommen kaum etwas merken.
Noch ist die Anhebung kein geltendes Recht
Der Beschluss des Koalitionsausschusses ist ein politisches Signal, aber noch kein Gesetz. Damit die Anhebung tatsächlich greift, muss sie in einen Gesetzentwurf überführt, vom Bundestag beschlossen und je nach Ausgestaltung auch vom Bundesrat behandelt werden. Erst danach stehen die genauen Beträge und Zeitpunkte verbindlich fest.
Für Familien ist deshalb wichtig: Die bereits geltenden Werte für 2026 bleiben zunächst die sichere Grundlage. Neue Entlastungen aus dem Reformpaket dürften erst später greifen, wenn die Koalition den Beschluss rechtlich umsetzt. Nach den bisherigen Berichten zielt das Paket vor allem auf Entlastungen ab 2027 und eine volle Wirkung ab 2028.
Wie Familien den Freibetrag tatsächlich erhalten
Eltern müssen den Kinderfreibetrag in der Regel nicht gesondert beantragen, wenn die Kinderdaten steuerlich erfasst sind. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Angaben zum Kind in der Steuererklärung vollständig und korrekt sind.
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Im laufenden Jahr macht sich der Kinderfreibetrag nicht immer direkt beim monatlichen Nettolohn bemerkbar. Die endgültige Entlastung entsteht häufig erst mit dem Steuerbescheid. Eltern sollten deshalb ihre Steuererklärung sorgfältig ausfüllen, besonders bei getrennt lebenden Eltern, volljährigen Kindern in Ausbildung oder Wechseln beim Kindergeldanspruch.
Welche Familien besonders hinsehen sollten
Besonders interessant ist die geplante Anhebung für Eltern, deren Einkommen oberhalb des Durchschnitts liegt und die bereits bisher vom Kinderfreibetrag profitieren. Bei ihnen kann jeder zusätzliche Freibetrag die Einkommensteuer senken. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom Einkommen, vom Steuersatz, von der Zahl der Kinder und vom Kindergeldanspruch ab.
Auch Alleinerziehende sollten die Entwicklung im Blick behalten. Neben Kinderfreibetrag und Kindergeld spielt bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eine wichtige Bedeutung. Entscheidend ist, wie die geplanten Änderungen am Ende im Gesetz zusammenspielen.
Tabelle: Was bisher gilt und was geplant ist
| Bereich | Einordnung |
|---|---|
| Kinderfreibetrag 2026 | Der Gesamtbetrag liegt bei 9.756 Euro pro Kind. |
| Kindergeld 2026 | Eltern erhalten 259 Euro pro Kind und Monat. |
| Beschluss des Koalitionsausschusses | Der Kinderfreibetrag soll weiter angehoben werden. |
| Zeitpunkt der Wirkung | Die Entlastungen sollen nach bisherigen Berichten ab 2027 einsetzen und ab 2028 voll wirken. |
| Wer besonders profitiert | Vor allem steuerpflichtige Familien, bei denen der Freibetrag günstiger ist als das Kindergeld. |
| Was noch offen ist | Die genaue Höhe der geplanten Anhebung muss noch gesetzlich festgelegt werden. |
Beispiel aus der Praxis
Eine Familie mit zwei Kindern erhält 2026 monatlich 518 Euro Kindergeld. Auf das Jahr gerechnet sind das 6.216 Euro. Bei der Einkommensteuer prüft das Finanzamt später, ob die Kinderfreibeträge für beide Kinder steuerlich günstiger wären.
Verdienen die Eltern vergleichsweise gut, kann der steuerliche Vorteil der Freibeträge höher sein als das ausgezahlte Kindergeld. Dann wird der Kinderfreibetrag im Steuerbescheid berücksichtigt, das bereits gezahlte Kindergeld aber angerechnet. Bei einer künftigen Anhebung des Freibetrags könnte die Steuererstattung für solche Familien höher ausfallen.
Fragen und Antworten zum Kinderfreibetrag
Was hat der Koalitionsausschuss beschlossen?
Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, Familien steuerlich zu entlasten und dafür unter anderem den Kinderfreibetrag anzuheben. Die genaue gesetzliche Umsetzung steht aber noch aus.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag aktuell?
Für 2026 liegt der gesamte Kinderfreibetrag bei 9.756 Euro pro Kind. Darin enthalten sind der Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes sowie der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.
Bekommen Eltern Kinderfreibetrag und Kindergeld gleichzeitig?
Nein. Eltern erhalten im laufenden Jahr Kindergeld. Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist, und rechnet das gezahlte Kindergeld dann an.
Welche Familien profitieren besonders?
Besonders profitieren Familien, bei denen der steuerliche Vorteil durch den Kinderfreibetrag höher ist als das Kindergeld. Das ist häufig bei mittleren und höheren Einkommen der Fall.
Müssen Eltern den Kinderfreibetrag beantragen?
In der Regel prüft das Finanzamt den Vorteil automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Wichtig ist, dass alle Angaben zum Kind vollständig eingetragen sind.
Ab wann gilt die neue Anhebung?
Ein genauer Zeitpunkt steht erst fest, wenn ein Gesetz beschlossen ist. Nach den bisherigen Berichten sollen die steuerlichen Entlastungen ab 2027 beginnen und ab 2028 vollständig wirken.




