Bürgergeld-Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende

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Viele Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergeldes sind alleinerziehend. Wenn nur ein Elternteil die Kinder erzieht und versorgt, bedeutet dies mehr Einschränkungen und finanzielle Mehrkosten, da die Versorgung nur durch eine Person gewährleistet ist. Deshalb gibt es beim Bürgergeld (wie früher bei Hartz IV) einen Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Voraussetzung für den Mehrbedarf Alleinerziehende

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird zusätzlich zur Regelleistung gezahlt. Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass der Elternteil allein mit den minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

Diese Vorraussetzungen müssen alle erfüllt sein:

  • Räumliche Bedingung: Elternteil muss mit dem Kind / den Kindern in einer gemeinsamen Wohnung leben
  • Materielle Bedingung: Elternteil muss sich alleine um das Kind/ die Kinder  kümmern
  • Immaterielle Bedingung: alleinige Pflege und Erziehung des Kindes

Mit dem Mehrbedarf im Bürgergeld will der Gesetzgeber den höheren Aufwand für die Versorgung, Betreuung und Pflege der Kinder berücksichtigen.

Wie hoch ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende richtet sich nach dem Alter sowie der Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder. Der Zuschlag orientiert sich am Eckregelsatz (Alleinstehende), ausgehend von 502 Euro monatlich.

Alter und Anzahl der Kinder Mehrbedarf-Alleinerziehende Bürgergeld-Betrag ab 2023
1 Kind bis 7 Jahre 36 % 180,72 Euro
1 Kind über 7 Jahre 12 % 60,24 Euro
2 Kinder unter 16 Jahren 36 % 180,72 Euro
2 Kinder über 16 Jahren 24 % 120,48 Euro
1 Kind über 7 und 1 Kind über 16 Jahren 24 % 120,48 Euro
3 Kinder 36 % 180,72 Euro
4 Kinder 48 % 240,96 Euro
5 Kinder und mehr 60 % 301,20 Euro

Beispiel: Demnach hätte eine Alleinerziehende Mutter mit einem 6-Jährigen Kind, die einen Anspruch auf Regelleistungen von 502 Euro im Monat hat, einen Mehrbedarfsanspruch von 180,72 Euro im Monat.

Wie hoch sind die Regelleistungen für Kinder im Bürgergeld?

Zu beachten ist, dass die Kinder selbst noch einen Bürgergeld-Anspruch haben. Die Regelleistungen orientieren sich ebenfalls nach dem Alter der Kinder.

Bedarf Bürgergeld
2023
Bei Hartz IV
Kinder 14 bis 17 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
420 € 376 €
Kinder von 6 bis 13 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
348 € 311 €
Kinder 0 bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
318 € 285 €

Was ist eine Mehrbedarfsgrenze?

Im SGB II gibt es eine Mehrbedarfsgrenze, die nicht überschritten werden darf. Das bedeutet, dass der Mehrbedarf nicht mehr als 60 Prozent der Regelleistung betragen darf. Dies bedeutet, dass der Höchstbetrag bei 301,20 Euro gedeckelt ist. Auch wenn sich rein rechnerisch ein höherer Mehrbedarfszuschlag ergeben würde, wird dieser vom Jobcenter nicht gezahlt (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 SGB II).

Beispielrechnung wie hoch der Gesamtbedarf ist

Diese einfache Rechnung zeigt, wie viel Anspruch eine Alleinerziehende/r Haushalt hat:

  • Regelsatz Alleinerziehende/r : 502 Euro
  • Regelsatz Kind von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende: 60,24  Euro
  • Gesamtanspruch: 1000.24 Euro / zuzüglich Kosten der Unterkunft wie Miete und Heizung. 

Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn man bei seinen Eltern wohnt

Wer als Alleinerziehende/r mit den eigenen Eltern und dem eigenen Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, hat ebenfalls Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Dies gilt auch, wenn man mit den eigenen Geschwistern in einem Haushalt lebt.

Mehrbedarf gilt auch für Pflegekinder

Der Mehrbedarf gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Pflegekinder, die im gleichen Haushalt leben.

Wenn die Betreuung der Kinder aufgeteilt ist

Wenn beide Elternteile, die getrennt leben, Kindergeld beziehen und das Kind zu gleichen Teilen betreuen und erziehen (sog. schwedisches Modell), haben beide Elternteile Anspruch auf einen Mehrbedarf, der jedoch hälftig aufgeteilt wird.

Ist das Verhältnis von Betreuung und Erziehung ungleich verteilt, wird der Mehrbedarfsanspruch entsprechend dem Verhältnis von Betreuung und Erziehung aufgeteilt. Übernimmt also ein Elternteil 70 Prozent der Betreuung und Versorgung, so steht diesem Elternteil auch der entsprechende Mehrbedarf in dieser prozentualen Höhe zu.

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Muss ein Antrag auf Alleinerziehenden-Mehrbedarf gestellt werden?

Der Mehrbedarf muss nicht gesondert beim Jobcenter beantragt werden. Im regulären Bürgergeldantrag müssen Alleinerziehende angeben, wie viele Kinder sie haben und wie alt diese sind. Außerdem muss natürlich angegeben werden, dass man alleinerziehend ist.

Was passiert, wenn Alleinerziehende einen neuen Partner haben?

Nicht selten hat der alleinerziehende Elternteil einen neuen Partner gefunden, mit dem er im gleichen Haushalt lebt. Der Partner kümmert sich aber nicht um die Erziehung und Betreuung der Kinder.

Zumindest im ersten Jahr des Zusammenlebens muss das Jobcenter den Alleinerziehenden einen Mehrbedarf zahlen. In diesen Fällen gibt es oft Ärger mit dem Jobcenter. Wird der Mehrbedarf dann gestrichen, sollten Betroffene Widerspruch einlegen. Mehr dazu auch hier.

Wenn das Jobcenter den Mehrbedarf nicht zahlt

Wird der Bürgergeldbescheid zugestellt und der Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht berücksichtigt, ist auch gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Nach Zustellung des Bescheides haben Leistungsberechtigte 4 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Wenn Oma, Tante oder Babysitter aushelfen

Auch wenn die Oma, die Tante oder ein anderer Verwandter zeitweise auf die Kinder aufpasst, heißt das nicht, dass Alleinerziehende keine Hilfe bekommen können. Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird dadurch nicht unschädlich. Gleiches gilt, wenn ein Babysitter die Kinder zeitweise mitbetreut.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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